Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der westlich an das Grundstück des Eigenbetriebes angrenzende Grundstückseigentümer möchte die Fläche zwischen seinem Grundstück und dem Garagengebäude auf dem Grundstück des Eigenbetriebes erwerben. Die Fläche soll befestigt und zum Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern genutzt werden. Die Fläche ist auf dem der Vorlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Die Fläche ist für den Betrieb des Eigenbetriebes nicht erforderlich und kann aus der Sicht der Verwaltung veräußert werden.

 

Beschlussvorschlag aus der Vorlage:

  1. Die in der Anlage der Vorlage gekennzeichnete, noch zu vermessene Teilfläche, des Flurstückes 19/6, Flur 20, Gemarkung Dannenberg, in einer Größe von ca. 112 qm, wird verkauft.
  2. Der Kaufpreis beträgt 27,00 Euro pro qm (gem. Bodenrichtwert).
  3. Die Vertrags- und Vermessungskosten sind vom Käufer zu zahlen.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, den vorhandenen Zaun und die Hecke zu entfernen, sowie die „offenen“ Bereiche im Norden und im Süden zum Flurstück 19/6 in Absprache mit dem Verkäufer, zu schließen.

 

Dem Ausschuss liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine entsprechende Vorlage vor. Die Fläche wurde im Rahmen der Betriebsbesichtigung in Augenschein genommen. Ergänzend zu dem Beschlussvorschlag ist die Problematik des Brandschutzes aufgetaucht. Die Ausschussmitglieder sich darin einig, dass evtl. Kosten für bauliche Maßnahmen, sollten sie denn erforderlich sein, vom Antragsteller zu tragen sind. Hierzu ist nach dem Vorliegen evtl.  Maßnahmen eine Kostenermittlung vorzunehmen und mit dem Antragsteller abzustimmen. Sollte dieser einer Kostenübernahme zustimmen, kann ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Der Beschlussvorschlag ist um diesen Punkt zu ergänzen.

Der Betriebsausschuss fasst folgenden

 

 


Beschluss:

  1. Die in der Anlage der Vorlage gekennzeichnete, noch zu vermessene Teilfläche, des Flurstückes 19/6, Flur 20, Gemarkung Dannenberg, in einer Größe von ca. 112 qm, wird verkauft.
  2. Der Kaufpreis beträgt 27,00 Euro pro qm (gem. Bodenrichtwert).
  3. Die Vertrags- und Vermessungskosten sind vom Käufer zu zahlen.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, den vorhandenen Zaun und die Hecke zu entfernen, sowie die „offenen“ Bereiche im Norden und im Süden zum Flurstück 19/6 in Absprache mit dem Verkäufer, zu schließen.
  5. Die Möglichkeit, die verkaufte Fläche bei erforderlichen Arbeiten an dem Gebäude auf dem Flurstück 19/6 durchzuführen, ist durch eine grundbuchliche Sicherung zu gewährleisten.
  6. Maßnahmen für einen evtl. erforderlichen Brandschutz sind zu prüfen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Käufer zu tragen.