Sachverhalt:
Im Rahmen der Erstellung des
Wohnraumentwicklungskonzeptes (WREK) für den Landkreis Lüchow-Dannenberg fand
am 26. April 2022 im Gemeinschaftshaus Wustrow eine Informationsveranstaltung
statt.
Gemäß dem in der Veranstaltung vorgestellten
weiteren Vorgehen ist den Gemeinden zu den entwickelten Inhalten des WREK
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Mai 2022 gegeben.
Eine weitere Beteiligung der Kommunen des Landkreises ist mit Vorliegen des Entwurfs des WREK vorgesehen.
Rh Struck hat die
Einberufung einer Sitzung und die Beratung des o.g. Sachverhaltes beantragt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Nach Beratung in der
Sitzung
Rh Struck
erläutert, dass bei den ersten Beratungen zu dem geplanten Baugebiet die
Bedeutung der Vorgaben aus dem Wohnraumentwicklungskonzept und dem
Raumordnungsprogramm deutlich wurden. Dazu gab es in Wustrow eine
Infoveranstaltung. Auf eben dieser war weder der Bürgermeister, noch seine
Stellvertreter oder andere Ratsmitglieder anwesend. Er hätte sich vorab dazu
Infos von der Verwaltung gewünscht. Die Frist bis zum 31.05.2022 Vorschläge
dazu abzugeben wurde nicht genutzt. Die mündliche Präsentation in Wustrow war
schwierig zu verstehen, im Anschluss daran wurde die Präsentation verschickt.
Er sieht in der Gemeinde Gusborn diesbezüglich ein Informationsdefizit.
Grundsätzlich
kritisiert er das Konzept, darin geht es eher um die großen Zentren, kleinere
Orte sieht er vernachlässigt. Seiner Meinung nach sollten schwächere Orte
unterstützt werden. Die Wirtschaftlichkeit sollte bei Wohnraumkonzepten nicht
vorrangig sein, stattdessen sollte die Teilhabe ermöglicht werden.
In Punkt sieben
dieser Präsentation geht es zum Beispiel um einen Bodenfond, der vom Landkreis
betreut wird. Die Gemeinden selber haben keinen Einfluss darauf. Im Vordergrund
sollte die individuelle Planungshoheit der Gemeinde Gusborn stehen. Wenn die
Gemeinde beispielsweise PV Platten auf ein Denkmalgeschütztes Haus legen will,
dann sollte die Gemeinde das beschließen können, ohne auf die Freigabe dafür
von höherer Stelle abhängig zu sein.
Bgm Ringel erklärt
seine Abwesenheit bei der Infoveranstaltung, ebenso die seiner Stellvertreter.
Er verweist auf die Anwesenheit der Verwaltung.
Weiter verliest er
die email von Frau Heuer, Verwaltung, in der die Zahlen aus dem WREK für
Gusborn mit dem geplanten Baugebiet verglichen werden:
Bgm Ringel vertritt
die Ansicht, dass nicht die Gemeinde, sondern die Verwaltung eine Stellungnahme
dazu schreiben müsste.
Stellv. Bgm Fahren
stimmt dem zu, die Stellungnahme wird von der Verwaltung verfasst, die auch die
Planung übernimmt. Schlussendlich soll es einen Entwurf geben, der den
Gemeinden vorgelegt wird. Zu dem Zeitpunkt kann dann auch Stellung genommen
werden.
Grundsätzlich
wiederspricht nichts davon den Plänen der Gemeinde.
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter ergänzt, dass er dazu mit Frau Friedrich vom Landkreis
gesprochen hat. Es handelt sich hier um kein förmliches Beteiligungsverfahren,
eher um eine Meinungsabfrage. Eine Stellungnahme seitens der Gemeinde kann auch
nach dem 31.05.2022 erfolgen. Es wird ein Entwurf gestaltet, der zur Abstimmung
an die Gemeinden zurück geht.
Rh Struck
widerspricht dem, das Raumordnungsprogramm sollte auch nie förmlich sein, im
Anschluss ist sich aber immer wieder darauf berufen worden. Die Größe der
Fläche die bebaut werden soll, muss der Gemeinde freigestellt werden. Er möchte
sich nicht am Wohnraumentwicklungskonzept beteiligen. Gegen jegliche Form der
Festsetzung muss die Gemeinde sich wehren.
Bgm Ringel bittet
Rh Struck einen entsprechenden Antrag zu formulieren.
Rh Beckmann wünscht
diesen Punkt zu vertagen. Das Wohnraumentwicklungskonzept umfasst 73 Seiten,
ist sehr komplex und schwierig zu verstehen. Frau Heuer, Verwaltung, die auf
der Infoveranstaltung zwar anwesend war und somit gut hätte informieren können,
ist leider erkrankt.
Er wünscht sich zur
nächsten Sitzung eine gut aufgestellte Vorstellung zu diesem Thema seitens der
Verwaltung.
Stellv. Bgm Fahren
unterstützt den Vorschlag von Rh Beckmann, meint aber, dass dies erst dann
sinnvoll ist, wenn der Entwurf vorliegt.
Dem widerspricht Rh
Beckmann und möchte lieber die Möglichkeit nutzen schon vor dem ersten Entwurf
eine Stellungnahme abzugeben.
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter, stimmt dieser Idee zu und befürwortet sie.
Auch Rh Baack,
vertritt diese Meinung.
Rh Struck
informiert, dass nach dem 31.05.2022 Stellungnahmen der Gemeinden möglich
waren. Danach gab es bereits eine interne Auswertung und Abstimmung in der
Lenkungsrunde. Für Juni/Juli ist die Info an den Fachausschuss geplant. Er
verweist abermals auf die Dringlichkeit.
Weiter ist er sehr
verwundert, dass heute niemand fachkundiges aus der Verwaltung anwesend ist.
Bgm Ringel
erläutert, Frau Heuer hat ihm telefonisch mitgeteilt, dass der Rat heute einen
Beschluss fassen müsste, in dem er die Verwaltung zu einer Stellungnahme
auffordert.
Es entsteht eine
kurze Diskussion im Rat, was genau in der Stellungnahme ausformuliert werden
soll. Rh Struck bietet an, die von ihm verfasste Ausführung miteinfließen zu
lassen. Er überreicht diese in folgender Form am 24.06.2022 an die Verwaltung:
Grundsätzlich
ist zu bemängeln, dass dem Gemeinderat keine Textform dieses Gutachtens
zu Verfügung steht.
Allem
vorweg handelt es sich um praktizierten Zentralismus. Das heißt, die Zentren
(seien es die Städte oder die sogenannten „zentralen Orte“ in den Gemeinden)
werden weiterhin gefördert. Je kleiner z. B. ein Ortsteil ist, umso mehr wird
er vernachlässigt. Für uns würde eher umgekehrt ein Schuh draus: Den
schwächeren Ortsteilen gebührt eine besondere Unterstützung. Wir halten es
geradezu für anmaßend, dass eine Siedlungsentwicklung offensichtlich auf die
sogenannten zentralen Orte (in der Präsentation werden sie auch als
Siedlungsschwerpunkte beschrieben) beschränkt sein soll. Sowohl das
regionale Raumordnungsprogramm als auch die Präsentation des WREK begründen das
Konzept der „zentralen Orte“ vorrangig mit Wirtschaftlichkeit. In unseren Augen
kann Wirtschaftlichkeit nur zu den nachrangigen Gründen gehören – im
Vordergrund muss sowohl die gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohner einer
Gemeinde, als auch die gleichberechtigte Entwicklung aller Ortsteile stehen.
Wir gehen davon aus, dass der in Punkt 7 der Präsentation beschriebene Bodenfonds allein vom Landkreis betreut wird. Maximal haben die Samtgemeinden hier noch Einflussmöglichkeiten. Aber auch hier ist keine gleichberechtigte Teilhabe der Gemeinden an diesem Bodenfonds erkennbar.
Weiterhin sind die Annahmen zum demografischen Wandel nach den Erfahrungen auf dem Schul– und Kitasektor besonders in Frage zu stellen. Hier wurde Lüchow-Dannenberg schon ein Aussterben prognostiziert und es stellte sich heraus, dass letztendlich das Gegenteil der Fall war. Ohne eine stichhaltige Begründung der zugrundeliegenden Daten, ist deren Wahrheitsgehalt anzuzweifeln.
Natürlich sind in dieser Präsentation auch sinnvolle Details dargelegt. Aber im Vordergrund muss für uns die individuelle Planungshoheit der Gemeinde stehen.
Beispiele:
Wenn wir z. B. in der Gemeinde (und insbesondere die betroffenen Anwohner) der Meinung sind, dass auch ein denkmalgeschütztes Haus mit einer PV-Anlage bestückt werden soll, so muss dieses für die Gemeinde aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sein. Schließlich haben in diesem Fall vorrangig die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ein solches Projekt ständig vor Augen – Bürger außerhalb der Gemeinde Gusborn oder durchreisende Touristen sind viel weniger betroffen und brauchen damit auch weniger Mitspracherecht.
Nach den Berechnungen in der Präsentation hat Gusborn
einen Bedarf an neuem Wohnraum von ca. 0,85 ha. Wenn aber ein*e
Projektierer*in/Investor*in ein gutes Konzept für Wohnraumschaffung auf ca. 1,2
ha vorlegt, muss auch eine Umsetzung möglich sei
Bgm Ringel
formuliert den Beschluss und lässt darüber abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme gemäß den von Rh Struck aufgeführten Punkten zum Wohnraumentwicklungskonzept zu verfassen. Die Gemeinde Gusborn ist mit dem auf der Info Veranstaltung vorgestelltem Entwurf nicht einverstanden.