Beschluss: Kenntnis genommen

Vor der Ausschusssitzung hat durch die Ausschussmitglieder eine Besichtigung des Betriebsgeländes und der Betriebsgebäude stattgefunden.

Es herrschte Einigkeit darüber, dass ein Neubau des Sozialgebäudes mit den angrenzenden Werkräumen unbedingt erforderlich ist, um angemessene und zeitgemäße Arbeitsbedingungen vorzuhalten. 

Rh Beckmann möchte wissen, ob es erforderlich ist, bei den evtl. geplanten Baumaßnahmen weiter einen „beheizten Stellplatz“ für die Straßenkehrmaschine vorzuhalten oder ob dieser entfallen kann. BL Klafak antwortet, dass dies grundsätzlich erforderlich ist, da die Kehrmaschine einen Wassertank hat und daher in der Übergangszeit in einem beheizbaren Raum stehen muss.  Ob es sinnvoll und möglich ist, den Wassertank nach jedem Einsatz zu leeren und zum nächsten Einsatz wieder zu befüllen, muss geklärt werden. Rh Ringel und Rh Beutler sind der Meinung, dass die Fläche an dem jetzigen Standort auch für eine zukünftige Entwicklung ausreicht. Eine Verlegung an einen neuen Standort sollte daher nicht weiterverfolgt werden, zumal durch den Neubau der Halle bereits ein erster Schritt getan wurde. Diese Meinung vertritt auch Rh Dennstedt mit dem Hinweis auf den Neubau der Fa. Pengel. Dabei wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäude mit dem Hallen- und Werkstattbereich verbunden. So etwas könnte es sich auch für den Eigenbetrieb vorstellen.

Rh Beckmann weist darauf hin, dass bei einem Wechsel an einen anderen Standort, die jetzigen Flächen für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen würden und dies sei aufgrund der Nähe zur Innenstadt sicher nicht uninteressant.