Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Der im Jahre 2017 erarbeitete Städtebauliche Entwicklungsplan „Zukunft Stadtgrün“ legte den Grundstein für umfangreiche infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich des Thielenburger Sees und des Amtsberges. Für die Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) war ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Dieses Konzept war die Grundlage für den Städtebaulichen Entwicklungsplan, der die einzelnen Maßnahmen beschreibt. Schon seinerzeit wurde darum gebeten und in dem Entwicklungsplan festgelegt, mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Nutzungskonzept für den Thielenburger See auszuarbeiten. Dieser Wunsch wurde darin bestärkt, sowohl für den Tourismus als aber auch für die Innenstadtentwicklung ein ausgewogenes Konzept zu erstellen.

 

Folgende Missstände wurden aufgelistet:

 

  • mangelhafte Rad- und Spazierwege
  • Vandalismus im Entwicklungsgebiet
  • geringe Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, Natur- und Kulturbegeisterte
  • eine fehlende Beschilderung mit Hinweis auf das Naherholungsgebiet
  • eine geringe Nutzung des Naherholungsgebietes durch Besucherinnen und Besucher
  • eine fehlende Sichtbeziehung zu der Innenstadt.

 

Durch die bereits fertiggestellten bzw. in Fertigstellung befindlichen Maßnahmen hat der Bereich um den Thielenburger See erheblich gewonnen.

 

Folgende Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen:

 

  • Erstellung eines Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeptes für den Gesamtbereich des Thielenburger Sees unter Einbeziehung des Amtsberges
  • Gehölzbeseitigungen am Thielenburger See und an der Alten Jeetzel
  • Ausbau der Wegeverbindungen, der Treppenanlagen sowie des Parkplatzes im Bereich Thielenburger See/Schloßgraben
  • Ausbau des Parkplatzes Freibad
  • Ausbau der Teppen und Wege entlang des Amtsberges
  • Beleuchtung und Mobiliar.

 

Der Ausbau des Spielplatzes am Thielenburger See befindet sich derzeit in der Fertigstellung.

Der Spielplatz am Rodelberg wird als Bolzplatz ausgebaut. Angegliedert wird ein Basketballfeld. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

Der Fuß- und Radweg um den Thielenburger See ist in Teilbereichen fertiggestellt.

Die Brücke über die Alte Jeetzel wird derzeit gefertigt und im September gesetzt.

Die Steganlagen auf dem Thielenburger See im Bereich des Kindergartens und in der Nähe der geplanten Brücke sind beschlossen. Sobald die naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung vorliegt, erfolgt die Ausschreibung.

In der Planung befindet sich derzeit die Gestaltung der Liegewiese, deren Ausstattung noch zu beschließen ist.

 

Der Weg zu einer familienfreundlichen und ökologiebewussten Umgebung am Thielenburger See ist geebnet.

 

In einer Vielzahl von durchgeführten Bürgerbeteiligungen zu den einzelnen in Planung befindlichen Maßnahmen kam deutlich zum Ausdruck, dass die Schaffung und Erweiterung von Spiel- und Bewegungsräumen für Kinder sowie das aktive Erleben der Natur ein wesentliches Merkmal für die Bereiche der Aktivitäten um den Thielenburger See darstellt. Das Nutzen der Frei- und Grünflächen multifunktional als Bewegungsräume ist ebenfalls in der Bürgerbeteiligung als Ziel ausgegeben worden. In den Bürgerbeteiligungen wurde allerdings auch deutlich gemacht, dass bei der Nutzung des Thielenburger Sees den naturschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen ist.

 

Diesem Spagat in den einzelnen Nutzungswünschen muss die Stadt Dannenberg (Elbe) als Eigentümer der Flächen nachkommen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, dass im Rahmen gemeinsamer Spartensitzungen des Marketingvereines ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.V. die Bürgerbeteiligung für das Nutzungskonzept des Thielenburger Sees durchgeführt werden soll und dem Rat diese Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen sind.

 

Die zuvor genannten Maßnahmen sind den Bürgerinnen und Bürgern in Spartensitzungen des Marketingvereines vorgestellt worden. Daraus ist das folgende Nutzungskonzept für den Thielenburger See entwickelt worden.

