Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

 

Die Berichterstattung über die entsprechenden Beratungen und Beschlüsse im Hinblick auf eine Förderung einer Wiederaufnahme einer Stadtsanierung in Dannenberg haben in Teilen der Bevölkerung zu Überlegungen geführt, sich mit ihren Gebäuden an dem Projekt zu beteiligen. Allerdings sorgen die derzeit steigenden Zinsen sowie Baukosten für Überlegungen, ob eine Bewilligung auch so rechtzeitig zu erwarten ist, dass ein Abwarten auf entsprechende Förderung sinnvoll ist.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass inzwischen folgender Sachstand eingetreten ist:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat eine Liste der geförderten Maßnahmen aus dem Programm „Lebendige Zentren“ veröffentlicht. Nach dieser Mitteilung ist die Stadt Dannenberg (Elbe) mit der Innenstadt als neue Maßnahme aufgenommen. Für die Förderung in 2022 stehen 1.262.000,00 € zur Verfügung.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass die Programmaufnahme, die rechtzeitig zum 1. Juni des Jahres abgegeben wurde, ein Finanzvolumen in Höhe von 1.403.000,00 € vorsieht. Demzufolge ist eine 90-prozentige Förderung für die Dannenberger Maßnahme ausgesprochen worden und die Neuaufnahme nun belegt. Allerdings ist bisher kein Aufnahmebescheid bei der Stadt eingegangen. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung arbeitet das Amt für regionale Landesentwicklung derzeit an der Bescheiderstellung.

 

Ursula Fallapp erläutert auf Nachfrage den bisherigen Verfahrensablauf:

 

·         Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat im Jahre 2018 beantragt, die Prüfung vorzunehmen, ob eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme für die Innenstadt in Dannenberg möglich ist.

·         Eine Aussage der politischen Gremien, dass kein Sanierungswille bei den Grundstückseigentümern vorhanden ist, wurde durch eine Abfrage widerlegt. Rund 175 Grundstückseigentümer wurden befragt. 90 Prozent der Grundstückseigentümer zeigten grundsätzliches Interesse an einer Sanierungsmaßnahme.

·         Eine Städtebauliche Voruntersuchung und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept wurden erarbeitet

·         Die Voruntersuchung und auch das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wurden aufgrund des Investitionspaktes Sportstätten um den Bereich des Jeetzelstadions erweitert. Die Sportstätten stehen im Eigentum des Landkreises. Die Stadt musste aufgrund der Städtebauförderrahmenrichtlinien den Förderantrag stellen. Der Landkreis hat abgelehnt, die Eigenmittel zu übernehmen.

·         Nach der Erstellung der Voruntersuchung und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde der Aufnahmeantrag gestellt.

·         Die Aufnahme ist durch das Ministerium bestätigt.

Rf Rohwedder bittet um Aussage, ob nun zügig mit dem weiteren Verfahren zu rechnen ist. Sie bezieht sich auf Pressemitteilungen, in denen zu lesen war, dass zunächst ein Sanierungsträger ausgewählt werden soll, eine Bürgerbeteiligung stattfinden muss, bevor das eigentliche Verfahren begonnen wird.

 

Stellv. AV Krull bittet ebenfalls um Erläuterung. Er sieht es als hilfreich an, wenn eine politische Aussage getätigt wird, dass schnellstmöglich die formalen Schritte erfolgen, damit die Privateigentümer in die Maßnahmen eintreten können.

Sowohl stellv. AV Krull als auch Rf Rohwedder bitten mit Nachdruck darum, dass den Grundstückseigentümern diese Chance geboten wird.

 

Die Anwesenden schlagen vor, die im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstadt“ vorgesehene Bürgerbeteiligung am 25. September um den Bereich Stadtsanierung auszudehnen.

Die Verwaltung sagt zu, diesen Vorschlag aufzunehmen.

 

Zum Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Sanierungsgebiet festzulegen, die Sanierungssatzung zu erarbeiten und dies im Rahmen einer Förderbeteiligung den Interessierten deutlich zu machen.