Bgm Ringel informiert, dass er die an der Landesstraße parkenden Fahrzeuge dem Ordnungsamt und der Straßenbauverwaltung gemeldet wurden. Die Fahrzeuge dürfen aufgrund der Ortslage dort stehen. Das Sichtrecht wird eingehalten. Es ist ein langsames Heranfahren der übrigen Verkehrsteilnehmer geboten.

Bgm Ringel hat den Eigentümer gebeten, nicht so dicht an der Kreuzung zu parken.

 

Rh Beckmann wirft ein, dass das 30er Schild an der Dorfstraße dort zugeparkt und verdreht ist.