Sitzung: 29.03.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz teilt mit, dass
heute über das Gewerbegebiet und auch die vorgesehene Kostenerstattungssatzung
informiert werden sollte. Dies ist aus Krankheitsgründen nicht möglich.
Zu dem Gewerbegebiet hat
die NBank einen Zwischenbelegungsnachweis bis zum 31.03.2022 gefordert.
Die Gemeinde hat für die Herstellung der
Erschließungsanlage im Gewerbegebiet eine hohe Förderung erhalten.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit war die Vorgabe, nur bestimmte
Gewerbearten zur Ansiedlung zuzulassen (Positivliste). Problematisch ist, dass
Vorhaben, die bauplanungsrechtlich zulässig sind, u. U. den Förderbestimmungen
zuwiderlaufen. Für den Bau eines Einfamilienhauses müssen nun voraussichtlich
anteilige Fördermittel in Höhe von 8.000 € zurückgezahlt werden. Auch das
angedachte Arzthaus hätte bei Realisierung Fördermittel-Rückforderungen
ausgelöst. Dies gilt ebenso für die Überlegungen zur Ansiedlung eines
Pflegehofes. Die förderrechtliche Beurteilung des Altenwohnheimes ist derzeit
unklar. Unter Umständen müssen auch hierfür in erheblichem Umfang Fördergelder
zurückgezahlt werden.
Allerdings war es bereits
vorhanden, als das Gewerbegebiet ausgewiesen wurde. Der damalige Sachbearbeiter
der NBank hat hierauf nicht reagiert und mittlerweile ist er im Ruhestand. Was
aber zukünftig bei der Endabrechnung in 2029 geschieht bleibt abzuwarten.
Weiterhin schlagen
kostenmäßig auch die vorgesehenen Kompensationsflächen für das Gewerbegebiet zu
Buche. Hierzu gehört eine Waldfläche zwischen Fließau und Mützingen. Für den
Umbau bzw. die Ertüchtigung dieser Fläche sind Kosten in Höhe von ca. 75.000 €
zu erwarten.
Stellv. Bgm Zachow
erkundigt sich nach der Höhe der geflossenen Fördermittel.
Bgm Schulz informiert, dass
es sich hierbei um 289.938 € handelt.
Anzumerken ist noch, dass
der Bau des Arzthauses seinerzeit kein Problem dargestellt hat und nie darauf
hingewiesen wurde, dass das Projekt nicht in die Positivliste passt. Lediglich
die hohen Kosten haben den Bau verhindert, sonst wäre auch eine Förderung für
dieses Gebäude zurückzuzahlen.
Stellv. Bgm Beutler
kritisiert, dass seitens der Samtgemeinde nicht ausreichend Informationen
geflossen sind. Er plädiert dafür, die Samtgemeinde hierfür in Regress zu
nehmen. Auch das Baugebiet „Am Walde II“ wird noch ein Problem darstellen.