Zur Geschwindigkeitsbegrenzung der Ortsdurchfahrten Timmeitz und Sellien auf 50 km/h auf der Bundesstraße berichtet Bgm Schulz, dass seitens des Landkreises die Auskunft erfolgte, dass dies nicht machbar ist. Dadurch würde hier eine Behinderung des laufenden Verkehrs erfolgen. Seitens der Samtgemeinde erfolgte die Auskunft, dass von den Bürgern der beiden Ortsteile eine Antrag gestellt werden sollte, der von der Gemeinde an die Samtgemeinde weitergereicht wird. Die Samtgemeinde stellt einen entsprechenden Antrag bei Landkreis.

Er gibt weiterhin zum „Güldener Weg“ bekannt, dass dieser keine Durchgangsstraße ist. Hier sollte evtl. auch ein Antrag von den Bürgern auf eine 30 km/h-Zone gestellt werden.

Rh Meine bittet, den Schilderwald im Dorf zu betrachten und zu minimieren.