FDL Scharf teilt dem Ausschuss mit, dass der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg die Weiterfinanzierung der Drittkräfte für die Krippen der Kindertagesstätten in Bredenbock, Breselenz, Brunsilien, Clenze und Neu Darchau unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung der beiden Samtgemeinden Dannenberg und Lüchow in seiner Sitzung am 02.05.2022 beschlossen hat. Über die Jugendhilfevereinbarung entfallen bis zu 25% der Kosten auf die jeweilige Samtgemeinde. Die übrigen Kosten werden durch den Landkreis getragen.

Zudem sind bei einer Unterschreitung der Krippengruppen unter elf Kindern die Drittkräfte vorrangig als Vertretungskräfte einzusetzen.

Erläuternd hierzu berichtet FDL Scharf, sofern bis zum 01.10. kein elftes Kind für die Krippengruppen angemeldet wurde, zahlt das Land Niedersachsen keine Finanzhilfe für die dritte Kraft. Zu diesem Datum müssen demnach mindestens 11 Krippenplätze belegt sein. Sollte die Finanzierung der Drittkräfte nicht sichergestellt sein, müßten Einrichtungen die Anzahl der zu belegenden Krippenplätze auf 10 Plätze beschränken. Die Verpflichtung für eine Drittkraft in einer Krippe ab dem elften Kind wurde vom 01.08.2022 auf den 01.08.2025 verschoben.