Sitzung: 01.09.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Sachverhalt:
Mittlerweile liegt
die verkehrsbehördliche Anordnung für diese Maßnahme vor. Allerdings stellt
sich die jetzige Variante des Ausbaues aufgrund einzuberechnender Schleppkurven
wesentlich anders dar als bei der ursprünglichen Beantragung der Maßnahme, ebenso
wie die „anordnungsfähige“ Ausbauweise.
Aus diesen Gründen
fand vor der Beratung in dem Ausschuss ein Ortstermin zum Thema statt.
Die
voraussichtlichen Kosten werden sich auf 15.000,- € (6 Sperrflächen mit Einbau
von Hochbord und Pflanzbeet, Beschilderung und Markierung) belaufen.
Die Haushaltsmittel
stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.
Fachdienstleiter
Beckmann erläutert den Sachverhalt. Er berichtet über den der Sitzung
vorausgegangenen Ortstermin. Bei dem Termin waren betroffene Bürgerinnen und
Bürger aus Tießau anwesend. Durch die aufgestellten Pylonen sollte dargestellt
werden, wie die Fahrbahnverschwenkungen angeordnet werden könnten. Es fand vor
Ort eine Aussprache mit der Bevölkerung statt.
Rh Harney bedankt
sich bei Fachdienstleiter Beckmann für die Veranschaulichung der
Verschwenkungen. Er ist der Meinung, dass die Abstände zwischen den
Verschwenkungen zu groß sind und keine drastische Geschwindigkeitsreduzierung
mit sich bringen. Durch die angedachte Bepflanzung entstehen Folgekosten für
die Pflege. Er schlägt vor, dass die „Durchfahrt für LKW verboten“ werden soll.
Rh Flindt merkt an,
dass zu wenig Verschwenkungen geplant sind.
Für Rh Weiss sind
Schwellen keine Option, da diese eine erhebliche Lärmbelästigung mit sich
bringen. Er spricht sich für die Verschwenkungen aus.
Rf Zühlke schlägt
vor, die Straße als Spielstraße/verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um eine
Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Dem entgegnet Fachdienstleiter
Beckmann, dass dann keine Fahrzeuge mehr am Fahrbahnrand abgestellt werden
dürfen. Eine Einschränkung für den Schülertransport entsteht dadurch jedoch
nicht.
Rf Laudel-Voigt
erklärt, dass es wichtig ist, LKWs aus dem Ort zu bekommen, sie schlägt daher
eine Tonnagebegrenzung vor.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob ein „vollständiges Durchfahrtsverbot für LKW, Anlieger
frei“ oder „Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich“ anordnungsfähig sind.
Nach der erfolgten Aussprache wird der Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt.