Sitzung: 25.07.2022 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 08/0249/2022
Vor der Ausschusssitzung
hat durch die Ausschussmitglieder eine Besichtigung des Betriebsgeländes und
der Betriebsgebäude stattgefunden.
Es herrschte Einigkeit
darüber, dass ein Neubau des Sozialgebäudes mit den angrenzenden Werkräumen
unbedingt erforderlich ist, um angemessene und zeitgemäße Arbeitsbedingungen
vorzuhalten.
Rh Beckmann möchte wissen,
ob es erforderlich ist, bei den evtl. geplanten Baumaßnahmen weiter einen
„beheizten Stellplatz“ für die Straßenkehrmaschine vorzuhalten oder ob dieser
entfallen kann. BL Klafak antwortet, dass dies grundsätzlich erforderlich ist,
da die Kehrmaschine einen Wassertank hat und daher in der Übergangszeit in
einem beheizbaren Raum stehen muss. Ob
es sinnvoll und möglich ist, den Wassertank nach jedem Einsatz zu leeren und
zum nächsten Einsatz wieder zu befüllen, muss geklärt werden. Rh Ringel und Rh
Beutler sind der Meinung, dass die Fläche an dem jetzigen Standort auch für
eine zukünftige Entwicklung ausreicht. Eine Verlegung an einen neuen Standort
sollte daher nicht weiterverfolgt werden, zumal durch den Neubau der Halle
bereits ein erster Schritt getan wurde. Diese Meinung vertritt auch Rh Dennstedt
mit dem Hinweis auf den Neubau der Fa. Pengel. Dabei wurde das Verwaltungs- und
Sozialgebäude mit dem Hallen- und Werkstattbereich verbunden. So etwas könnte
es sich auch für den Eigenbetrieb vorstellen.
Rh Beckmann weist darauf
hin, dass bei einem Wechsel an einen anderen Standort, die jetzigen Flächen für
eine neue Nutzung zur Verfügung stehen würden und dies sei aufgrund der Nähe
zur Innenstadt sicher nicht uninteressant.