Rf Zühlke fragt an, ob die Stadt verpflichtet ist, in Wohngebieten Spielplätze vorzuhalten.

Als Beispiel bringt sie die Fläche Am Osterloh am Jugendzentrum an, die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindet, da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern leben.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt, dass in Verfahren von Bauleitplanungen durchaus vorgesehen ist, auf entsprechende Wohnraumsituationen Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, dafür Sorge zu tragen, dass z. B. ein Spielplatz in der näheren Umgebung geschaffen wird.

Im Bereich Am Osterloh sieht der B-Plan dies allerdings nicht vor.

 

Auf dieser Fläche betreibt die Samtgemeinde das Jugendzentrum, dort sind auch einige Spielgeräte aufgestellt.

 

Sollte die Stadt Hitzacker (Elbe) die Absicht haben, einen eigenen Spielplatz in diesem Bereich betreiben zu wollen, muss sie mit der Samtgemeinde in Verhandlung treten, um eine Vereinbarung zur Flächennutzung zu schließen.

 

StDir Meyer berichtet, dass diese Angelegenheit in nächster Zeit grundsätzlich thematisiert wird.