Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat nach der Grenzöffnung die Zuwegung zum ehemaligen Fähranleger ausgebaut und als Kreisstraße 20 (K20) gewidmet. Mit Einstellung der Fährverbindung hat der Straßenabschnitt seine überregionale Bedeutung verloren und wird seither nur noch als Zuwegung in der Ortslage, sowie als Erschließung der Außendeichflächen genutzt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Erneuerung des auf dem Elbedeich verlaufenden Radweges, waren Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der durch die Baumaßnahme entstehenden Belastungen für Natur- und Landschaft einzubringen. In diesem Zusammenhang ist der Rückbau des Außendeichabschnitts der K20 in das Verfahren eingebracht worden und als Kompensation genehmigt. Die anliegenden Grundstücke können auch weiterhin erreicht werden, Die Trasse bleibt als Grundstück erhalten. Nach Durchführung der Kompensationsmaßnahme hat die K20 endgültig seine überörtliche Bedeutung verloren, eine Reaktivierung der Fährverbindung ist ebenfalls nicht mehr zu erwarten. 

Daher bittet der Landkreis nunmehr um eine einvernehmliche Lösung zur Übertragung der Straßenbaulast und folgend der Übergabe des Eigentums für den in der Ortslage liegenden Teilabschnitt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287.

 

Der Teilabschnitt ist in einem guten Unterhaltungszustand, Schäden, die großflächige Reparaturen erwarten lassen, werden in absehbarer Zeit nicht eintreten. Ggfls. kann bei später auftretenden ersten Schadbildern, durch eine Oberflächenbehandlung, wie sie andernorts auch in der Gemeinde Langendorf schon erfolgt ist, die Restnutzungsdauern noch weiter hinausgeschoben werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor einer Umstufung zuzustimmen, da die Funktion der Straße schon seit mehreren Jahrzehnten nunmehr allein auf die Erschließung der anliegenden Grundstücke reduziert ist. Der Erhaltungszustand der Straße ist gut, eine Komplettsanierung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Landkreis könnte eine Abstufung auch von Amtswegen veranlassen, da die Bedeutung für das Straßennetz eine solche einseitige Abstufung zulässt.
Da der Landkreis um eine einvernehmliche Umstufung bittet, sollte auch nach einer einvernehmlichen Regelung gesucht werden.

Bgm’in Deegen-Miest erläutert, dass dieses Thema bereits am 17.01.2022 auf der Tagesordnung stand. Dort wurde der Beschluss vertagt, da noch weitere Gespräche geführt werden sollten. Sie verliest den Sachverhalt laut Vorlage. Anschließend erläutert sie wie folgt:

 

       Am 17.02.2022 fand ein Gespräch dazu statt

       Herr E-A Schulz, Herr Unterste-Wilms, Herr Hesebeck und ich waren anwesend

       Voraussetzungen Übernahme (Selbstverständlichkeiten)

v  Bäume werden ausgeschnitten à zugesichert

v  Straße wird repariert à zugesichert

v  Leitpfähle werden abgebaut und entsorgt à zugesichert

v  Winterdienst à abgelehnt (Streufahrzeug kann nicht wenden)

       Heute liegt ein Vertrag zur Umstufung der K20 im Ortsteil Kaltenhof vor:

 

Bgm’in Deegen-Miest verliest die Umstufungsvereinbarung:

 

 

Bgm’in Deegen-Miest erörtert von diesem Vertrag bisher weder gewusst noch bei der Formulierung gefragt worden zu sein. Seitens der Gemeinde ergeben sich daher die folgenden Fragen:

       In welchem Zustand wird die Straße übergeben?

       Was ist mit den Vereinbarungen, die am 17.02.2022 getroffen wurden? Bäume? Straßenschäden? Winterdienst?

       Müssen wir wieder neu verhandeln?

Bgm’in Deegen-Miest betont, dass eine einvernehmliche Lösung des Problems gefunden werden sollte und verliest anschließend § 7 Absatz 2 niedersächsisches Straßengesetz.

 

Frau Stellmann, Bauamtsleitung, erklärt diese Umstufungsvereinbarung ebenfalls nicht zu kennen. Die Grundlage für den heutigen Termin stellt ihre, den Gemeindemitgliedern vorab zugegangene, Vorlage dar. Weiter bittet sie darum, dass die Umstufungsvereinbarung nicht Gegenstand der heutigen Sitzung sein sollte.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt den Antrag, der Vorlage nicht zuzustimmen und diese Angelegenheit ein weiteres Mal zu verschieben.

 

SgBgm Meyer gibt zu bedenken, dass nicht wortgleich mit dem Beschlussvorschlag entschieden werden muss und bittet die Sichtweise von Frau Stellmann anzuhören und in die Diskussion zu gehen.

 

Bgm’in Deegen-Miest möchte die Punkte Umwandlung der K20 und die Kompensationsmaßnahmen, für die Frau Stellmann eingeladen wurde, nicht zusammen behandeln. Sie stellt den Antrag, der Umstufung so nicht zuzustimmen, sich daraus entwickelnde Folgen, die Kompensation, sieht sich als Unterpunkt zu diesem TOP.

 

Frau Stellmann bittet sie zum Thema Kompensation vortragen zu lassen und gegebenenfalls auch um einen Beschluss dazu, da die Fördermittelzeiträume auslaufen. Für den schlechten Informationsfluss ihres Vorgängers entschuldigt sie sich. Weiter bezweifelt sie, dass die Landrätin diese Umstufungsvereinbarung unterschreiben würde, geschweige denn, dass sie selber so damit einverstanden wäre.

 

Bgmìn Deegen-Miest stellt klar, dass es in der Umstufungsvereinbarung nur um den Abschnitt der K20 vorm Deich geht.

 

Frau Stellmann betont abermals, dass sie kein Interesse an einer Umstufung hat. Ihr geht es um eine Kompensationsfläche.

 

Bgm’in Deegen-Miest erläutert den anwesenden Zuhörern kurz den Hintergrund wie folgt:

Zu der ursprünglichen Umnutzungsvereinbarung gehörte auch der Abbau der restlichen K20 bis zur Elbe als Kompensation für den Elberadweg

Nach mehreren Gesprächen, Personalwechseln, Vorschlägen der Gemeinde für Alternativen, neuen Details und Hintergründen, Ortsbesichtigungen, Thematisierung im nicht-öffentlichen Ratssitzungsteil und der letzten Online-Konferenz am 13.06.2022 sind wir nun am folgenden Sachstand angekommen:

 

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Frau Stellmann erläutert, dass 2017 ein Konzept zum Ausbau des Elberadweges gefasst worden ist. Ziel dabei war die Fahrradtourismus auf dieser Seite der Elbe zu halten indem die Möglichkeit zum Fahren auf dem Deich geschaffen wird. Von der eigentlichen Zielsetzung von 19 Streckenabschnitten musste mittlerweile aufgrund des Förderzeitraumes und den mitunter sehr strengen Regelungen, die Ausgleichs- Ersatz- und Kohärenzflächen betreffend, Abstand genommen werden. In der Planung verblieben sind 6 Streckenabschnitte. Diese Flächen, waren bereits mit Wegen umgeben, hatten aufgrund der abgängigen Pflasterbauweise aber Erneuerungsbedarf. Im September 2018 ist dann ein entsprechender Fördermittelantrag bei der N-Bank gestellt worden. Im Dezember 2019 ist der Zuwendungsbescheid eingegangen.

Mit dem Ausbau konnte schließlich im Juni 2021 begonnen werden. Begonnen wurde dabei mit den Flächen, die nicht im C-Gebiet liegen.

In der Gemeinde Langendorf wurde als Kohärenzfläche der Rückbau der K20 bis an die Elbe heran geplant, dies wurde im Vorfeld nicht mit der Gemeinde abgesprochen. Über einen längeren Zeitraum hat man versucht in Gesprächen und bei Ortsbereisung eine Alternative zu finden. Allerdings reichen alle dabei gefundenen Flächen nicht aus, den bereits gebauten Teil zu kompensieren. Bei eben dieser Ortsbereisung hat die Bgm’in Deegen-Miest ein Grundstück gezeigt, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, das als Kompensationsfläche geeignet wäre.

Aufgrund dessen hat der Landkreis der Gemeinde Langendorf zwei Vorschläge unterbreitet.

Vorschlag A umfasst den Kauf des Grundstückes seitens des Landkreises zu einem Preis von 6,00 Euro/m².

Vorschlag B sieht den kompletten Rückbau der K20 entlang des Fährkanals bis zur Elbe vor.

Diesen Vorschlag hat SgBgm Meyer aufgrund von Gründen des Hochwasserschutzes bereits abgelehnt.

Da der Landkreis ohne Kompensationsfläche nun 2,5 Mio. Euro Fördermittel zurückgeben müsste und zudem das Risiko eingehen würde die bereits gebauten Flächen zurückzubauen, ist er zu dem großzügigen Angebot in Vorschlag A bereit.

Die Maßnahme wie ursprünglich geplant umzusetzen ist nicht mehr möglich. Die Umsetzung des Projektes muss bis zum 30.11.2022 abgewickelt sein, die Abrechnung der Fördermittel bis März 2023. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Ziel ist also, die bereits gebauten Abschnitte vernünftig abzuschließen. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Rauchenberger ist es in der verbleibenden Zeit möglich die Teilabschnitte bis zur jeweils nächsten Abfahrt auf den Deichverteidigungsweg fertig zu stellen.

Frau Stellmann bittet nun sich über die Ackerfläche auszutauschen.

 

Bgm’in Deegen-Miest erläutert, dass der Verkauf der Ackerfläche keine Fertigstellung des Elberadweges in der Gemeinde Langendorf sicherstellt. Dieser dient lediglich der Kompensation der bereits gebauten Flächen. Weiter hat sie sich bezüglich des Verbleibes der Einnahme durch den Verkauf bei der Samtgemeinde erkundigt. Dieses wird als Sondereinnahme verbucht, bzw. werden Rücklagen gebildet und kann dann wieder investiert werden.

Bezüglich der angebotenen 6 Euro/m² berichtet sie, dass die Gemeinde von einem Bodenrichtwert von 3 Euro/m² ausgegangen sei, der Landkreis nun das Doppelte bietet.

Rf Brownlee wirft ein, dass durch den Verkauf lediglich die bereits verbaute Fläche kompensiert wird, es dadurch aber zu keiner durchgehenden Streckenführung in der Gemeinde Langendorf kommt.

Frau Stellmann bestätigt dieses.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning bemängelt die nun fehlende, ursprünglicher Zielsetzung entgegenstehend, Attraktivität des Elberadweges.

Frau Stellmann erläutert dazu, dass es natürlich möglich ist, weitere Förderanträge zum Bau von neuen Teilstücken zu stellen. Dies ist aber noch nicht konzeptioniert, prioritär geht es jetzt darum, die bereits gebauten Teilstrecken zu kompensieren. Grundsätzlich wird es Ziel bleiben den Elberadweg fertig zu stellen.

 

Rf Porsch erkundigt sich, wie die Abfahrten von den Teilstrecken auf den Deichverteidigungsweg geplant sind.

Frau Stellmann erläutert diesbezüglich, dass als Zielsetzung die nächste Ab- bzw. Auffahrt angedacht ist, dies muss aber noch genau berechnet werden. Vorab wird es eine Lenkung für die Radfahrer geben, die an entsprechender Stelle auf die Abfahrt leitet.

 

Bgm’in Deegen-Miest spricht die Verkotung des Radweges durch die Schafe an.

Rf Porsch berichtet, dass es dazu eine Abmachung mit dem Schäfer gibt, diese aber nicht eingehalten wird.

