Nachtrag: 14.06.2022

FDL Beckmann berichtet, dass sich bezüglich der Verkehrsberuhigung in Tießau Änderungen zum ursprünglichen Beschluss des BPUKH ergeben haben. Die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zum Aufstellen von Blumenkübeln bzw Pflanzkübeln ist nicht mehr möglich. Stattdessen legt man Beete an, die entweder durch ein Schrägbord oder eine Holzeinfassung begrenzt werden. Für eine Bepflanzung wird der Asphalt aufgenommen. Durch diese Maßnahme kann der geplante Kostenrahmen nicht eingehalten werden.

Aufgrund des dortigen Verkehrs und der landwirtschaftlichen Situation müssen in dem Bereich weite Schleppkurven eingehalten werden (21 Meter).

FDL Beckmann schlägt vor, die „Verkehrsberuhigung Tießau“ erneut als Tagesordnungspunkt zu behandeln. Damit sind die Mitglieder des BPUKH einverstanden und bitten darum, vor der nächsten Sitzung zu einem Ortstermin zu laden.