Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sanierung und Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke muss u.a. die Erschließung gesichert sein. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als Gemeindestraße ausgewiesen.

Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch tatsächlich um einen nicht gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.

Um die Erschließung im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, gibt es faktisch folgende drei Varianten:

 

a)       Einräumung einer Wegebaulast zugunsten der Samtgemeinde Elbtalaue

Hier müsste dann die Frage von Unterhaltungslasten vertraglich geregelt werden.

 

b)      Übertragung des Grundstückes von der Gemeinde Langendorf an die Samtgemeinde Elbtalaue.

Damit geht die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.

 

c)       Widmung des Wirtschaftsweges zur Gemeindestraße; die Straßenbaulast bleibt bei der Gemeinde.



Seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wird die Variante b) favorisiert.
Es gibt bereits einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate Wulfsahl.

Für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke ist perspektivisch ein 2. Bauabschnitt geplant, der die Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau eines Informationszentrums mit Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet. Allein aus förderrechtlichen Gesichtspunkten darf es nur einen Verfügungsberechtigten für alle Maßnahmenblöcke geben.

 

 Bgm’in Deegen-Miest stellt kurz den Sachverhalt vor.

 

Da die Samtgemeinde Träger der Maßnahme und zukünftig zuständig für die Unterhaltung der Eisenbahnbrücke ist, favorisiert sie die Variante b). Bei Ausbau muss die Samtgemeinde auch Eigentümer sein,

So SgBgm Meyer.

 

Bei Variante a) findet bezüglich der Unterhaltungslasten vorab eine Bestandsaufnahme der Straße statt, dem folgt eine, sich jährlich wiederholende, dokumentierte Bestandsaufnahme. Daran nimmt sowohl die Gemeinde als auch die Samtgemeinde statt. Vorhandene Schäden sind dann entsprechend zu beseitigen.

 

Denkbar sind alle 3 Varianten, eine wirkliche Entastung für die Gemeinde würde es aber nur mit der Variante b) geben.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt dazu folgende Fragen:

 

  1. Wenn die Gemeinde der Samtgemeinde den Wirtschaftsweg überträgt, gehören dann die 10 Stellplätze für Autos für die Besucher ebenfalls dazu?
  2. Wo ist der finanzielle Vorteil der Gemeinde bei einer Übertragung des Weges an die Samtgemeinde?
  3. Wer bekommt die anfallenden Parkgebühren sowohl für den noch einzurichtenden Parkplatz und als auch die Stellplätze für Wohnwagen?
  4. Da das Ingenieurbüro schon im Vorfeld die komplette Zerstörung des jetzigen Wirtschaftsweges durch die Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke angekündigt hat, wäre die Frage zu klären, wer für den Schaden bei Nichtübertragung aufkommt und wie die Wiederherstellung danach aussieht?
  5. Wird es dort dann irgendwann Gastronomie geben? Wenn ja, bekommt dann die Gemeinde die Gewerbesteuern? (Konkurrenz für Langendorf in Zukunft?)

 

SgBgm Meyer beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Dies bestätigt er.
  2. Der Gemeinde entstehen keine Unterhaltungs- und keine Instandhallungskosten.
  3. Es sind keine Stellplätze für Wohnwagen geplant. Hintergrund ist, da Einnahmen die Förderung wiederum kürzen.

Rh Kohls erkundigt sich, ob dies für jegliche Einnahmen oder gewinnbringende Einnahmen gilt.

SgBgm Meyer erklärt, dass dies für jegliche Einnahmen gilt.

Rf Porsch erkundigt sich nach der Dauer der Förderung.

SgBgm Meyer verweist auf 12 ½ Jahre Bindungsfrist.

 

  1. Es hat dazu bereits eine Beweissicherung gegeben, mit Abschluss der Baumaßnahmen wird es eine erneute Begutachtung geben. Im Anschluss muss die Straße zumindest wieder in den momentanen Zustand versetzt werden.
  2. Eine Gewerbesteuer ist nur bei gutem Umsatz zu entrichten. Diese würde der Gemeinde anteilig zugutekommen. Grundsätzlich würde die Gemeinde Langendorf von einem solchen „Leuchtturmprojekt“ profitieren.

Bgm’in Deegen-Miest hinterfragt in wie fern mit einem Gastronomiebetrieb gerechnet wird.

SgBgm Meyer bestätigt Überlegungen in diese Richtung. Andernfalls wäre die vorgesehene Schaffung des Parkplatzes mit Busplätzen nicht nötig.

 

Rh Hintzmann hinterfragt den, für die Parkplätze nötigen, Flächenverkauf des Eigentümers.

SgBgm Meyer berichtet, dass die Samtgemeinde dazu bereits mit dem Eigentümer in Verhandlungen stehe.

