Sitzung: 23.05.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0194/2022
Es liegt ein Antrag
auf Eintragung einer Wegebaulast zugunsten des Flurstückes 19/3, Flur 4 der
Gemarkung Schaafhausen auf dem Flurstück 1/3 der Flur 3 und den Flurstücken
15/1 und 16 der Flur 4 allesamt der Gemarkung Schaafhausen vor. Des Weiteren
wird beantragt auf dem Flurstück 16, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine
Abstandsbaulast zugunsten des Flurstückes 19/3 der Gemarkung Schaafhausen
einzutragen. Da sich das Baugrundstück nicht an einer gewidmeten Straße
befindet, ist die Erschließung durch Eintragung einer Wegebaulast auf den v.g.
Grundstücken sicherzustellen. Außerdem wird durch das Stallgebäude der
Grenzabstand nicht eingehalten, deshalb ist die Eintragung einer
Abstandsbaulast auf dem Flurstück 16 notwendig. Der Antrag für beide Baulasten
und die dazugehörigen Pläne sind der Vorlage als Anlage I beigefügt. Eigentümer
des Flurstückes 19/3 ist der Schwiegervater des Antragstellers.
Der Antragsteller
hat auf dem Flurstück 19/3 in Erfüllung der Vorrausetzungen für ein
privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 (1) Baugesetzbuch einen Pferdestall zum
Zwecke der Pferdezucht auf landwirtschaftlicher Basis errichtet. Die
Bestätigung der Privilegierung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
ist der Vorlage als Anlage II beigefügt. Mit dem Antragsteller ist eine
Vereinbarung über die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen,
dass der Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich
sicherzustellen hat. Da der Antragsteller nicht Eigentümer des Flurstückes 19/3
ist, ist des Weiteren im Rahmen des Nutzungsvertrages die Rechtsnachfolge
sicherzustellen.
Die Kosten für die
Eintragungen sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Herr Beckmann trägt
den Sachverhalt vor. Ohne weitere Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
des Flurstückes 19/3, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine Wegebaulast auf
dem Flurstück 1/3 der Flur 3 und den Flurstücken 15/1 und 16 der Flur 4
allesamt der Gemarkung Schaafhausen eingetragen. Des Weiteren wird auf dem
Flurstück 16, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine Abstandsbaulast zugunsten
des Flurstückes 19/3 der Gemarkung Schaafhausen eingetragen.
Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 1/3, Flur 3 und der Flurstücke 15/1 und
16 der Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen wird eine gesonderte Vereinbarung
geschlossen.