Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Stellv. AV Krull erläutert den Antrag der SPD Fraktion. Dieser lautet:

Die Stadt Dannenberg prüft die Ausstattung der Fußgängerampeln am Prochaskaplatz oder an anderen Standorten mit Ampelpärchen, um auch ein Zeichen von Offenheit und Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren zu zeigen.

Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen. Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Ampelanlagen im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) befindet sich bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die einzige Ausnahme hiervon bildet die Bedarfsampel an der B 191, auf der Höhe der Straße Rotdornweg/Breeser Weg. Diese Ampel ist nur vorübergehend in Betrieb. Das Anliegen der SPD Fraktion ist zuständigkeitshalber an die Landesbehörde weiterzugeben.

In einer Diskussion wird der ernste Hintergrund der Anfrage bzw. des Antrages deutlich. Selbst Metropolen wie München und Wien sind solchen Ansinnen nachgekommen.

Rh Brüggemann hält diesen Antrag für „overdressed“.
Rf Rohwedder ist der Meinung, dass, solange keine Kinder als Ausstattungselement fungieren, auch auf Ampelpärchen verzichtet werden kann.
Rh Fathmann berichtet von der Ignoranz der Frauen, die sich als Frauen nicht wiederfinden.
Rh Dr. Praetsch skizziert Einstellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Krankenhausbereich, die es Gleichgeschlechtlichen schwer gemacht haben, eine entsprechende Position zu erlangen.
Rf Rohwedder führt an, dass Frauen in Führungspositionen nicht das Gehalt beanspruchen können, wie es Männer können. Dem widerspricht Rh Fathmann.

Abschließend kommt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) zu folgender Empfehlung


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD Fraktion wird zunächst zurückgestellt. Die Entscheidung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zunächst abzuwarten.