Sitzung: 05.07.2022 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 04/0216/2022
Sachverhalt:
Der im Jahre 2017
erarbeitete Städtebauliche Entwicklungsplan „Zukunft Stadtgrün“ legte den
Grundstein für umfangreiche infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich des
Thielenburger Sees und des Amtsberges. Für die Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunft
Stadtgrün“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) war ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept
erforderlich. Dieses Konzept war die Grundlage für den Städtebaulichen
Entwicklungsplan, der die einzelnen Maßnahmen beschreibt. Schon seinerzeit
wurde darum gebeten und in dem Entwicklungsplan festgelegt, mit den Bürgerinnen
und Bürgern ein Nutzungskonzept für den Thielenburger See auszuarbeiten. Dieser
Wunsch wurde darin bestärkt, sowohl für den Tourismus als aber auch für die
Innenstadtentwicklung ein ausgewogenes Konzept zu erstellen.
Folgende Missstände
wurden aufgelistet:
- mangelhafte
Rad- und Spazierwege
- Vandalismus
im Entwicklungsgebiet
- geringe
Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, Natur- und
Kulturbegeisterte
- eine
fehlende Beschilderung mit Hinweis auf das Naherholungsgebiet
- eine
geringe Nutzung des Naherholungsgebietes durch Besucherinnen und Besucher
- eine
fehlende Sichtbeziehung zu der Innenstadt.
Durch die bereits
fertiggestellten bzw. in Fertigstellung befindlichen Maßnahmen hat der Bereich
um den Thielenburger See erheblich gewonnen.
Folgende Maßnahmen
sind inzwischen abgeschlossen:
- Erstellung
eines Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeptes für den Gesamtbereich des
Thielenburger Sees unter Einbeziehung des Amtsberges
- Gehölzbeseitigungen
am Thielenburger See und an der Alten Jeetzel
- Ausbau
der Wegeverbindungen, der Treppenanlagen sowie des Parkplatzes im Bereich
Thielenburger See/Schloßgraben
- Ausbau
des Parkplatzes Freibad
- Ausbau
der Teppen und Wege entlang des Amtsberges
- Beleuchtung
und Mobiliar.
Der Ausbau des
Spielplatzes am Thielenburger See befindet sich derzeit in der Fertigstellung.
Der Spielplatz am
Rodelberg wird als Bolzplatz ausgebaut. Angegliedert wird ein Basketballfeld.
Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.
Der Fuß- und Radweg
um den Thielenburger See ist in Teilbereichen fertiggestellt.
Die Brücke über die
Alte Jeetzel wird derzeit gefertigt und im September gesetzt.
Die Steganlagen auf
dem Thielenburger See im Bereich des Kindergartens und in der Nähe der
geplanten Brücke sind beschlossen. Sobald die naturschutzrechtliche und
wasserrechtliche Genehmigung vorliegt, erfolgt die Ausschreibung.
In der Planung
befindet sich derzeit die Gestaltung der Liegewiese, deren Ausstattung noch zu
beschließen ist.
Der Weg zu einer
familienfreundlichen und ökologiebewussten Umgebung am Thielenburger See ist
geebnet.
In einer Vielzahl
von durchgeführten Bürgerbeteiligungen zu den einzelnen in Planung befindlichen
Maßnahmen kam deutlich zum Ausdruck, dass die Schaffung und Erweiterung von
Spiel- und Bewegungsräumen für Kinder sowie das aktive Erleben der Natur ein
wesentliches Merkmal für die Bereiche der Aktivitäten um den Thielenburger See
darstellt. Das Nutzen der Frei- und Grünflächen multifunktional als
Bewegungsräume ist ebenfalls in der Bürgerbeteiligung als Ziel ausgegeben
worden. In den Bürgerbeteiligungen wurde allerdings auch deutlich gemacht, dass
bei der Nutzung des Thielenburger Sees den naturschutzrechtlichen Belangen
Rechnung zu tragen ist.
Diesem Spagat in
den einzelnen Nutzungswünschen muss die Stadt Dannenberg (Elbe) als Eigentümer
der Flächen nachkommen.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, dass im
Rahmen gemeinsamer Spartensitzungen des Marketingvereines ALMA Elbtalaue – Alle
machen Marketing e.V. die Bürgerbeteiligung für das Nutzungskonzept des
Thielenburger Sees durchgeführt werden soll und dem Rat diese Vorschläge zur
Entscheidung vorzulegen sind.
Die zuvor genannten
Maßnahmen sind den Bürgerinnen und Bürgern in Spartensitzungen des
Marketingvereines vorgestellt worden. Daraus ist das folgende Nutzungskonzept
für den Thielenburger See entwickelt worden.
- Der
Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger
See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
- Die
Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für Stand-UP-Paddling
zur Verfügung.
- Das
Baden im Thielenburger See ist nicht gestattet.
- Ein
Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach
Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.
