Sitzung: 12.07.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: 30/0126/2022/1
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde
bereits sowohl im Fachausschuss als auch im Verwaltungsausschuss beraten. Der
VA hat in der Sitzung am 21.04.2022 eine geänderte Beschlussempfehlung
ausgesprochen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
welche Straßen im städtischen Gebiet (ohne Ortsteile) als Tempo 30-Zone
ausgewiesen werden können.
Der Rat hat den
Beschluss des VA bestätigt.
Nach den
Verwaltungsvorschriften der StVO kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur
dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie
dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und
Fahrradfahrer.
Ferner ordnen
Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem
Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.
Auf Grundlage
dieser Bestimmungen werden seitens der Verwaltung folgende Bereiche zur
Ausweisung als Tempo 30-Zone vorgeschlagen:
- Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
- Bereich „Am Galgenberg“
- Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
- Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Keine
verkehrsbehördliche Anordnung als Tempo 30-Zone kann für die Bereiche
„Bahnhofsweg und Bahnhofsstraße“ erfolgen, weil es sich hier um Straßen mit
höherer Bedeutung für den Durchgangsverkehr handelt und auch kein
„Zonencharakter“ der Straße bzw. des Bereiches zu erkennen ist.
Ebenso scheidet die
Anordnung einer Tempo 30 -Zone für den Bereich Kleberkoppel I + II aus, bei
diesen Straßen handelt es sich um Straßen, die fast einen Charakter einer
Sackgasse haben. Hier findet kein Querungsverkehr zu anderen Straßen statt, so
dass hier die Anordnung einer Tempo 30- Zone nicht notwendig ist. Eine
„Erhöhung“ der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wäre hier nicht zu
erwarten.
Rh Jatzkowski trägt
kurz den Inhalt des ursprünglichen Antrages der SPD-Fraktion vor und verweist
auf die Empfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses.
Rh Flindt merkt an,
dass über verschiedene mögliche Bereiche beraten wurde und im Fachausschuss und
Verwaltungsausschuss einzelne Empfehlungen abgegeben wurden.
Fachbereichsleiter
Hesebeck geht an dieser Stelle auch nochmal auf den Ursprungsantrag, der
zwischenzeitlich erneuert wurde, ein und berichtet aus den umfassenden und
ausführlichen Anregungen und Beratungen in den politischen Gremien.
Sobald die Anträge
auf verkehrsbehördliche gestellt und bearbeitet sind, erfolgt eine Ergebnisvorstellung
im Gremium.
Rh Weis erkundigt
sich an dieser Stelle über den Sachstand des Beschlusses des StRH/XI/04 vom
03.05.2022 bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich Elbuferstraße
von Wussegel aus kommend.
Hierzu erklärt Fachbereichsleiter
Hesebeck, dass der entsprechende Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung bei
der zuständigen Verkehrsbehörde, hier Landkreis, gestellt wurde und das
Ergebnis abzuwarten ist.
Stellv. Bgm Walter
verweist auf die Empfehlungen des BPUKH/XI/03 vom 14.06.2022 sowie auf die des
VAH/XI/05 vom 20.06.2022 und verliest diese.
Empfehlungen BPUKH/XI/03 vom 14.06.2022:
Es werden folgende
Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:
a) Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
Einstimmig empfohlen, Ja 7
b) Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
Mehrheitlich empfohlen, Ja 6, Nein 1
c) Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Einstimmig empfohlen, Ja 7
d) Bereich „Bahnhofsweg“, Einstimmig empfohlen,
Ja 7
e) Bereich „Bahnhofstraße“, Mehrheitlich
empfohlen, Ja 6, Nein 1
f)
Bereich
„Drawehnertorstraße“, Mehrheitlich empfohlen, Ja 6, Nein 1
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.
Empfehlungen VAH/XI/05 vom 20.06.2022:
Es werden folgende
Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:
a) Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
Einstimmig empfohlen Ja 5
b) Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
Mehrheitlich empfohlen Ja 4, Nein
1
c) Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Einstimmig empfohlen Ja 5
d) Bereich „Bahnhofsweg“
Mehrheitlich empfohlen Ja 4,
Nein 1
e) Bereich „Bahnhofstraße“
Mehrheitlich empfohlen Ja 4,
Nein 1
Es wird folgender
Bereich zur Ausweisung mit einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht
Zone) vorgeschlagen:
a) Bereich „Drawehnertorstraße“
Mehrheitlich empfohlen Ja 4,
Nein 1
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.
Stellv. Bgm Walter
lässt über die einzelnen Empfehlungen abstimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Es werden folgende
Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:
a) Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
Einstimmig beschlossen
Ja 12
b) Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
Mehrheitlich beschlossen
Ja 10, Nein 2
c) Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Einstimmig beschlossen
Ja 12
d) Bereich „Bahnhofsweg“
Mehrheitlich beschlossen
Ja 10, Nein 2
e) Bereich „Bahnhofstraße“
Mehrheitlich beschlossen
Ja 10, Nein 2
Es wird folgender
Bereich zur Ausweisung mit einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht
Zone) vorgeschlagen:
a) Bereich „Drawehnertorstraße“
Mehrheitlich beschlossen
Ja 10, Nein 2
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.