Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erstellung des Wohnraumentwicklungskonzeptes (WREK) für den Landkreis Lüchow-Dannenberg fand am 26. April 2022 im Gemeinschaftshaus Wustrow eine Informationsveranstaltung statt.

Gemäß dem in der Veranstaltung vorgestellten weiteren Vorgehen ist den Gemeinden zu den entwickelten Inhalten des WREK Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Mai 2022 gegeben.  

Eine weitere Beteiligung der Kommunen des Landkreises ist mit Vorliegen des Entwurfs des WREK vorgesehen.

Rh Struck hat die Einberufung einer Sitzung und die Beratung des o.g. Sachverhaltes beantragt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Nach Beratung in der Sitzung

 

Rh Struck erläutert, dass bei den ersten Beratungen zu dem geplanten Baugebiet die Bedeutung der Vorgaben aus dem Wohnraumentwicklungskonzept und dem Raumordnungsprogramm deutlich wurden. Dazu gab es in Wustrow eine Infoveranstaltung. Auf eben dieser war weder der Bürgermeister, noch seine Stellvertreter oder andere Ratsmitglieder anwesend. Er hätte sich vorab dazu Infos von der Verwaltung gewünscht. Die Frist bis zum 31.05.2022 Vorschläge dazu abzugeben wurde nicht genutzt. Die mündliche Präsentation in Wustrow war schwierig zu verstehen, im Anschluss daran wurde die Präsentation verschickt. Er sieht in der Gemeinde Gusborn diesbezüglich ein Informationsdefizit.

Grundsätzlich kritisiert er das Konzept, darin geht es eher um die großen Zentren, kleinere Orte sieht er vernachlässigt. Seiner Meinung nach sollten schwächere Orte unterstützt werden. Die Wirtschaftlichkeit sollte bei Wohnraumkonzepten nicht vorrangig sein, stattdessen sollte die Teilhabe ermöglicht werden.

In Punkt sieben dieser Präsentation geht es zum Beispiel um einen Bodenfond, der vom Landkreis betreut wird. Die Gemeinden selber haben keinen Einfluss darauf. Im Vordergrund sollte die individuelle Planungshoheit der Gemeinde Gusborn stehen. Wenn die Gemeinde beispielsweise PV Platten auf ein Denkmalgeschütztes Haus legen will, dann sollte die Gemeinde das beschließen können, ohne auf die Freigabe dafür von höherer Stelle abhängig zu sein.

 

Bgm Ringel erklärt seine Abwesenheit bei der Infoveranstaltung, ebenso die seiner Stellvertreter. Er verweist auf die Anwesenheit der Verwaltung.

Weiter verliest er die email von Frau Heuer, Verwaltung, in der die Zahlen aus dem WREK für Gusborn mit dem geplanten Baugebiet verglichen werden:

 

Bgm Ringel vertritt die Ansicht, dass nicht die Gemeinde, sondern die Verwaltung eine Stellungnahme dazu schreiben müsste.

 

Stellv. Bgm Fahren stimmt dem zu, die Stellungnahme wird von der Verwaltung verfasst, die auch die Planung übernimmt. Schlussendlich soll es einen Entwurf geben, der den Gemeinden vorgelegt wird. Zu dem Zeitpunkt kann dann auch Stellung genommen werden.

Grundsätzlich wiederspricht nichts davon den Plänen der Gemeinde.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter ergänzt, dass er dazu mit Frau Friedrich vom Landkreis gesprochen hat. Es handelt sich hier um kein förmliches Beteiligungsverfahren, eher um eine Meinungsabfrage. Eine Stellungnahme seitens der Gemeinde kann auch nach dem 31.05.2022 erfolgen. Es wird ein Entwurf gestaltet, der zur Abstimmung an die Gemeinden zurück geht.

 

Rh Struck widerspricht dem, das Raumordnungsprogramm sollte auch nie förmlich sein, im Anschluss ist sich aber immer wieder darauf berufen worden. Die Größe der Fläche die bebaut werden soll, muss der Gemeinde freigestellt werden. Er möchte sich nicht am Wohnraumentwicklungskonzept beteiligen. Gegen jegliche Form der Festsetzung muss die Gemeinde sich wehren.

 

Bgm Ringel bittet Rh Struck einen entsprechenden Antrag zu formulieren.

 

Rh Beckmann wünscht diesen Punkt zu vertagen. Das Wohnraumentwicklungskonzept umfasst 73 Seiten, ist sehr komplex und schwierig zu verstehen. Frau Heuer, Verwaltung, die auf der Infoveranstaltung zwar anwesend war und somit gut hätte informieren können, ist leider erkrankt.

Er wünscht sich zur nächsten Sitzung eine gut aufgestellte Vorstellung zu diesem Thema seitens der Verwaltung.

 

Stellv. Bgm Fahren unterstützt den Vorschlag von Rh Beckmann, meint aber, dass dies erst dann sinnvoll ist, wenn der Entwurf vorliegt.

 

Dem widerspricht Rh Beckmann und möchte lieber die Möglichkeit nutzen schon vor dem ersten Entwurf eine Stellungnahme abzugeben.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter, stimmt dieser Idee zu und befürwortet sie.

Auch Rh Baack, vertritt diese Meinung.

 

Rh Struck informiert, dass nach dem 31.05.2022 Stellungnahmen der Gemeinden möglich waren. Danach gab es bereits eine interne Auswertung und Abstimmung in der Lenkungsrunde. Für Juni/Juli ist die Info an den Fachausschuss geplant. Er verweist abermals auf die Dringlichkeit.

Weiter ist er sehr verwundert, dass heute niemand fachkundiges aus der Verwaltung anwesend ist.

 

Bgm Ringel erläutert, Frau Heuer hat ihm telefonisch mitgeteilt, dass der Rat heute einen Beschluss fassen müsste, in dem er die Verwaltung zu einer Stellungnahme auffordert.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion im Rat, was genau in der Stellungnahme ausformuliert werden soll. Rh Struck bietet an, die von ihm verfasste Ausführung miteinfließen zu lassen. Er überreicht diese in folgender Form am 24.06.2022 an die Verwaltung:

Grundsätzlich ist zu bemängeln, dass dem Gemeinderat  keine Textform dieses Gutachtens zu Verfügung steht.

Allem vorweg handelt es sich um praktizierten Zentralismus. Das heißt, die Zentren (seien es die Städte oder die sogenannten „zentralen Orte“ in den Gemeinden) werden weiterhin gefördert. Je kleiner z. B. ein Ortsteil ist, umso mehr wird er vernachlässigt. Für uns würde eher umgekehrt ein Schuh draus: Den schwächeren Ortsteilen gebührt eine besondere Unterstützung. Wir halten es geradezu für anmaßend, dass eine Siedlungsentwicklung offensichtlich auf die sogenannten zentralen Orte (in der Präsentation werden sie auch als Siedlungsschwerpunkte beschrieben) beschränkt sein soll.  Sowohl das regionale Raumordnungsprogramm als auch die Präsentation des WREK begründen das Konzept der „zentralen Orte“ vorrangig mit Wirtschaftlichkeit. In unseren Augen kann Wirtschaftlichkeit nur zu den nachrangigen Gründen gehören – im Vordergrund muss sowohl die gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohner einer Gemeinde, als auch die gleichberechtigte Entwicklung aller Ortsteile stehen.

Wir gehen davon aus, dass der in Punkt 7 der Präsentation beschriebene Bodenfonds allein vom Landkreis betreut wird. Maximal haben die Samtgemeinden hier noch Einflussmöglichkeiten. Aber auch hier ist keine gleichberechtigte Teilhabe der Gemeinden an diesem Bodenfonds erkennbar.

Weiterhin sind die Annahmen zum demografischen Wandel nach den Erfahrungen auf dem Schul– und Kitasektor besonders in Frage zu stellen.  Hier wurde Lüchow-Dannenberg schon ein Aussterben prognostiziert und es stellte sich heraus, dass letztendlich das Gegenteil der Fall war. Ohne eine stichhaltige Begründung der zugrundeliegenden Daten, ist deren Wahrheitsgehalt anzuzweifeln.

Natürlich sind in dieser Präsentation auch sinnvolle Details dargelegt. Aber im Vordergrund muss für uns die individuelle Planungshoheit der Gemeinde stehen.

Beispiele:

Wenn wir z. B. in der Gemeinde (und insbesondere die betroffenen Anwohner) der Meinung sind, dass auch ein denkmalgeschütztes Haus mit einer PV-Anlage bestückt werden soll, so muss dieses für die Gemeinde aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sein. Schließlich haben in diesem Fall vorrangig die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ein solches Projekt ständig vor Augen – Bürger außerhalb der Gemeinde Gusborn oder durchreisende Touristen sind viel weniger betroffen und brauchen damit auch weniger Mitspracherecht.

Nach den Berechnungen in der Präsentation hat Gusborn einen Bedarf an neuem Wohnraum von ca. 0,85 ha. Wenn aber ein*e Projektierer*in/Investor*in ein gutes Konzept für Wohnraumschaffung auf ca. 1,2 ha vorlegt, muss auch eine Umsetzung möglich sei

 

Bgm Ringel formuliert den Beschluss und lässt darüber abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme gemäß den von Rh Struck aufgeführten Punkten zum Wohnraumentwicklungskonzept zu verfassen. Die Gemeinde Gusborn ist mit dem auf der Info Veranstaltung vorgestelltem Entwurf nicht einverstanden.