Die Verwaltung
bittet den Rat der Stadt, dem zuvor beschriebenen Nutzungskonzept zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Thielenburger
See erfährt folgendes Nutzungskonzept:
- Der
Spielplatz am Thielenburger See, der Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger
See und die Liegewiese sind frei zugängliche Bereiche.
- Die
Steganlagen stehen dem Schulsport und der Nutzung für Stand-UP-Paddling
zur Verfügung.
- Das
Baden im Thielenburger See ist nicht gestattet.
- Ein
Kioskbetrieb, der für die Stadt kostenneutral verläuft, ist nach
Fertigstellung aller Maßnahmen wünschenswert.
Frau Fallapp
erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss
eingehend mit der Thematik befasst hat. Nach intensiver Beratung hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 08.06.22 folgende geänderte Empfehlung
ausgesprochen:
Beschlussempfehlung StESKD vom 08.06.2022
Der Thielenburger See erfährt folgendes
Nutzungskonzept:
- Der Spielplatz am Thielenburger See, der
Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei
zugängliche Bereiche.
- Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der
Nutzung für nichtmotorisierte Boote
sowie Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
- Das Baden im Thielenburger See ist nicht
gestattet.
- Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt
kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen
wünschenswert.
- Nutzungsanfragen
sind in den städtischen Gremien zu behandeln.
Frau Fallapp berichtet ferner, dass der
Verwaltungsausschuss sich mit der Angelegenheit zwar befasst, aber keine
Empfehlung abgegeben hat. Auf die entsprechenden Niederschriften (StESD vom
08.06. und VAD vom 13.06.22) wird verwiesen.
Hinsichtlich des beabsichtigten Badeverbotes
sollten alternative Möglichkeiten geprüft werden.
Frau Fallapp teilt mit, dass auch nach Rücksprache
mit dem Wasserverband eine Badeerlaubnis nicht empfohlen wird. Es sollte keine
Konkurrenz zum benachbarten Freibad entstehen. Sollte das Baden erlaubt werden,
so müssen möglicherweise auch Toiletten u.a. zur Verfügung stehen. Zudem weist
sie auf die bestehenden Naturschutzbelange hin.
Rh Schwidder erinnert an die Diskussion im VA.
Zunächst sollten weitere Möglichkeiten geprüft werden, um das Baden doch zu
gestatten. Als Hinweis ist die Nutzung des Gartower Sees ohne Einschränkungen
genannt worden. Die Verwaltung hatte den Auftrag, Aussagen zur Nutzung des Sees
analog des Sees in Gartow zu treffen. Dort ist scheinbar das Baden auch ohne
Aufsicht, also auf eigene Gefahr, möglich. Die Ängste, es könne Konkurrenz zum
Freibad werden, teile er nicht. Er gehe davon aus, dass die Möglichkeit ohnehin
nur von wenigen Menschen genutzt werden würde.
Sollte es hierzu noch keine hinlängliche Klärung
geben, erwägt er, die Vertagung der Angelegenheit auf den nächsten Stadtrat
nach den Sommerferien zu beantragen.
StDir Meyer erwähnt, dass eine Klärung der Thematik
stattgefunden habe. Der Auftrag der Verwaltung zwecks Prüfung ist erfolgt. Es
besteht zwar die Möglichkeit, das Baden dort zu gestatten, hierzu ist es
allerdings notwendig, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. So ist durch
entsprechende Beschilderungen („Baden auf eigene Gefahr – Eltern haften für
ihre Kinder“) deutlich zu machen, dass keine Haftung übernommen wird. Auf den
Stegen ist kenntlich zu machen, dass diese nur für den Zustieg in Boote und auf
Stand-Up`s und nicht zum Springen genutzt werden dürfen.
In Anbetracht
dessen, dass die Möglichkeit zum Baden besteht und es lediglich über die
Beschilderung zu sprechen gilt, beantragt
Rh Schwidder die Streichung des Badeverbotes aus der Beschlussempfehlung.
Es wird verdeutlicht, dass ein Badeverbot im Naturschutzbereich bestehen
bleiben muss.
Bgm Behning lässt
zunächst über die Beschlussempfehlung des StESD vom 08.06.22 (sh. oben)
abstimmen.
Ja 5 Nein 11 Enthaltung 1
Damit ist dieser
Vorschlag abgelehnt.
Bgm Behning lässt
sodann über den Antrag von Rh Schwidder (Streichung des Badeverbotes unter
Punkt 3) abstimmen:
Der Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Thielenburger See erfährt folgendes
Nutzungskonzept:
- Der Spielplatz am Thielenburger See, der
Spiel- und Bolzplatz am Thielenburger See und die Liegewiese sind frei
zugängliche Bereiche.
- Die Steganlagen stehen dem Schulsport und der
Nutzung für nichtmotorisierte Boote sowie Stand-UP-Paddling zur Verfügung.
- Ein Kioskbetrieb, der für die Stadt
kostenneutral verläuft, ist nach Fertigstellung aller Maßnahmen
wünschenswert.
- Nutzungsanfragen sind in den städtischen
Gremien zu behandeln.