Sitzung: 31.03.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
1.SgRat Beitz informiert
über die, zwischen den drei Samtgemeinden und dem Landkreis abgestimmte, neue
Verfahrensweise für den internen Betrieb, dem Rathausbetrieb und dem
Sitzungsdienst. Hintergrund dazu ist die auslaufenden Coronaverordnung des
Landes. Diese neue Verfahrensweise gilt vorerst bis zum 25.05.2022, da zu
diesem Zeitpunkt die Arbeitsschutzverordnung des Bundes ausläuft. Es wird keine
Eingangskontrolle mehr geben, ebenso keine Dokumentation über den G Status.
Nach wie vor herrscht allerdings eine Maskenpflicht, wobei die FFP2 Maske nun
nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Weiter sollen Besucher angehalten
werden vorab einen Termin zu vereinbaren.
Dazu wird es demnächst eine
gemeinsame Presseveröffentlichung geben.