Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) auf Herrn Jonas Dennstedt über.

 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt und die Abhandlung der nun nötigen Prozedere, wie der Verpflichtung von Herrn Dennstedt und er Neubesetzung der Fachausschüsse BKDE und JBSME.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen  seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verliert.