Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Siehe Anlage

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ergebnis der Beratung.

 

Bgm’in Deegen-Miest verliest die Anlage zum Antrag:

Nachfolgend erörtert sie folgende Hintergrundgedanken dazu:

 

  1. Lichtverschmutzung

       Auswirkungen auf den Menschen

       Zu viel künstliches Licht unterdrückt die Produktion des „Schlafhormons“ Melatonin, wodurch die innere Uhr des Menschen gestört wird. Dies kann wiederum zu Schlafstörungen führen.

       Die Zahl der sichtbaren Sterne nimmt durch Lichtverschmutzung immer weiter ab. In hellen Großstädten kann man mittlerweile nur noch wenige helle Sterne erkennen, während ein dunkler Landhimmel mehrere tausend Sterne zeigt. Dies verärgert nicht nur Astronomen, sondern raubt auch Bürgern und Bürgerinnen die Chance auf ein einzigartiges Naturschauspiel.

       Auswirkungen auf Tiere

       Vögel:

       Durch künstliche Lichtquellen wird die Orientierung von nachtaktiven Vögeln gestört. Viele Vögel kollidieren nachts beispielsweise mit beleuchteten Hochhäusern und verenden qualvoll. Zugvögel werden von ihren gewohnten Routen abgelenkt und fliegen dadurch mitunter weite Umwege. Singvögel verändern durch die nächtliche Dauerbeleuchtung ihr Sing- und Fortpflanzungsverhalten. Beispielsweise fangen die Männchen einiger Singvogelarten durch nächtliches Kunstlicht (z. B. Straßenbeleuchtung) morgens früher an zu singen und weibliche Blaumeisen beginnen eher mit dem Brutgeschäft (Quelle: Max-Planck-Gesellschaft). Die verfrühte Eiablage kann für den Meisen-Nachwuchs kritisch werden, wenn die Phase des höchsten Nahrungsbedarfs nicht mehr mit dem Zeitpunkt der maximalen Nahrungsverfügbarkeit übereinstimmt (Quelle: Max-Planck-Gesellschaft).

       Insekten:

       Nachtaktive, flugfähige Insekten orientieren sich nachts normalerweise am schwachen Licht der Gestirne. Nachtfaltern reicht beispielsweise die geringe Helligkeit des Mondes von nur 0,002 bis 0,4 Lux für die Futter- und Partnersuche. Künstliche Lichtquellen, wie Straßenlaternen oder Außenbeleuchtung an Gebäuden, üben auf viele Insekten eine große Anziehungskraft aus und locken sie aus ihren natürlichen Lebensräumen. Sie können sich an den Lampen weder fortpflanzen, noch Eier ablegen oder Nahrung aufnehmen. Besonders Lichtquellen mit einem hohen UV-Anteil locken zahlreiche Nachtfalter und andere nachtaktive Insekten an. Die Tiere steuern gezielt auf die Lampen zu und umkreisen diese teilweise bis zur totalen Erschöpfung. Die geschwächten Insekten werden im Laufe der Nacht oder bei Tagesanbruch massenhaft Opfer verschiedener Insektenfresser wie Spitzmäusen, Igeln, Kröten, Spinnen oder Vögeln. Bei undichten Lampengehäusen sterben zudem viele Tiere durch den direkten Kontakt mit den heißen Leuchtmitteln.

       Fische:

       Grell beleuchtete Brücken können nachts zu unüberwindbaren Hindernissen für Fische werden. Solche Lichtbarrieren können beispielsweise die Laichwanderungen einiger Fische wie Aale behindern.

       Auswirkungen auf Pflanzen

       Der Wachstumszyklus von Pflanzen wird durch nächtliches Kunstlicht beeinflusst. Laubbäume können im Herbst beispielsweise ihre Blätter später verlieren und so anfälliger für Frostschäden werden. 

       Was kann ich tun?

                    Insektenschonende Leuchtmittel einsetzen (keine, bzw. möglichst geringe Blauanteile, insektenschonende Lichter wirken auf unser Auge oft eher gelblich)

                    Durch die Form der Lampengehäuse unnötige Lichtemissionen vermeiden. Möglichst niedrige Anbringung, um weite Abstrahlung in die Umgebung zu verhindern

                    Einsatz vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten

                    Gehäuse verwenden, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden

                    Einbau von Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern

                    Insgesamt sparsame Verwendung (Anzahl der Lampen und Leuchtstärke) von Außenbeleuchtung, insbesondere in der Nähe von insektenreichen Lebensräumen

 

Hintergrund zu diesem Antrag, so erläutert Bgm’in Deegen-Miest, ist die, in einer vorherigen Ratssitzung von einer Eiwohnerin/einem Einwohner nach der Beleuchtung in der Cacheriner Straße gestellte, Frage. Diese hat sie an die Samtgemeinde weitergegeben und folgende Antwort erhalten:

 

Bgm’in Deegen-Miest erläutert die Zielsetzung, die die Gemeinde mit der Beleuchtung hat:

       Technisch ist die Gemeinde schon recht weit

       Geld wird eingespart

       Sensiblisierung in Bezug auf Klimaschutz und Umweltschutz

       Was will die Gemeinde mit der Beleuchtung erreichen?

       Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Kinder

       An den Gemeindestraßen müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden à 30er Zonen

       Gedanken und die Formulierung des Grundsatzprinzips ist bis 31.12.2023 möglich, weil dann der Vertrag mit der EVE ausläuft

       Kontakt zur EVE wurde hergestellt, nur leider gab es noch keine Antworten

       Da aber eh ein neuer Vertrag geschlossen werden muss, können wir ja Verhandlungsgegenstände vorbereiten

       Bürgerbefragung im Zuge des Bürgerempfangs soll stattfinden

       Eventuell eine Umfrage an alle Haushalte. Muss nicht separat stattfinden

 

 

Weiter berichtet sie von den Leuchtmitteln in Gusborn, diese sind nach der Umstellung viel zu dunkel. Die Variant die Beleuchtung im Sommer (01.05. – 31.08.) auszuschalten sei besser.

 

Rf Porsch meint, dass zu diesem Thema eine Bürgerbefragung im Zuge des geplanten Empfanges hilfreich wäre.

Weiter wundert sie sich, warum bei der bestehenden Vereinbarung die Beleuchtung vom 01.05. bis 31.08. aus zu lassen, eine Formulierung der Grundsätze nötig ist.

 

Bgm’in Deegen-Miest berichtet von Verträgen, die nun zu erneuern sind. Ebenso werden des Öfteren Beschwerden und Wünsche hinsichtlich der Beleuchtung an sie herangetragen. Sie wünscht sich die Ausformulierung um eine gute Argumentationsbasis zu haben. Ebenso möchte sie den Druck auf die EVE erhöhen, deren Technik auf den neusten Stand zu bringen. Weiter möchte sie die Grundsätze dann auch an die Haushalte herantragen, um ständigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Rh Kohls pflichtet ihr bei nicht auf Sonderwünsche wie beispielsweise dem Schützenfest, einzugehen.

 

Rf Porsch erkundigt sich nach einer Übersicht, was die Umstellung der Zeiten, ggf. auch eine individuelle Schaltung, kosten würde.

Bgm’in Deegen-Miest gibt an, dass Nachfragen ihrerseits leider bis heute unbeantwortet geblieben sind.

 

Erklärtes Ziel, so Rf Porsch, ist es das Grundsatzprinzip an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilen, um die Beleuchtungszeiten zu erklären.

 

Es wird im Rat überlegt, wie man am besten an die Bürgerinnen und Bürger herantritt um deren Wünsche zu erfragen und auch um Bürgernähe zu demonstrieren. Vorgeschlagen wird eine Umfrage an die Haushalte, die Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn der Sitzung oder eine Abfrage bei dem geplanten Empfang.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt abschließend klar, dass es einer vernünftigen Formulierung bedarf, was gebraucht wird, was zu erneuern ist oder auch was an Beleuchtung fehlt. Mit diesem Antrag soll nur erreicht werden ins Gespräch zu kommen. Weiter möchte sie eine zeitliche Begrenzung setzen. Demnach wird der Antrag wie gestellt übernommen, zusätzlich setzt sich die Gemeinde den zeitlichen Rahmen bis März 2023.

 


Beschluss: Die Gemeinde Langendorf formuliert die grundsätzliche Zielsetzung der Straßenbeleuchtung und berücksichtigt hierbei die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Schulbus, den frühen Sonnenuntergang im Winter und die Tagesläge im Sommer. Bei den Überlegungen fließen der CO² Ausstoß, der Klimaschutz und die Lichtverschmutzung wesentlich mit ein. Aber auch besonders jährlich wiederkehrende Events in der Gemeinde sollten, soweit die Technik das ermöglicht, mitberücksichtigt werden. Dabei wird die Beleuchtung an den Gemeindestraßen als Orientierungspunkte klar anerkannt. Soweit möglich kann diese in Ihrer Funktion optimiert werden.

 

Das entwickelte Grundsatzkonzept zur Nutzung der Straßenbeleuchtung wird mit einer Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt und mit den entsprechenden Ansprechpartnern versehen.

 

Hier setzt sich die Gemeinde als zeitlichen Rahmen den März 2023.