Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0126/2022/1
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde
bereits sowohl im Fachausschuss als auch im Verwaltungsausschuss beraten. Der
VA hat in der Sitzung am 21.04.2022 eine geänderte Beschlussempfehlung
ausgesprochen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
welche Straßen im städtischen Gebiet (ohne Ortsteile) als Tempo 30-Zone
ausgewiesen werden können.
Der Rat hat den
Beschluss des VA bestätigt.
Nach den
Verwaltungsvorschriften der StVO kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur
dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie
dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und
Fahrradfahrer.
Ferner ordnen
Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem
Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.
Auf Grundlage
dieser Bestimmungen werden seitens der Verwaltung folgende Bereiche zur
Ausweisung als Tempo 30-Zone vorgeschlagen:
a) Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
b) Bereich „Am Galgenberg“
c) Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
d) Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Keine
verkehrsbehördliche Anordnung als Tempo 30-Zone kann für die Bereiche
„Bahnhofsweg und Bahnhofsstraße“ erfolgen, weil es sich hier um Straßen mit
höherer Bedeutung für den Durchgangsverkehr handelt und auch kein
„Zonencharakter“ der Straße bzw. des Bereiches zu erkennen ist.
Ebenso scheidet die
Anordnung einer Tempo 30 -Zone für den Bereich Kleberkoppel I + II aus, bei
diesen Straßen handelt es sich um Straßen, die fast einen Charakter einer
Sackgasse haben. Hier findet kein Querungsverkehr zu anderen Straßen statt, so
dass hier die Anordnung einer Tempo 30- Zone nicht notwendig ist. Eine
„Erhöhung“ der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wäre hier nicht zu
erwarten.
Fachdienstleiter
Beckmann erläutert, dass der Bereich „Am Galgenberg“ bereits
geschwindigkeitsbegrenzt ist und der Bereich Kleberkoppel I+II bereits als Zone
ausgewiesen ist.
Rf Zühlke
erläutert, warum auch für den „Bahnhofsweg“ und die „Bahnhofstraße“ ein Antrag
auf verkehrsbehördliche Anordnung gestellt werden sollte.
Rh Weiss schlägt
weiterhin die „Drawehnertorstraße“ als Tempo 30-Zone vor.
Nach einer kurzen
Diskussion empfiehlt der BPUKH folgenden geänderten
Beschluss:
Es werden folgende
Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:
a) Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str.
und Dötzinger Ring“
Einstimmig empfohlen
Ja 7
b) Bereich „Am Langenberg, Dr.
Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“
Mehrheitlich empfohlen
Ja 6, Nein 1
c) Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg,
Friedrichberg“
Einstimmig empfohlen
Ja 7
d) Bereich „Bahnhofsweg“
Einstimmig empfohlen
Ja 7
e) Bereich „Bahnhofstraße“
Mehrheitlich empfohlen
Ja 6, Nein 1
f)
Bereich
„Drawehnertorstraße“
Mehrheitlich empfohlen
Ja 6, Nein 1
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.