SgBgm Meyer erläutert ergänzend, dass dies in Abstimmung mit dem Landkreis geklärt werden muss. Aktuell laufen dazu Gespräche mit dem Dannenberger Deich- und Wasserverband und dem Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände laufen. Letztlich liegt die Straßenbaulast beim Landkreis.

Frau Stellmann berichtet, dass der Landkreis in der Kreisstraßenmeisterei keine Gerätschaften zur Reinigung des Radweges besitzt. Es wird überlegt in den nächsten Haushalt entsprechende Mittel einzuplanen, um eine externe Firma mit der Reinigung zu beauftragen. Zwischen dem Wasser- und Bodenverband und dem Schäfer gibt es eine vertragliche Vereinbarung die Wege auszuzäunen.

 

Bgm’in Deegen-Miest berichtet von Gesprächen mit dem NLWKN, bis 2027 werden Planungen zur Verlegung des Deichabschnittes eingereicht. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass der Radweg entsprechend abgerissen wird, oder erfolgt dann ein Wiederaufbau?

SgBgm Meyer erklärt dazu, dass die Samtgemeinde den Bereich Landsatz bis Penkefitz gebaut hat, im Rahmen der Planfeststellung bei Deichverlegung hat die Samtgemeinde dann die Forderung erhoben, dass der Radweg wieder neu aufgebaut wird. Ähnlich wird es dann für den Bereich Langendorf gehandhabt.

 

Rf Porsch hinterfragt, ob es auch Gespräche mit anderen Gemeinden gegeben hat, oder seitens des Landkreises mit dem NLG die Gemeinden betreffend gesprochen wurde.

Frau Stellmann berichtet mit der Gemeinde Höhbeck gesprochen zu haben. Dort sind aber keine Flächen verfügbar.

SgBgm Meyer erwähnt, dass es Flächen im Elbvorland gebe, die höher gelegen sind, das Abflussverhalten nicht beeinflussen, dort stehen Überlegungen zur Aufforstung im Raum, Auwald ist ein großes Thema. Nahe der Dömitzer Brücke gibt es noch viel Auwald. Eine Neuanpflanzung ist oft nicht einfach. Für den Weiterbau des Radweges in der Gemeinde Langendorf könne auch nach Kompensationsflächen außerhalb der Gemeinde gesucht werden. In der Realgemeinde bei Wulfsahl stehen Gespräche zu Verkauf von Flächen an. Die jetzige Problematik eine Fläche zu finden, ist dem Versäumnis geschuldet die Kompensation zeitgleich mit der Planung anzugehen.

Frau Stellmann betont daraufhin, dass eine Anpflanzung von Auwald nicht hilft, da genau die Art von Grünlandbiotop wiederhergestellt werden muss, der versiegelt wurde. In dem Fall Trockenrasen, auch muss diese Fläche im selben FFH Gebiet gefunden werden, das bebaut wurde. Oftmals ist das über Rückbau von Wegen möglich.

 

Rh Hintzmann betont, dass der Fehler beim Landkreis liegt.

Frau Stellmann verweist abermals auf die drohende Rückgabe von Fördermitteln und sogar Rückbau der bereits fertig gestellten Teilstücke.

Bgm’in Deegen-Miest appelliert zum Wohle der Gemeinde zu entscheiden, mit dem Rückbau ist niemandem geholfen, auch sollt die weiter gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis eine Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen.

 

Rf Porsch hinterfragt das Angebot von 6 Euro, ob es eventuell anderweitige Zusicherungen gebe. Als Beispiel nennt sie den Radweg zwischen Langendorf und Grippel.

Frau Stellmann erklärt, dass es zu dem Radweg bereist Gespräche gab, sie keine weiteren Zusagen machen könne, auch sei dies eine Frage des Haushaltbudgets.

 

Die Sitzung wird von 20:52 bis 20:58 Uhr unterbrochen.

