Sitzung: 07.06.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0224/2022
Sachverhalt:
Siehe Anlage
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Ergebnis der
Beratung.
Bgm’in Deegen-Miest
verliest die Anlage zum Antrag:
Nachfolgend erörtert sie folgende Hintergrundgedanken dazu:
- Lichtverschmutzung
• Auswirkungen auf den Menschen
• Zu viel künstliches Licht unterdrückt die Produktion des „Schlafhormons“ Melatonin, wodurch die innere Uhr des Menschen gestört wird. Dies kann wiederum zu Schlafstörungen führen.
• Die Zahl der sichtbaren Sterne nimmt durch Lichtverschmutzung immer weiter ab. In hellen Großstädten kann man mittlerweile nur noch wenige helle Sterne erkennen, während ein dunkler Landhimmel mehrere tausend Sterne zeigt. Dies verärgert nicht nur Astronomen, sondern raubt auch Bürgern und Bürgerinnen die Chance auf ein einzigartiges Naturschauspiel.
• Auswirkungen auf Tiere
• Vögel:
• Durch künstliche Lichtquellen wird die Orientierung von nachtaktiven Vögeln gestört. Viele Vögel kollidieren nachts beispielsweise mit beleuchteten Hochhäusern und verenden qualvoll. Zugvögel werden von ihren gewohnten Routen abgelenkt und fliegen dadurch mitunter weite Umwege. Singvögel verändern durch die nächtliche Dauerbeleuchtung ihr Sing- und Fortpflanzungsverhalten. Beispielsweise fangen die Männchen einiger Singvogelarten durch nächtliches Kunstlicht (z. B. Straßenbeleuchtung) morgens früher an zu singen und weibliche Blaumeisen beginnen eher mit dem Brutgeschäft (Quelle: Max-Planck-Gesellschaft). Die verfrühte Eiablage kann für den Meisen-Nachwuchs kritisch werden, wenn die Phase des höchsten Nahrungsbedarfs nicht mehr mit dem Zeitpunkt der maximalen Nahrungsverfügbarkeit übereinstimmt (Quelle: Max-Planck-Gesellschaft).
• Insekten:
• Nachtaktive, flugfähige Insekten orientieren sich nachts normalerweise am schwachen Licht der Gestirne. Nachtfaltern reicht beispielsweise die geringe Helligkeit des Mondes von nur 0,002 bis 0,4 Lux für die Futter- und Partnersuche. Künstliche Lichtquellen, wie Straßenlaternen oder Außenbeleuchtung an Gebäuden, üben auf viele Insekten eine große Anziehungskraft aus und locken sie aus ihren natürlichen Lebensräumen. Sie können sich an den Lampen weder fortpflanzen, noch Eier ablegen oder Nahrung aufnehmen. Besonders Lichtquellen mit einem hohen UV-Anteil locken zahlreiche Nachtfalter und andere nachtaktive Insekten an. Die Tiere steuern gezielt auf die Lampen zu und umkreisen diese teilweise bis zur totalen Erschöpfung. Die geschwächten Insekten werden im Laufe der Nacht oder bei Tagesanbruch massenhaft Opfer verschiedener Insektenfresser wie Spitzmäusen, Igeln, Kröten, Spinnen oder Vögeln. Bei undichten Lampengehäusen sterben zudem viele Tiere durch den direkten Kontakt mit den heißen Leuchtmitteln.
• Fische:
• Grell beleuchtete Brücken können nachts zu unüberwindbaren Hindernissen für Fische werden. Solche Lichtbarrieren können beispielsweise die Laichwanderungen einiger Fische wie Aale behindern.
• Auswirkungen auf Pflanzen
• Der Wachstumszyklus von Pflanzen wird durch nächtliches Kunstlicht beeinflusst. Laubbäume können im Herbst beispielsweise ihre Blätter später verlieren und so anfälliger für Frostschäden werden.
• Was kann ich tun?
• • Insektenschonende Leuchtmittel einsetzen (keine, bzw. möglichst geringe Blauanteile, insektenschonende Lichter wirken auf unser Auge oft eher gelblich)
• • Durch die Form der Lampengehäuse unnötige Lichtemissionen vermeiden. Möglichst niedrige Anbringung, um weite Abstrahlung in die Umgebung zu verhindern
• • Einsatz vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten
• • Gehäuse verwenden, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden
• • Einbau von Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern
• • Insgesamt sparsame Verwendung (Anzahl der Lampen und Leuchtstärke) von Außenbeleuchtung, insbesondere in der Nähe von insektenreichen Lebensräumen
Hintergrund zu diesem Antrag, so erläutert Bgm’in Deegen-Miest, ist die, in einer vorherigen Ratssitzung von einer Eiwohnerin/einem Einwohner nach der Beleuchtung in der Cacheriner Straße gestellte, Frage. Diese hat sie an die Samtgemeinde weitergegeben und folgende Antwort erhalten:
Bgm’in Deegen-Miest erläutert die Zielsetzung, die die Gemeinde mit der Beleuchtung hat:
• Technisch ist die Gemeinde schon recht weit
• Geld wird eingespart
• Sensiblisierung in Bezug auf Klimaschutz und Umweltschutz
• Was will die Gemeinde mit der Beleuchtung erreichen?
• Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Kinder
• An den Gemeindestraßen müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden à 30er Zonen
• Gedanken und die Formulierung des Grundsatzprinzips ist bis 31.12.2023 möglich, weil dann der Vertrag mit der EVE ausläuft
• Kontakt zur EVE wurde hergestellt, nur leider gab es noch keine Antworten
• Da aber eh ein neuer Vertrag geschlossen werden muss, können wir ja Verhandlungsgegenstände vorbereiten
• Bürgerbefragung im Zuge des Bürgerempfangs soll stattfinden
• Eventuell eine Umfrage an alle Haushalte. Muss nicht separat stattfinden
Weiter berichtet sie von den Leuchtmitteln in Gusborn, diese sind nach der Umstellung viel zu dunkel. Die Variant die Beleuchtung im Sommer (01.05. – 31.08.) auszuschalten sei besser.
Rf Porsch meint, dass zu diesem Thema eine Bürgerbefragung im Zuge des geplanten Empfanges hilfreich wäre.
Weiter wundert sie sich, warum bei der bestehenden Vereinbarung die Beleuchtung vom 01.05. bis 31.08. aus zu lassen, eine Formulierung der Grundsätze nötig ist.
Bgm’in Deegen-Miest berichtet von Verträgen, die nun zu
erneuern sind. Ebenso werden des Öfteren Beschwerden und Wünsche hinsichtlich
der Beleuchtung an sie herangetragen. Sie wünscht sich die Ausformulierung um
eine gute Argumentationsbasis zu haben. Ebenso möchte sie den Druck auf die EVE
erhöhen, deren Technik auf den neusten Stand zu bringen. Weiter möchte sie die
Grundsätze dann auch an die Haushalte herantragen, um ständigen Diskussionen
aus dem Weg zu gehen.
Rh Kohls pflichtet ihr bei nicht auf Sonderwünsche wie beispielsweise dem Schützenfest, einzugehen.
Rf Porsch erkundigt sich nach einer Übersicht, was die Umstellung der Zeiten, ggf. auch eine individuelle Schaltung, kosten würde.
Bgm’in Deegen-Miest gibt an, dass Nachfragen ihrerseits leider bis heute unbeantwortet geblieben sind.
Erklärtes Ziel, so Rf Porsch, ist es das Grundsatzprinzip an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilen, um die Beleuchtungszeiten zu erklären.
Es wird im Rat überlegt, wie man am besten an die Bürgerinnen und Bürger herantritt um deren Wünsche zu erfragen und auch um Bürgernähe zu demonstrieren. Vorgeschlagen wird eine Umfrage an die Haushalte, die Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn der Sitzung oder eine Abfrage bei dem geplanten Empfang.
Bgm’in Deegen-Miest stellt abschließend klar, dass es einer vernünftigen Formulierung bedarf, was gebraucht wird, was zu erneuern ist oder auch was an Beleuchtung fehlt. Mit diesem Antrag soll nur erreicht werden ins Gespräch zu kommen. Weiter möchte sie eine zeitliche Begrenzung setzen. Demnach wird der Antrag wie gestellt übernommen, zusätzlich setzt sich die Gemeinde den zeitlichen Rahmen bis März 2023.
Beschluss: Die Gemeinde
Langendorf formuliert die grundsätzliche Zielsetzung der Straßenbeleuchtung und
berücksichtigt hierbei die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Schulbus, den
frühen Sonnenuntergang im Winter und die Tagesläge im Sommer. Bei den
Überlegungen fließen der CO² Ausstoß, der Klimaschutz und die
Lichtverschmutzung wesentlich mit ein. Aber auch besonders jährlich
wiederkehrende Events in der Gemeinde sollten, soweit die Technik das
ermöglicht, mitberücksichtigt werden. Dabei wird die Beleuchtung an den
Gemeindestraßen als Orientierungspunkte klar anerkannt. Soweit möglich kann
diese in Ihrer Funktion optimiert werden.
Das entwickelte
Grundsatzkonzept zur Nutzung der Straßenbeleuchtung wird mit einer
Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt und mit den entsprechenden
Ansprechpartnern versehen.
Hier setzt sich die Gemeinde als zeitlichen Rahmen den März 2023.