Sitzung: 14.07.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 00/0269/2022
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sanierung und Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke muss u.a. die
Erschließung gesichert sein. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als
Gemeindestraße ausgewiesen.
Bei der weiteren
Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch tatsächlich um einen nicht
gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.
Um die Erschließung
im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, gibt es faktisch folgende drei
Varianten:
a) Einräumung einer Wegebaulast zugunsten der
Samtgemeinde Elbtalaue
Hier müsste dann die Frage von Unterhaltungslasten vertraglich geregelt
werden.
b) Übertragung des Grundstückes von der
Gemeinde Langendorf an die Samtgemeinde Elbtalaue.
Damit geht die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.
c)
Widmung
des Wirtschaftsweges zur Gemeindestraße; die Straßenbaulast bleibt bei der
Gemeinde.
Seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wird die Variante b) favorisiert.
Es gibt bereits einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate
Wulfsahl.
Für die
Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke ist perspektivisch ein 2.
Bauabschnitt geplant, der die Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau
eines Informationszentrums mit Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet.
Allein aus förderrechtlichen Gesichtspunkten darf es nur einen
Verfügungsberechtigten für alle Maßnahmenblöcke geben.
Bgm’in Deegen-Miest stellt kurz den
Sachverhalt vor.
Da die Samtgemeinde
Träger der Maßnahme und zukünftig zuständig für die Unterhaltung der
Eisenbahnbrücke ist, favorisiert sie die Variante b). Bei Ausbau muss die
Samtgemeinde auch Eigentümer sein,
So SgBgm Meyer.
Bei Variante a)
findet bezüglich der Unterhaltungslasten vorab eine Bestandsaufnahme der Straße
statt, dem folgt eine, sich jährlich wiederholende, dokumentierte
Bestandsaufnahme. Daran nimmt sowohl die Gemeinde als auch die Samtgemeinde
statt. Vorhandene Schäden sind dann entsprechend zu beseitigen.
Denkbar sind alle 3
Varianten, eine wirkliche Entastung für die Gemeinde würde es aber nur mit der
Variante b) geben.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt dazu folgende Fragen:
- Wenn die Gemeinde der Samtgemeinde den
Wirtschaftsweg überträgt, gehören dann die 10 Stellplätze für Autos für
die Besucher ebenfalls dazu?
- Wo ist der finanzielle Vorteil der
Gemeinde bei einer Übertragung des Weges an die Samtgemeinde?
- Wer bekommt die anfallenden
Parkgebühren sowohl für den noch einzurichtenden Parkplatz und als auch
die Stellplätze für Wohnwagen?
- Da das Ingenieurbüro schon im Vorfeld
die komplette Zerstörung des jetzigen Wirtschaftsweges durch die
Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke angekündigt hat, wäre die Frage zu
klären, wer für den Schaden bei Nichtübertragung aufkommt und wie die
Wiederherstellung danach aussieht?
- Wird es dort dann irgendwann
Gastronomie geben? Wenn ja, bekommt dann die Gemeinde die Gewerbesteuern?
(Konkurrenz für Langendorf in Zukunft?)
SgBgm Meyer
beantwortet die Fragen wie folgt:
- Dies
bestätigt er.
- Der
Gemeinde entstehen keine Unterhaltungs- und keine Instandhallungskosten.
- Es
sind keine Stellplätze für Wohnwagen geplant. Hintergrund ist, da
Einnahmen die Förderung wiederum kürzen.
Rh Kohls erkundigt
sich, ob dies für jegliche Einnahmen oder gewinnbringende Einnahmen gilt.
SgBgm Meyer
erklärt, dass dies für jegliche Einnahmen gilt.
Rf Porsch erkundigt
sich nach der Dauer der Förderung.
SgBgm Meyer
verweist auf 12 ½ Jahre Bindungsfrist.
- Es
hat dazu bereits eine Beweissicherung gegeben, mit Abschluss der
Baumaßnahmen wird es eine erneute Begutachtung geben. Im Anschluss muss
die Straße zumindest wieder in den momentanen Zustand versetzt werden.
- Eine
Gewerbesteuer ist nur bei gutem Umsatz zu entrichten. Diese würde der
Gemeinde anteilig zugutekommen. Grundsätzlich würde die Gemeinde
Langendorf von einem solchen „Leuchtturmprojekt“ profitieren.
Bgm’in Deegen-Miest
hinterfragt in wie fern mit einem Gastronomiebetrieb gerechnet wird.
SgBgm Meyer
bestätigt Überlegungen in diese Richtung. Andernfalls wäre die vorgesehene
Schaffung des Parkplatzes mit Busplätzen nicht nötig.
Rh Hintzmann
hinterfragt den, für die Parkplätze nötigen, Flächenverkauf des Eigentümers.
SgBgm Meyer
berichtet, dass die Samtgemeinde dazu bereits mit dem Eigentümer in
Verhandlungen stehe.