 

Bgm’in Deegen-Miest erklärt, dass dieses, nun als Kompensationsfläche geeignete, Grundstück quasi ein Zufallsfund bei der Bereisung der Alternativstrecke war. Sie hat dieses Grundstück nie zum Kauf angeboten. Weiter betont sie, dass der Weiterbau des Elberadweges im Sinne der Anwohner ist, das ist in diversen Einwohner:innenfragestunden deutlich zum Ausdruck gebracht worden.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning bittet im Falle einer, für den Landkreis, positiven Abstimmung darum, bei künftigen Förderungen zum Elberadweg prioritär behandelt zu werden.

 

Bgm’in Deegen-Miest berichtet, dass das, in Frage kommende, Grundstück aktuell an Rh Kohls verpachtet ist. Sie hinterfragt die weitere Nutzung der Fläche.

Frau Stellmann gibt an, dass die Fläche in benötigter Form in eine Grünlandfläche übergeht und wieder Bewirtschaftet werden kann. Weiter weist sie darauf hin, dass der Landkreis die Kosten für den Flächenankauf nicht aus der Förderung nehmen kann, dies wird mit Mitteln aus dem laufenden Haushalt geschehen. Dafür braucht es noch Umwidmungsbeschlüsse, dies wird Thema im Kreisausschuss und auch beim Kreistag im September sein.

 

Frau Stellmann sichert bei Folgemaßnahme, die mit Förderung umgesetzt werden, eine Priorisierung der Gemeinde Langendorf zu.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee fordert zudem, dass die Gemeinde Langendorf bei weiteren Bauabschnitten keine Kompensationsflächen zur Verfügung stellen muss.

 

Rh Kohls stört sich an der Vergeudung von Ackerland, er hinterfragt den Nutzen von Tourismus für die Gemeinde.

 

Rh Cieply bekräftigt dieses, er hinterfragt ob nicht auch die Grundstücke geeignet wären, die in Besitz des Biosphärenreservates sind. In Kriegszeiten Ackerland wergzugeben erscheint ihm paradox.

 

Frau Stellmann erklärt, dass kein Grundstück als Kompensationsfläche dienen kann, dass ohnehin schon in einem guten Zustand ist, dementsprechend nicht aufgewertet werden kann.

 

Rh Hintzmann schlägt vor die Fläche öffentlich auszuschreiben.

Bgm’in Deegen-Miest verweist darauf, dass es kein landwirtschaftliches Vorkaufsrecht gibt.

 

Frau Stellmann formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langendorf veräußert das Grundstück mit der Bezeichnung Gemarkung Kaltenhof; Flurstück 55; Größe 14,198m² an den Landkreis zur Herstellung der nötigen Kompensation zu einem Preis von 6 Euro/m².  Der Landkreis sagt zu, dass bei einer weiteren Beantragung von Fördermitteln für weitere Ausbauabschnitte entlang des Elberadweges, die Gemeinde Langendorf prioritär behandelt wird und keine weiteren Flächen für Kompensation seitens der Gemeinde Langendorf zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Bgm’in Deegen-Miest zieht den Bericht über „Baumauszeichnung“ vor. Einzelheiten siehe unter Top 10.5.

 

Bgm’in Deegen-Miest bittet um Abstimmung über den von Frau Stellmann formulierten Antrag.

Auf diesen entfallen 5 Ja Stimmen / 2 Nein Stimmen / 1 Enthaltung

(Beschlussformulierung und Ergebnis siehe TOP 8)

 

Frau Stellmann erläutert folgendes zum Ablauf. Der Kreisausschuss tagt dazu am 16.08.2022. Im September muss der Kreistag dann zustimmen. Der Landkreis bereitet den Vertrag dazu vor, dieser kann dann im Rat der Gemeinde Langendorf beraten und abgestimmt werden.

 

Die Übernahme der K20 wird vertagt. Alle Ratsmitglieder stimmen für diese Vertagung.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Entscheidung über die Umstufung eines Teilabschnittes der Kreisstraße 20 in der Ortslage Kaltenhof, von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287, zur Gemeindestraße wird vertagt.