 

Rf Porsch erkundigt sich, ob bei Verpachtung des Gastrobetriebes die Pachteinnahmen der Samtgemeinde zugutekommen und ob diese auch problematisch für die Förderung sind.

SgBgm Meyer erläutert, dass dies Themen sind die im zweiten Bauabschnitt geklärt werden müssen. Vorstellbar wäre auch, dies aus der Förderung rauszunehmen, und als eigenfinanzierbare Maßnahme zu erstellen.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning erkundigt sich nach dem Zeitplan für dieses Vorhaben.

SgBgm Meyer fände eine Umsetzung in seinen noch 4 ½ Jahren Amtszeit wünschenswert.

 

Rf Porsch fragt, wer alles an dem Projekt beteiligt ist.

SgBgm Meyer führt die Beteiligten auf: der Landkreis, die Samtgemeinde Elbtalaue, die Gemeinde Langendorf, die Biosphärenreservatsverwaltung, der Planer der Machbarkeitsstudie, das Amt für regionale Landentwicklung in Lüneburg, das Umweltministerium, die Naturschutzverbände, der Eigentümer und die N-Bank. Bei Bedarf wären eventuell noch das Amt für Denkmalpflege, der Deichverband und der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände hinzuzuziehen.

Rf Porsch erkundigt sich, wer die finale Entscheidung trifft.

SgBgm Meyer erörtert, wenn die Samtgemeinde Träger wäre, würde auch sie die finale Entscheidung treffen. Aktuell gibt es Überlegungen zusammen mit dem Eigentümer, die Brücke nach Fertigstellung in eine Stiftung zu übertragen. Auch haben erste Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen begonnen. Seitens des Landes ist angedacht für den Betrieb des Infozentrums Personalstellen zur Verfügung zu stellen, die Summe dafür würde dann entsprechend im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt den Beschlussgegenstand wie folgt vor:

 

       In den weiteren Baumaßnahmen sind die Errichtung eines Parkplatzes und die Erweiterung der Straße inbegriffen.

       Diese Maßnahmen sollen Förderungen beantragt werden.

       Für die Förderung darf es nur einen Verfügungsberechtigten geben.

       Dies wäre die Samtgemeinde.

       Daher wäre eine Übertragung des Grundstücks von der Gemeinde an die Samtgemeinde mit der Baulast günstig.

       Welche Angebote kann uns die Samtgemeinde machen?

 

Sie hinterfragt, ob eine Zusage der Parkgebühren an die Gemeinde nach Ablauf der Förderbindung von 12 ½ Jahren möglich ist.

 

Dies kann SgBgm Meyer derzeit nicht zusagen, er bietet aber an, zu gegebener Zeit darüber zu sprechen. Faktisch ist die Straße in der Baulast der Samtgemeinde. Der Parkplatz ist keine öffentliche Verkehrsfläche, die Stellfläche wird dem Infozentrum zugeordnet. Die Straße wird auch bei Übergang in eine Stiftung in der Baulast der Samtgemeinde bleiben.

 

Rh Kohls merkt an, dass die geplanten Parkplätze gegenüber den jetzigen Parkplätzen entstehen würden. Dies bestätigt SgBgm Meyer. Um Busverkehr tragen zu können, muss die jetzige Straße verbreitert werden. In dem Zuge wird der jetzige Parkplatz weichen müssen.

 

SgBgm Meyer verweist noch einmal auf die Möglichkeit der Samtgemeinde eine Baulast einzuräumen und gleichzeitig eine Vereinbarung über die Unterhaltung des Weges zu treffen.

 

Rh Hintzmann hinterfragt die Öffentlichkeit der Straße.

SgBgm Meyer erklärt, dass die Samtgemeinde, bei Übernahme, die Straße als Gemeindeverbindungsstraße widmen würde.

 

Rh Hintzmann fragt nach einem finanziellen Ausgleich für den jetzigen Parkplatz.

Darauf entgegnet SgBgm Meyer, dass der jetzige Parkplatz nicht von der Gemeinde, sondern vom Naturpark Elbuferdrawehn hergestellt wurde.

Rh Hintzmann plädiert für Variante b).

 

Bgm’in Deegen-Miest formuliert den Antrag wie folgt:

Ich beantrage, das Grundstück des Wirtschaftsweges, der von der K35 zur Eisenbahnbrücke führt an die Samtgemeinde Elbtalaue zur übertragen. Dabei verpflichtet sich die Samtgemeinde, die öffentlichen Befahrbarkeit und die Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken sicher zu stellen.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Das Grundstück des Wirtschaftsweges, der von der K35 zur Eisenbahnbrücke führt wird an die Samtgemeinde Elbtalaue zur übertragen. Dabei verpflichtet sich die Samtgemeinde die öffentlichen Befahrbarkeit und die Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken sicher zu stellen.