Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Mittlerweile liegt die verkehrsbehördliche Anordnung für diese Maßnahme vor. Allerdings stellt sich die jetzige Variante des Ausbaues aufgrund einzuberechnender Schleppkurven wesentlich anders dar als bei der ursprünglichen Beantragung der Maßnahme, ebenso wie die „anordnungsfähige“ Ausbauweise.

 

Aus diesen Gründen fand vor der Beratung in dem Ausschuss ein Ortstermin zum Thema statt.

 

Die voraussichtlichen Kosten werden sich auf 15.000,- € (6 Sperrflächen mit Einbau von Hochbord und Pflanzbeet, Beschilderung und Markierung) belaufen.

 

Die Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.

Fachdienstleiter Beckmann erläutert den Sachverhalt. Er berichtet über den der Sitzung vorausgegangenen Ortstermin. Bei dem Termin waren betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Tießau anwesend. Durch die aufgestellten Pylonen sollte dargestellt werden, wie die Fahrbahnverschwenkungen angeordnet werden könnten. Es fand vor Ort eine Aussprache mit der Bevölkerung statt.

Rh Harney bedankt sich bei Fachdienstleiter Beckmann für die Veranschaulichung der Verschwenkungen. Er ist der Meinung, dass die Abstände zwischen den Verschwenkungen zu groß sind und keine drastische Geschwindigkeitsreduzierung mit sich bringen. Durch die angedachte Bepflanzung entstehen Folgekosten für die Pflege. Er schlägt vor, dass die „Durchfahrt für LKW verboten“ werden soll.

Rh Flindt merkt an, dass zu wenig Verschwenkungen geplant sind.

Für Rh Weiss sind Schwellen keine Option, da diese eine erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen. Er spricht sich für die Verschwenkungen aus.

Rf Zühlke schlägt vor, die Straße als Spielstraße/verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Dem entgegnet Fachdienstleiter Beckmann, dass dann keine Fahrzeuge mehr am Fahrbahnrand abgestellt werden dürfen. Eine Einschränkung für den Schülertransport entsteht dadurch jedoch nicht.

Rf Laudel-Voigt erklärt, dass es wichtig ist, LKWs aus dem Ort zu bekommen, sie schlägt daher eine Tonnagebegrenzung vor.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein „vollständiges Durchfahrtsverbot für LKW, Anlieger frei“ oder „Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich“ anordnungsfähig sind.

 

Nach der erfolgten Aussprache wird der Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt.