Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Auf Grundlage der vorliegenden Planungen und aus Gründen der Kostenersparnis wurde eine gemeinsame Ausschreibung des Umbaus der Bushaltestellen Jameln und Groß Gusborn vorgenommen.

 

Es wurden 8 Firmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, 4 zulässige Angebote sind eingegangen:

 

Fa. Bleck GmbH Dannenberg mit einer Angebotsendsumme von    152.963,23 €

Fa. Rosseburg GmbH Dahlem                 -„-                                      167.546,66 €

Fa. T.M.G. Fürche GmbH & Co. KG         -„-                                      168.649,79 €

Fa. H. Siebenbrodt GmbH § Co. KG         -„-                                     188.711,27 €

 

Mindestfordernder Anbieter ist somit die Fa. Bleck GmbH aus Dannenberg mit einer Angebotssumme von 152.963,23 €. Diese Angebotssumme setzt sich wie folgt zusammen:

 

Umbaumaßnahme Jameln           65.066,96 €

Umbaumaßnahme Gr. Gusborn   87.896,27 €

                                                    152.963,23 €

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Auftrag für den Umbau der Bushaltestelle Gr. Gusborn/Grundschule zur barrierefreien Bushaltestelle wird an die Fa. Bleck GmbH zu einer Angebotssumme von 87.896,27 € vergeben.

 

Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des RPA.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter, geht im Vorfeld auf die von Rh Beckmann per Mail gestellten Fragen ein.

Zum einen möchte dieser wissen, wann der Beschluss zum Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle gefasst wurde. Der Beschluss wurde am 12.03.2020 gefasst. Herr Beckmann verliest den damals einstimmig beschlossenen Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Errichtung von 3 barrierefreien Haltestellen (im OT. Siemen, Ort, Am Container, rechts und links sowie in Quickborn, Am Altenheim, rechts) für das Jahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen sowie die Planung und Ausführung.
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und den zuständigen Straßenbaulastträgern soll danach die Haltestelle in Groß Gusborn an der L 256 priorisiert werden.

Der Antrag wurde 2021 eingereicht. Bei Antragstellung hat das Planungsbüro 78.900 Euro für die Baukosten ermittelt. Die Submission ein Jahr später hat dann Baukosten in Höhe von 87.896,27 Euro ergeben. Dies ist konjunkturbedingt und üblich. Auf diesen Betrag ist ein Förderbescheid über maximal 65.092,50 Euro ergangen.

 

Weiter gab es die Frage nach der Leistungsbeschreibung. Herr Beckmann führt stichwortartig folgende Maßnahmen auf

-       Beidseitiger Ausbau der Haltestellen an der Grundschule Gusborn (Haltstelle direkt an der L256 und Haltstelle gegenüber von Lühring)

-       Umbau der Busbucht zur Fahrbahnrandhaltestelle

-       Beidseitiger Bau eines Busbords auf je 12m Länge

-       Erhöhung der Einstiegshöhe auf 16 cm

-       Pflasterung der vorgeschriebenen Wartefläche von 2,50m x 2,50m

-       taktile Blindstreifen

-       Abfallbehälter beidseitig

-       Anpassung des Umfeldes

-       beidseitig je 2 Fahrradbügel

 

Die Kosten teilen sich dabei mit 40.200 Euro für die Südseite Fahrtrichtung Gartow und mit 38.700 Euro für die Nordseite auf. Zudem erwähnt Herr Beckmann, Fachdienstleiter, dass es vom Jahr 2019/20 zu 2021/22 immense Steigerungen bei den Baukosten gab. Die Kosten für Asphalt haben sich beispielsweise verdoppelt. Die damaligen Kosten für die Haltestelle in Siemen haben sich auf 14.000 Euro belaufen, in Quickborn waren es 11.000 Euro. Dort wurden allerdings auch nur die Pflasterarbeiten inklusive der Hochborde ausgeführt. Als Förderung auf diese beiden Maßnahmen gab es 20.000 Euro.

 

Weiter berichtet Herr Beckmann zu der Möglichkeit den Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle aufzuheben. Der Umbaubeschluss aus 2020 muss dazu aufgehoben werden und der Förderbescheid muss zurückgegeben werden. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des öffentlichen Finanzmarktes rät die Verwaltung dringend davon ab. Die bereits aufgewendeten Planungskosten wären dann überflüssig entstanden. Bei einer eventuellen späteren Umsetzung fallen erneut Planungskosten an. Der Eigenanteil der Gemeinde ist im Haushalt eingeplant und abgedeckt.

 

Rh Beckmann begründet seine Ablehnung zum Umlaufbeschluss damit, dass sich die Kosten im Vergleich zu Siemen und Quickborn mehr als verdoppelt haben, dem wollte er nicht ungefragt zustimmen. Ihm stellte sich zum Zeitpunkt des Umlaufbeschlusses die Frage, ob die Kosten bzw. Leistungen von Quickborn und Siemen mit dem jetzt geplanten Umbau vergleichbar sind.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleitung, erläutert, dass der damalige Aufwand nicht mit dem jetzigem vergleichbar ist. Die Kostensteigerung ist konjunkturbedingt. Die Maßnahme muss bis Ende 2022 abgewickelt werden, der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06.2023 erfolgen. Wenn die Maßnahme nicht jetzt ausgeführt wird, muss die Ausschreibung aufgehoben werden und bis zum 31.05.2023 für 2024 ein neuer Förderantrag gestellt werden.

 

Rh Beckmann wirft ein, dass es in Dannenberg einen ähnlichen Fall gab. Dort wurde ein ähnlicher Beschluss auch zurückgenommen.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter, erläutert, dass es dabei um insgesamt vier Haltestellen ging, die mit 100.000 Euro über den geplanten Kosten lagen. Dort hatte die Rücknahme des Beschlusses rein haushaltsrechtliche Gründe.

 

Bgm Ringel ergänzt zudem, dass für 2023 Fördermittel für die beiden Bushaltestellen in Klein Gusborn und Quickborn beantragt worden sind.

 

Rh Struck erkundigt sich, bis wann die Haltstellen umgebaut werden müssen.

Herr Beckmann informiert, dass dies nach der Einordnung der Haltestellen in A, B oder C Kategorien erfolgen muss.

Kategorie A bis 2024

Kategorie B bis 2026

Kategorie C bis 2026

 

Rh Beckmann sieht in der gemeinsamen Ausschreibung mit Jameln keinen finanziellen Vorteil und bittet beim nächsten Mal darum den Rat vorab zu informieren.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die Mindestfördersumme erreicht werden musste, die wäre jetzt zwar auch mit der Bushaltestelle an der Grundschule erreicht, die Kosten waren aber zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar.

 

Bgm Ringel lässt nach dieser Diskussion abstimmen und verliest den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung „gegenüber von Lühring“.

 

Der Rat fasst folgenden 

 


Beschluss:

Der Auftrag für den Umbau der Bushaltestelle Gr. Gusborn/Grundschule und gegenüber von Lühring zur barrierefreien Bushaltestelle wird an die Fa. Bleck GmbH zu einer Angebotssumme von 87.896,27 € vergeben.

 

Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des RPA.