 

  • Der Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
  • Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
  • Das Baden im Thielenburger See ist nicht gestattet.
  • Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.

 

Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt, dem zuvor beschriebenen Nutzungskonzept zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Thielenburger See erfährt folgendes Nutzungskonzept:

  • Der Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
  • Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
  • Das Baden im Thielenburger See ist nicht gestattet.
  • Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.

 

 

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss eingehend mit der Thematik befasst hat. Nach intensiver Beratung hat der Stadtentwicklungsausschuss am 08.06.22 folgende geänderte Empfehlung ausgesprochen:

Beschlussempfehlung StESKD vom 08.06.2022

Der Thielenburger See erfährt folgendes Nutzungskonzept:

  • Der Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
  • Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für nichtmotorisierte Boote sowie Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
  • Das Baden im Thielenburger See ist nicht gestattet.
  • Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.
  • Nutzungsanfragen sind in den städtischen Gremien zu behandeln.

 

Frau Fallapp berichtet ferner, dass der Verwaltungsausschuss sich mit der Angelegenheit zwar befasst, aber keine Empfehlung abgegeben hat. Auf die entsprechenden Niederschriften (StESD vom 08.06. und VAD vom 13.06.22) wird verwiesen.

Hinsichtlich des beabsichtigten Badeverbotes sollten alternative Möglichkeiten geprüft werden.

Frau Fallapp teilt mit, dass auch nach Rücksprache mit dem Wasserverband eine Badeerlaubnis nicht empfohlen wird. Es sollte keine Konkurrenz zum benachbarten Freibad entstehen. Sollte das Baden erlaubt werden, so müssen möglicherweise auch Toiletten u.a. zur Verfügung stehen. Zudem weist sie auf die bestehenden Naturschutzbelange hin.

 

Rh Schwidder erinnert an die Diskussion im VA. Zunächst sollten weitere Möglichkeiten geprüft werden, um das Baden doch zu gestatten. Als Hinweis ist die Nutzung des Gartower Sees ohne Einschränkungen genannt worden. Die Verwaltung hatte den Auftrag, Aussagen zur Nutzung des Sees analog des Sees in Gartow zu treffen. Dort ist scheinbar das Baden auch ohne Aufsicht, also auf eigene Gefahr, möglich. Die Ängste, es könne Konkurrenz zum Freibad werden, teile er nicht. Er gehe davon aus, dass die Möglichkeit ohnehin nur von wenigen Menschen genutzt werden würde.

Sollte es hierzu noch keine hinlängliche Klärung geben, erwägt er, die Vertagung der Angelegenheit auf den nächsten Stadtrat nach den Sommerferien zu beantragen.

 

StDir Meyer erwähnt, dass eine Klärung der Thematik stattgefunden habe. Der Auftrag der Verwaltung zwecks Prüfung ist erfolgt. Es besteht zwar die Möglichkeit, das Baden dort zu gestatten, hierzu ist es allerdings notwendig, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. So ist durch entsprechende Beschilderungen („Baden auf eigene Gefahr – Eltern haften für ihre Kinder“) deutlich zu machen, dass keine Haftung übernommen wird. Auf den Stegen ist kenntlich zu machen, dass diese nur für den Zustieg in Boote und auf Stand-Up`s und nicht zum Springen genutzt werden dürfen.

 

In Anbetracht dessen, dass die Möglichkeit zum Baden besteht und es lediglich über die Beschilderung zu sprechen gilt, beantragt Rh Schwidder die Streichung des Badeverbotes aus der Beschlussempfehlung. Es wird verdeutlicht, dass ein Badeverbot im Naturschutzbereich bestehen bleiben muss.

 

Bgm Behning lässt zunächst über die Beschlussempfehlung des StESD vom 08.06.22 (sh. oben) abstimmen.

 

Ja            5                             Nein      11                           Enthaltung          1

Damit ist dieser Vorschlag abgelehnt.

 

Bgm Behning lässt sodann über den Antrag von Rh Schwidder (Streichung des Badeverbotes unter Punkt 3) abstimmen:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Thielenburger See erfährt folgendes Nutzungskonzept:

  • Der Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
  • Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für nichtmotorisierte Boote sowie Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
  • Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.
  • Nutzungsanfragen sind in den städtischen Gremien zu behandeln.