Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Dieser TOP wurde bereits sowohl im Fachausschuss als auch im Verwaltungsausschuss beraten. Der VA hat in der Sitzung am 21.04.2022 eine geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Straßen im städtischen Gebiet (ohne Ortsteile) als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden können.

 

Der Rat hat den Beschluss des VA bestätigt.

 

Nach den Verwaltungsvorschriften der StVO kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer.

Ferner ordnen Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.

 

Auf Grundlage dieser Bestimmungen werden seitens der Verwaltung folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

b)      Bereich „Am Galgenberg“

c)       Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

d)      Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

 

Keine verkehrsbehördliche Anordnung als Tempo 30-Zone kann für die Bereiche „Bahnhofsweg und Bahnhofsstraße“ erfolgen, weil es sich hier um Straßen mit höherer Bedeutung für den Durchgangsverkehr handelt und auch kein „Zonencharakter“ der Straße bzw. des Bereiches zu erkennen ist.

 

Ebenso scheidet die Anordnung einer Tempo 30 -Zone für den Bereich Kleberkoppel I + II aus, bei diesen Straßen handelt es sich um Straßen, die fast einen Charakter einer Sackgasse haben. Hier findet kein Querungsverkehr zu anderen Straßen statt, so dass hier die Anordnung einer Tempo 30- Zone nicht notwendig ist. Eine „Erhöhung“ der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wäre hier nicht zu erwarten.

Fachdienstleiter Beckmann erläutert, dass der Bereich „Am Galgenberg“ bereits geschwindigkeitsbegrenzt ist und der Bereich Kleberkoppel I+II bereits als Zone ausgewiesen ist.

Rf Zühlke erläutert, warum auch für den „Bahnhofsweg“ und die „Bahnhofstraße“ ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung gestellt werden sollte.

Rh Weiss schlägt weiterhin die „Drawehnertorstraße“ als Tempo 30-Zone vor.

Nach einer kurzen Diskussion empfiehlt der BPUKH folgenden geänderten

 


Beschluss:

 

Es werden folgende Bereiche zur Ausweisung als Tempo 30-Zone im städtischen Gebiet vorgeschlagen:

 

a)       Bereich „Geesterding, von Oeynhausen-Str. und Dötzinger Ring“

Einstimmig empfohlen

Ja  7

 

b)      Bereich „Am Langenberg, Dr. Helmut-Meyer-Weg, Am Kurpark, Prof. Borchling-Str. bis zum Schützenweg“

Mehrheitlich empfohlen

Ja  6, Nein  1

 

c)       Bereich „Am Sandkamp, Am Kosakenberg, Friedrichberg“

Einstimmig empfohlen

Ja  7

 

d)      Bereich „Bahnhofsweg“

Einstimmig empfohlen

Ja  7

 

e)      Bereich „Bahnhofstraße“

Mehrheitlich empfohlen

Ja  6, Nein  1

 

f)        Bereich „Drawehnertorstraße“

Mehrheitlich empfohlen

Ja  6, Nein  1

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnung zu stellen.