Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die NOVEC GmbH plant die Errichtung eines Mobilfunkmastes im Suchkreis Riekau-Gamehlen und hat die Samtgemeinde darüber informiert mit der Möglichkeit, kommunale Standortvorschläge zu unterbreiten, die bevorzugt geprüft werden. (siehe Anlage I zur Vorlage). Es wurde eine Frist bis zum 26.07.22 gesetzt, eine Fristverlängerung wurde bereits beantragt.  Die Frist im Anschreiben ist falsch angegeben.

 

Der Suchkreis liegt in den Gemeinden Jameln und Karwitz sowie im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe). Der von NOVEC GmbH bevorzugte Bereich liegt zwischen Gamehlen und Riekau. Es liegt bereits ein Angebot eines privaten Eigentümers südlich angrenzend an Riekau vor. Auf Nachfrage erläuterte die NOVEC, dass der genaue Standort auf dem angebotenen Grundstück erst nach einer Baubegehung festgelegt wird, die wiederrum erst nach Beteiligung der Standortkommunen stattfindet.

 

Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Die Gemeinde kann einen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.

 

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

In der Anlage II zur Vorlage ist der Suchkreis (roter Kreis) und der bevorzugte Bereich (gelber Kreis) sowie der Standort des Angebotes (grüner Punkt) im Lageplan übernommen und gemeindeeigene Flächen markiert (grün = Stadt Dannenberg (Elbe), orange = Gemeinde Jameln, pink = Gemeinde Karwitz, lachsfarben = Samtgemeinde Elbtalaue).

Bei der Fläche der Samtgemeinde Elbtalaue (lachsfarben) handelt es sich um das Feuerwehrmuseum.

Bei den Flächen der Stadt Dannenberg (grün) handelt es sich um Wald- und Ackerflächen. Diese liegen jedoch weiter entfernt vom bevorzugten Bereich und außerdem allesamt zwischen Tramm und Schaafhausen.

Bei einigen Flächen wäre dennoch ein Abstand von 300-400m zu den bebauten Bereichen möglich.

 

Die von einer Privatperson angebotenen Fläche liegt direkt angrenzend an den Ortsteil Riekau, direkt östlich des bevorzugen Bereiches. Ein genauer Standort steht noch nicht fest. Da das Grundstück sehr groß ist, könnte auch auf dem Grundstück eine Entfernung von bis zu 550m zur Bebauung erreicht werden.

 

Daher wird von der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort im Suchkreis mit möglichst großer Entfernung zu jeglicher Bebauung zu suchen. Optimal wäre ein Standortsüdwestlich von Gamehlen, alternativ soll auf dem Grundstück der Privatperson ein möglichst großer Abstand zur Bebauung eingehalten werden.

 

Herr Beckmann erläutert, dass sich in der Zwischenzeit eine neue Sachlage ergeben hat. Die Gesellschaft hatte einen Standort nahe der Bebauung von Riekau vorgeschlagen. Nachdem die Gesellschaft gebeten worden war, einen Standort zu suchen der weiter von der Bebauung entfernt liegt, ist von der Gesellschaft ein Standort vorgeschlagen worden der ca. 350m westlich von Riekau liegt. Er zeigt diesen Standort auf einer Karte und liest den aktuellen Beschlussvorschlag für den Rat der Gemeinde Karwitz vor: „Die Anfrage der NOVEC GmbH wird zur Kenntnis genommen. Eine geeignete gemeindeeigene Fläche steht nicht zur Verfügung. Dem neu vorgeschlagenen Standort wird zugestimmt“.

Die Verwaltung schlägt vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Rh Herzog und Rh Kelm sprechen sich für einen Standort aus der möglichst weit von Ortslagen entfernt liegt wie die Flächen bei Volkfien und Hoheluft

 

AV Siemke schlägt vor, dem Beschlussvorschlag für die Gemeinde Karwitz zu übernehmen und zusätzlich zu prüfen, ob die Flächen bei Volkfien und Hoheluft in Frage kommen.

 

Ohne weitere Ausspreche stimmen die Ausschussmitglieder dem Vorschlag zu und empfehlen folgenden

 

 


Beschluss:

Die Anfrage der NOVEC GmbH wird zur Kenntnis genommen. Eine geeignete gemeindeeigene Fläche steht nicht zur Verfügung. Dem neu vorgeschlagenen Standort wird zugestimmt.

Es ist zu prüfen, ob die weiter von der Bebauung entfernt liegenden Flächen bei Volkfien und Hohluft in Frage kommen.