Bgm Schulz berichtet, dass hier ein Pächter einen zuvor vorhandenen Weg weggeackert hat und nun für diesen Weg Pacht zahlen soll. Diese Angelegenheit gestaltete sich sehr schwierig. Nunmehr hat sich der Pächter bereit erklärt, Pacht zu zahlen. Sollte dieser Weg nicht mehr nützlich für ihn sein, würde er ihn auch wiederherstellen.

Bei einer Vermessung der Straße von Gülden nach Reddien wurde nunmehr festgestellt, dass die Straße nicht richtig vermessen wurde und 2/3 der Straße zu einer landwirtschaftlichen Fläche gehören. Hierbei handelt es sich um den gleichen Eigentümer wie bei der verpachteten Fläche in Reddien. Die Gemeinde müsste nunmehr Pacht an den Eigentümer zahlen.

Man hat sich jetzt darauf geeinigt, dass nichts geändert wird. Dies wurde in einem Aktenvermerk festgehalten.