Sitzung: 21.06.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 2
Vorlage: 08/0180/2022
Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt
2021 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 36 T€ ein
Jahresüberschuss von 160 T€ erzielt. Damit konnten die Fehlbeträge aus
Vorjahren bis auf 47 T€ abgebaut werden. Zum Jahresüberschuss hat insbesondere
die höhere Zahl geleisteter Arbeitsstunden beigetragen.
Die einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im
Prüfungsbericht ausführlich erläutert.
Der Prüfungsbericht wird nicht versandt.
Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei
Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den
Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue -bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden-
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis
31.12.2021 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- Entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V mit den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebes zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und
- Vermittelt der beigefügte
Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat“.
Nach der
Eigenbetriebsverordnung kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen
zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen
sind.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen
nicht für erforderlich gehalten werden.
Herr Klafak,
Betriebsleiter KDE, erläutert, dass das Jahr 2020 mit einem Überschuss
abgeschlossen wurde. Er verweist auf den ausführlichen Prüfbericht. Dieser
Überschuss konnte nun nochmals erhöht werden. Dies liegt daran, dass der
Krankenstand reduziert werden konnte, somit mehr Stunden, sowohl für
Mitarbeiter als auch für mitgeführte Maschinen und Fahrzeuge, abgerechnet
werden konnten. Nichtsdestotrotz gibt es aktuell ein Defizit von 47.000 Euro,
diese sollte allerdings mit dem Jahresabschluss 2022 getilgt werden können.
Sowohl der Betriebsausschuss, als auch der SgAE haben ihre einstimmige
Empfehlung dazu abgegeben. Im Anschluss an diese Ausführungen bittet er den
Rat, Fragen zu stellen.
Rh Fathmann
erkundigt sich, wie hoch der Krankenstand genau ist.
Herr Klafak
erläutert, dass pro Mitarbeiter in der Kalkulation 25 Tage angesetzt waren. Der
tatsächliche Krankenstand pro Mitarbeiter beträgt für 2021 etwa 18 Tage.
Ratsvorsitzender
Sperling verliest die Beschlussvorschläge a), b) und c) und lässt einzeln
abstimmen:
- a) 28 Ja
0 Nein 2 Enthaltung
- b) 30 Ja
0 Nein 0 Enthaltung
- c) 29 Ja
0 Nein 1 Enthaltung
Der Rat fasst
demnach folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird
festgestellt.
b) Der für das Wirtschaftsjahr 2021
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 159.612,39 Euro ist mit den Fehlbeträgen
aus den Vorjahren zu verrechnen.
c) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.