1.SgRat Beitz informiert über die, zwischen den drei Samtgemeinden und dem Landkreis abgestimmte, neue Verfahrensweise für den internen Betrieb, dem Rathausbetrieb und dem Sitzungsdienst. Hintergrund dazu ist die auslaufenden Coronaverordnung des Landes. Diese neue Verfahrensweise gilt vorerst bis zum 25.05.2022, da zu diesem Zeitpunkt die Arbeitsschutzverordnung des Bundes ausläuft. Es wird keine Eingangskontrolle mehr geben, ebenso keine Dokumentation über den G Status. Nach wie vor herrscht allerdings eine Maskenpflicht, wobei die FFP2 Maske nun nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Weiter sollen Besucher angehalten werden vorab einen Termin zu vereinbaren.

Dazu wird es demnächst eine gemeinsame Presseveröffentlichung geben.