Bgm Ringel erläutert, dass der pauschale Mitgliedsbeitrag an den NSGB 300 Euro und 0,51 Euro pro Einwohner beträgt.

 

Weiter berichtet er stichwortartig zu den folgenden Punkten

-bezüglich Freiflächen für Wind- und PV-Anlagen gibt es noch keine klare Aussage (siehe auch TOP 9)

- für den ländlichen Wegebau gibt es keine Förderung mehr und es ist auch keine in Planung. Lediglich in Verbindung mit Flurbereinigung

- das Städteförderungsprogramm läuft, allerdings nur für Rathäuser und Sportstätten

- Klimaschutzziele sind in Bewegung

- beim Brandschutz tut sich nicht, die Brandschutzsatzung soll geändert werden. Für die neuen Sirenen wird es eine Förderung geben

- Für die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge gibt es eine Rechtskreisänderung, der Landkreis ist nun nicht mehr zuständig, für die Ukrainer ist die Agentur für Arbeit die erste Anlaufstelle, weiter haben sie Anspruch auf Sozialhilfe, sollten sie keine Wohnung finden gelten sie als obdachlos, somit ist dann die Gemeinde für die Unterbringung zuständig, dieses Prinzip wird bisher nur im hiesigen Landkreis und im Gifhorner Raum praktiziert

- für alle anderen Flüchtlinge ist der Landkreis zuständig

- die Ärzteversorgung ist nicht Aufgabe der Kommunen, sondern die der Ärztekammer

- Förderprogramme sind nicht zu bewältigen, die Antragsflut ist zu groß, Ministerpräsident Weil wurde um Vereinfachung gebeten, Weil sagte darauf zu, sich um Bürokratieabbau zu bemühen, auch die überbordeten Standards seien ein Problem

- weiter wurde über Wahlversprechen zu Lasten Dritter, Misstrauen und Kontrollismus gesprochen