Sitzung: 23.06.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Sachverhalt:
Auf Grundlage der
vorliegenden Planungen und aus Gründen der Kostenersparnis wurde eine
gemeinsame Ausschreibung des Umbaus der Bushaltestellen Jameln und Groß Gusborn
vorgenommen.
Es wurden 8 Firmen
zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, 4 zulässige Angebote sind eingegangen:
Fa. Bleck GmbH
Dannenberg mit einer Angebotsendsumme von
152.963,23 €
Fa. Rosseburg GmbH
Dahlem -„-
167.546,66 €
Fa. T.M.G. Fürche
GmbH & Co. KG -„- 168.649,79 €
Fa. H. Siebenbrodt
GmbH § Co. KG -„- 188.711,27
€
Mindestfordernder
Anbieter ist somit die Fa. Bleck GmbH aus Dannenberg mit einer Angebotssumme
von 152.963,23 €. Diese Angebotssumme setzt sich wie folgt zusammen:
Umbaumaßnahme
Jameln 65.066,96 €
Umbaumaßnahme Gr.
Gusborn 87.896,27 €
152.963,23 €
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Auftrag für den
Umbau der Bushaltestelle Gr. Gusborn/Grundschule zur barrierefreien
Bushaltestelle wird an die Fa. Bleck GmbH zu einer Angebotssumme von 87.896,27
€ vergeben.
Die Auftragsvergabe
erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des RPA.
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter, geht im Vorfeld auf die von Rh Beckmann per Mail gestellten
Fragen ein.
Zum einen möchte
dieser wissen, wann der Beschluss zum Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle
gefasst wurde. Der Beschluss wurde am 12.03.2020 gefasst. Herr Beckmann
verliest den damals einstimmig beschlossenen Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn beauftragt die Errichtung von 3 barrierefreien Haltestellen (im OT.
Siemen, Ort, Am Container, rechts und links sowie in Quickborn, Am Altenheim,
rechts) für das Jahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Förderanträge zu stellen sowie die Planung und Ausführung.
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und den zuständigen
Straßenbaulastträgern soll danach die Haltestelle in Groß Gusborn an der L 256
priorisiert werden.
Der Antrag wurde
2021 eingereicht. Bei Antragstellung hat das Planungsbüro 78.900 Euro für die
Baukosten ermittelt. Die Submission ein Jahr später hat dann Baukosten in Höhe
von 87.896,27 Euro ergeben. Dies ist konjunkturbedingt und üblich. Auf diesen
Betrag ist ein Förderbescheid über maximal 65.092,50 Euro ergangen.
Weiter gab es die
Frage nach der Leistungsbeschreibung. Herr Beckmann führt stichwortartig
folgende Maßnahmen auf
-
Beidseitiger
Ausbau der Haltestellen an der Grundschule Gusborn (Haltstelle direkt an der
L256 und Haltstelle gegenüber von Lühring)
-
Umbau
der Busbucht zur Fahrbahnrandhaltestelle
-
Beidseitiger
Bau eines Busbords auf je 12m Länge
-
Erhöhung
der Einstiegshöhe auf 16 cm
-
Pflasterung
der vorgeschriebenen Wartefläche von 2,50m x 2,50m
-
taktile
Blindstreifen
-
Abfallbehälter
beidseitig
-
Anpassung
des Umfeldes
-
beidseitig
je 2 Fahrradbügel
Die Kosten teilen
sich dabei mit 40.200 Euro für die Südseite Fahrtrichtung Gartow und mit 38.700
Euro für die Nordseite auf. Zudem erwähnt Herr Beckmann, Fachdienstleiter, dass
es vom Jahr 2019/20 zu 2021/22 immense Steigerungen bei den Baukosten gab. Die
Kosten für Asphalt haben sich beispielsweise verdoppelt. Die damaligen Kosten
für die Haltestelle in Siemen haben sich auf 14.000 Euro belaufen, in Quickborn
waren es 11.000 Euro. Dort wurden allerdings auch nur die Pflasterarbeiten
inklusive der Hochborde ausgeführt. Als Förderung auf diese beiden Maßnahmen
gab es 20.000 Euro.
Weiter berichtet
Herr Beckmann zu der Möglichkeit den Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle
aufzuheben. Der Umbaubeschluss aus 2020 muss dazu aufgehoben werden und der
Förderbescheid muss zurückgegeben werden. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des
öffentlichen Finanzmarktes rät die Verwaltung dringend davon ab. Die bereits
aufgewendeten Planungskosten wären dann überflüssig entstanden. Bei einer
eventuellen späteren Umsetzung fallen erneut Planungskosten an. Der Eigenanteil
der Gemeinde ist im Haushalt eingeplant und abgedeckt.
Rh Beckmann
begründet seine Ablehnung zum Umlaufbeschluss damit, dass sich die Kosten im
Vergleich zu Siemen und Quickborn mehr als verdoppelt haben, dem wollte er
nicht ungefragt zustimmen. Ihm stellte sich zum Zeitpunkt des Umlaufbeschlusses
die Frage, ob die Kosten bzw. Leistungen von Quickborn und Siemen mit dem jetzt
geplanten Umbau vergleichbar sind.
Herr Beckmann,
Fachdienstleitung, erläutert, dass der damalige Aufwand nicht mit dem jetzigem
vergleichbar ist. Die Kostensteigerung ist konjunkturbedingt. Die Maßnahme muss
bis Ende 2022 abgewickelt werden, der Verwendungsnachweis muss bis zum
30.06.2023 erfolgen. Wenn die Maßnahme nicht jetzt ausgeführt wird, muss die
Ausschreibung aufgehoben werden und bis zum 31.05.2023 für 2024 ein neuer
Förderantrag gestellt werden.
Rh Beckmann wirft
ein, dass es in Dannenberg einen ähnlichen Fall gab. Dort wurde ein ähnlicher
Beschluss auch zurückgenommen.
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter, erläutert, dass es dabei um insgesamt vier Haltestellen ging,
die mit 100.000 Euro über den geplanten Kosten lagen. Dort hatte die Rücknahme
des Beschlusses rein haushaltsrechtliche Gründe.
Bgm Ringel ergänzt
zudem, dass für 2023 Fördermittel für die beiden Bushaltestellen in Klein
Gusborn und Quickborn beantragt worden sind.
Rh Struck erkundigt
sich, bis wann die Haltstellen umgebaut werden müssen.
Herr Beckmann
informiert, dass dies nach der Einordnung der Haltestellen in A, B oder C
Kategorien erfolgen muss.
Kategorie A bis
2024
Kategorie B bis
2026
Kategorie C bis
2026
Rh Beckmann sieht
in der gemeinsamen Ausschreibung mit Jameln keinen finanziellen Vorteil und
bittet beim nächsten Mal darum den Rat vorab zu informieren.
Herr Beckmann
erklärt, dass die Mindestfördersumme erreicht werden musste, die wäre jetzt
zwar auch mit der Bushaltestelle an der Grundschule erreicht, die Kosten waren
aber zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar.
Bgm Ringel lässt
nach dieser Diskussion abstimmen und verliest den Beschlussvorschlag mit der
Ergänzung „gegenüber von Lühring“.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Auftrag für den
Umbau der Bushaltestelle Gr. Gusborn/Grundschule und gegenüber von Lühring zur
barrierefreien Bushaltestelle wird an die Fa. Bleck GmbH zu einer Angebotssumme
von 87.896,27 € vergeben.
Die Auftragsvergabe
erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des RPA.