Sitzung: 03.05.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rf Zühlke fragt an, ob die
Stadt verpflichtet ist, in Wohngebieten Spielplätze vorzuhalten.
Als Beispiel bringt sie die
Fläche Am Osterloh am Jugendzentrum an, die sich im Eigentum der Samtgemeinde
befindet, da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern leben.
Fachbereichsleiter Hesebeck
erklärt, dass in Verfahren von Bauleitplanungen durchaus vorgesehen ist, auf
entsprechende Wohnraumsituationen Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, dafür
Sorge zu tragen, dass z. B. ein Spielplatz in der näheren Umgebung geschaffen
wird.
Im Bereich Am Osterloh
sieht der B-Plan dies allerdings nicht vor.
Auf dieser Fläche betreibt
die Samtgemeinde das Jugendzentrum, dort sind auch einige Spielgeräte
aufgestellt.
Sollte die Stadt Hitzacker
(Elbe) die Absicht haben, einen eigenen Spielplatz in diesem Bereich betreiben
zu wollen, muss sie mit der Samtgemeinde in Verhandlung treten, um eine
Vereinbarung zur Flächennutzung zu schließen.
StDir Meyer berichtet, dass
diese Angelegenheit in nächster Zeit grundsätzlich thematisiert wird.