Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

Dieser TOP wurde bereits sowohl im Fachausschuss als auch im Verwaltungsausschuss beraten. Der VA hat in der Sitzung am 21.04.2022 eine geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Straßen im städtischen Gebiet (ohne Ortsteile) als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden können.

 

Der Rat hat den Beschluss des VA bestätigt.

 

Nach den Verwaltungsvorschriften der StVO kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer.

Ferner ordnen Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.

 

Auf Grundlage dieser Bestimmungen werden seitens der Verwaltung folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone vorgeschlagen:

 

-       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

-       Bereich „Am Galgenberg“

-       Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

-       Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

 

Keine verkehrsbehördliche Anordnung als Tempo 30-Zone kann für die Bereiche „Bahnhofsweg und Bahnhofsstraße“ erfolgen, weil es sich hier um Straßen mit höherer Bedeutung für den Durchgangsverkehr handelt und auch kein „Zonencharakter“ der Straße bzw. des Bereiches zu erkennen ist.

 

Ebenso scheidet die Anordnung einer Tempo 30 -Zone für den Bereich Kleberkoppel I + II aus, bei diesen Straßen handelt es sich um Straßen, die fast einen Charakter einer Sackgasse haben. Hier findet kein Querungsverkehr zu anderen Straßen statt, so dass hier die Anordnung einer Tempo 30- Zone nicht notwendig ist. Eine „Erhöhung“ der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wäre hier nicht zu erwarten.

 

Rh Jatzkowski trägt kurz den Inhalt des ursprünglichen Antrages der SPD-Fraktion vor und verweist auf die Empfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses.

Rh Flindt merkt an, dass über verschiedene mögliche Bereiche beraten wurde und im Fachausschuss und Verwaltungsausschuss einzelne Empfehlungen abgegeben wurden.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck geht an dieser Stelle auch nochmal auf den Ursprungsantrag, der zwischenzeitlich erneuert wurde, ein und berichtet aus den umfassenden und ausführlichen Anregungen und Beratungen in den politischen Gremien.

Sobald die Anträge auf verkehrsbehördliche gestellt und bearbeitet sind, erfolgt eine Ergebnisvorstellung im Gremium.

 

Rh Weis erkundigt sich an dieser Stelle über den Sachstand des Beschlusses des StRH/XI/04 vom 03.05.2022 bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich Elbuferstraße von Wussegel aus kommend.

Hierzu erklärt Fachbereichsleiter Hesebeck, dass der entsprechende Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung bei der zuständigen Verkehrsbehörde, hier Landkreis, gestellt wurde und das Ergebnis abzuwarten ist.

 

Stellv. Bgm Walter verweist auf die Empfehlungen des BPUKH/XI/03 vom 14.06.2022 sowie auf die des VAH/XI/05 vom 20.06.2022 und verliest diese.

 

Empfehlungen BPUKH/XI/03 vom 14.06.2022:

Es werden folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

Einstimmig empfohlen, Ja 7

 

b)      Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

Mehrheitlich empfohlen, Ja 6, Nein 1

 

c)       Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

Einstimmig empfohlen, Ja 7

 

d)      Bereich „Bahnhofsweg“, Einstimmig empfohlen, Ja 7

 

e)      Bereich „Bahnhofstraße“, Mehrheitlich empfohlen, Ja 6, Nein 1

 

f)        Bereich „Drawehnertorstraße“, Mehrheitlich empfohlen, Ja 6, Nein 1

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.

 

 

Empfehlungen VAH/XI/05 vom 20.06.2022:

Es werden folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

Einstimmig empfohlen Ja  5

 

b)      Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

Mehrheitlich empfohlen Ja  4, Nein 1

 

c)       Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

Einstimmig empfohlen Ja  5

 

d)      Bereich „Bahnhofsweg“

Mehrheitlich empfohlen Ja  4, Nein  1

 

e)      Bereich „Bahnhofstraße“

Mehrheitlich empfohlen Ja  4, Nein  1

 

 

Es wird folgender Bereich zur Ausweisung mit einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht Zone) vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Drawehnertorstraße“

Mehrheitlich empfohlen Ja  4, Nein  1

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.

 

Stellv. Bgm Walter lässt über die einzelnen Empfehlungen abstimmen.

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es werden folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

Einstimmig beschlossen

Ja  12

 

b)      Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

Mehrheitlich beschlossen

Ja  10, Nein  2

 

c)       Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

Einstimmig beschlossen

Ja  12

 

d)      Bereich „Bahnhofsweg“

Mehrheitlich beschlossen

Ja  10, Nein  2

 

e)      Bereich „Bahnhofstraße“

Mehrheitlich beschlossen

Ja  10, Nein  2

 

 

Es wird folgender Bereich zur Ausweisung mit einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht Zone) vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Drawehnertorstraße“

Mehrheitlich beschlossen

Ja  10, Nein  2

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.