Rf Porsch erkundigt
sich, ob bei Verpachtung des Gastrobetriebes die Pachteinnahmen der
Samtgemeinde zugutekommen und ob diese auch problematisch für die Förderung
sind.
SgBgm Meyer
erläutert, dass dies Themen sind die im zweiten Bauabschnitt geklärt werden
müssen. Vorstellbar wäre auch, dies aus der Förderung rauszunehmen, und als
eigenfinanzierbare Maßnahme zu erstellen.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning erkundigt sich nach dem Zeitplan für dieses Vorhaben.
SgBgm Meyer fände
eine Umsetzung in seinen noch 4 ½ Jahren Amtszeit wünschenswert.
Rf Porsch fragt,
wer alles an dem Projekt beteiligt ist.
SgBgm Meyer führt
die Beteiligten auf: der Landkreis, die Samtgemeinde Elbtalaue, die Gemeinde
Langendorf, die Biosphärenreservatsverwaltung, der Planer der
Machbarkeitsstudie, das Amt für regionale Landentwicklung in Lüneburg, das Umweltministerium,
die Naturschutzverbände, der Eigentümer und die N-Bank. Bei Bedarf wären
eventuell noch das Amt für Denkmalpflege, der Deichverband und der Kreisverband
der Wasser- und Bodenverbände hinzuzuziehen.
Rf Porsch erkundigt
sich, wer die finale Entscheidung trifft.
SgBgm Meyer
erörtert, wenn die Samtgemeinde Träger wäre, würde auch sie die finale
Entscheidung treffen. Aktuell gibt es Überlegungen zusammen mit dem Eigentümer,
die Brücke nach Fertigstellung in eine Stiftung zu übertragen. Auch haben erste
Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen begonnen. Seitens des Landes ist
angedacht für den Betrieb des Infozentrums Personalstellen zur Verfügung zu
stellen, die Summe dafür würde dann entsprechend im Landeshaushalt zur
Verfügung stehen.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt den Beschlussgegenstand wie folgt vor:
•
In den
weiteren Baumaßnahmen sind die Errichtung eines Parkplatzes und die Erweiterung
der Straße inbegriffen.
•
Diese
Maßnahmen sollen Förderungen beantragt werden.
•
Für die
Förderung darf es nur einen Verfügungsberechtigten geben.
•
Dies
wäre die Samtgemeinde.
•
Daher
wäre eine Übertragung des Grundstücks von der Gemeinde an die Samtgemeinde mit
der Baulast günstig.
•
Welche
Angebote kann uns die Samtgemeinde machen?
Sie hinterfragt, ob
eine Zusage der Parkgebühren an die Gemeinde nach Ablauf der Förderbindung von
12 ½ Jahren möglich ist.
Dies kann SgBgm
Meyer derzeit nicht zusagen, er bietet aber an, zu gegebener Zeit darüber zu
sprechen. Faktisch ist die Straße in der Baulast der Samtgemeinde. Der Parkplatz
ist keine öffentliche Verkehrsfläche, die Stellfläche wird dem Infozentrum
zugeordnet. Die Straße wird auch bei Übergang in eine Stiftung in der Baulast
der Samtgemeinde bleiben.
Rh Kohls merkt an,
dass die geplanten Parkplätze gegenüber den jetzigen Parkplätzen entstehen
würden. Dies bestätigt SgBgm Meyer. Um Busverkehr tragen zu können, muss die
jetzige Straße verbreitert werden. In dem Zuge wird der jetzige Parkplatz
weichen müssen.
SgBgm Meyer
verweist noch einmal auf die Möglichkeit der Samtgemeinde eine Baulast
einzuräumen und gleichzeitig eine Vereinbarung über die Unterhaltung des Weges
zu treffen.
Rh Hintzmann
hinterfragt die Öffentlichkeit der Straße.
SgBgm Meyer
erklärt, dass die Samtgemeinde, bei Übernahme, die Straße als Gemeindeverbindungsstraße
widmen würde.
Rh Hintzmann fragt
nach einem finanziellen Ausgleich für den jetzigen Parkplatz.
Darauf entgegnet
SgBgm Meyer, dass der jetzige Parkplatz nicht von der Gemeinde, sondern vom
Naturpark Elbuferdrawehn hergestellt wurde.
Rh Hintzmann
plädiert für Variante b).
Bgm’in Deegen-Miest
formuliert den Antrag wie folgt:
Ich beantrage,
das Grundstück des Wirtschaftsweges, der von der K35 zur Eisenbahnbrücke führt
an die Samtgemeinde Elbtalaue zur übertragen. Dabei verpflichtet sich die
Samtgemeinde, die öffentlichen Befahrbarkeit und die Zuwegung zu den
anliegenden Grundstücken sicher zu stellen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Das Grundstück
des Wirtschaftsweges, der von der K35 zur Eisenbahnbrücke führt wird an die
Samtgemeinde Elbtalaue zur übertragen. Dabei verpflichtet sich die Samtgemeinde
die öffentlichen Befahrbarkeit und die Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken
sicher zu stellen.