Bgm Schulz teilt mit, dass heute über das Gewerbegebiet und auch die vorgesehene Kostenerstattungssatzung informiert werden sollte. Dies ist aus Krankheitsgründen nicht möglich.

Zu dem Gewerbegebiet hat die NBank einen Zwischenbelegungsnachweis bis zum 31.03.2022 gefordert.

Die Gemeinde hat für die Herstellung der Erschließungsanlage im Gewerbegebiet eine hohe Förderung erhalten. Voraussetzung für die Förderfähigkeit war die Vorgabe, nur bestimmte Gewerbearten zur Ansiedlung zuzulassen (Positivliste). Problematisch ist, dass Vorhaben, die bauplanungsrechtlich zulässig sind, u. U. den Förderbestimmungen zuwiderlaufen. Für den Bau eines Einfamilienhauses müssen nun voraussichtlich anteilige Fördermittel in Höhe von 8.000 € zurückgezahlt werden. Auch das angedachte Arzthaus hätte bei Realisierung Fördermittel-Rückforderungen ausgelöst. Dies gilt ebenso für die Überlegungen zur Ansiedlung eines Pflegehofes. Die förderrechtliche Beurteilung des Altenwohnheimes ist derzeit unklar. Unter Umständen müssen auch hierfür in erheblichem Umfang Fördergelder zurückgezahlt werden.

Allerdings war es bereits vorhanden, als das Gewerbegebiet ausgewiesen wurde. Der damalige Sachbearbeiter der NBank hat hierauf nicht reagiert und mittlerweile ist er im Ruhestand. Was aber zukünftig bei der Endabrechnung in 2029 geschieht bleibt abzuwarten.

Weiterhin schlagen kostenmäßig auch die vorgesehenen Kompensationsflächen für das Gewerbegebiet zu Buche. Hierzu gehört eine Waldfläche zwischen Fließau und Mützingen. Für den Umbau bzw. die Ertüchtigung dieser Fläche sind Kosten in Höhe von ca. 75.000 € zu erwarten.

Stellv. Bgm Zachow erkundigt sich nach der Höhe der geflossenen Fördermittel.

Bgm Schulz informiert, dass es sich hierbei um 289.938 € handelt.

Anzumerken ist noch, dass der Bau des Arzthauses seinerzeit kein Problem dargestellt hat und nie darauf hingewiesen wurde, dass das Projekt nicht in die Positivliste passt. Lediglich die hohen Kosten haben den Bau verhindert, sonst wäre auch eine Förderung für dieses Gebäude zurückzuzahlen.

Stellv. Bgm Beutler kritisiert, dass seitens der Samtgemeinde nicht ausreichend Informationen geflossen sind. Er plädiert dafür, die Samtgemeinde hierfür in Regress zu nehmen. Auch das Baugebiet „Am Walde II“ wird noch ein Problem darstellen.