Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Rh Schaper-Biemann hat für die SOLI-Fraktion beantragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen auf dem Flurstück 100/4 oder Teilen desselben eine Freiflächenphotovoltaikanlage genehmigt werden kann.

Die Fraktion begründet, dass die Fläche direkt an das geplante Neubaugebiet „Lokau“ grenzt. Es handelt sich nach Aussage des Eigentümers um ertragsschwaches Grünland, bei dem Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Eine Photovoltaikanlage an dieser Stelle könnte einen wertvollen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Siedlung und darüber hinaus mit elektrischem Strom bedeuten, z.B. für Wärmepumpen, Wallboxen und den gesamten Strombedarf. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die dringende Notwendigkeit, unabhängiger von den Gaslieferungen aus dem Despotenstaat Russland zu werden, ist diese Lösung ein kleiner, aber sinnvoller Baustein auf dem Wege hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Der Eigentümer Fritz Pothmer, Teichlosen, steht der Angelegenheit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

 

Die Verwaltung hat hierzu bereits eine kurze Vorprüfung vorgenommen. Es handelt sich hierbei um das Flurstück 100/5 und liegt direkt neben dem geplanten Neubaugebiet „Lokau“. Die Fläche ist ca. 1,2 ha groß. Eine hier errichtete Anlage wäre nicht raumbedeutsam, ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich.

In jedem Fall ist Bauleitplanung für die Errichtung einer PV-FFA erforderlich.

Das Flurstück könnte in das derzeit laufene Bauleitplanverfahren „Lokau“ einbezogen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes würde dann zur förmlichen Beteiligung entsprechend ergänzt werden. Hierdurch wird kein weiterer Verfahrensschritt erforderlich.

Die Fläche liegt allerdings genauso wie Teile des derzeitigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Lokau“ im Landschaftsschutzgebiet und müsste ebenfalls entlassen werden.

Ein Entlassungsantrag würde bereits mit Beginn der frühzeitigen Beteiligung parallel an die untere Naturschutzbehörde gestellt. Der Antrag auf Entlassung würde dann ebenfalls um die Fäche ergänzt werden.

Eine Entscheidung des Kreistages dazu bliebe abzuwarten.

In den Berechnungen wird festgestellt, dass die Stromerzeugung einer 1 ha PV-FFA mit ca. 400.000 – 500.000 kw/h den Stromverbrauch für 20 – 25 Haushalte mit 60.000 – 75.000 kw/h pro Jahr bei weitem übersteigt.

Der Ausbaubedarf beträgt lt. Land Niedersachsen 0,47 % der Landesfläche. Dies entspricht für die Gemeinde Karwitz bei einer Größe von etwa 31,65 km² einen Ausbaubedarf von ca. 14,8 ha.

Die Mehrkosten bei einer entsprechenden Erweiterung des Geltungsbereiches würden ca. 3.000 € betragen.

 

Bgm Harms merkt an, dass seitens des Landkreises noch große Unwägbarkeiten vorhanden sind. Angefangen bei der Bearbeitung. Bis zum Herbst wird sich die Angelegenheit noch hinziehen, wenn nicht noch länger.

Herr Pothmer kann das für sich beantragen, aber im Zusammenhang mit dem Baugebiet sieht er das nicht. Dem Eigentümer bleibt es unbenommen, mit den zukünftigen Grundstückseigentümern Verträge abzuschließen.

Rh Mützel schließt sich den Ausführungen an.

Auf Antrag von Rh Schaper-Biemann wird die Sitzung mit 8 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung um 20.25 Uhr unterbrochen.

Die Gäste dürfen sich jetzt zu dem Thema äußern.

Die öffentliche Sitzung wird um 20.30 Uhr fortgeführt.

 

Bgm Harms schlägt vor, dass der Eigentümer der Fläche einen entsprechenden Antrag stellt und die Gemeinde dann darüber befindet.

Dem wird zugestimmt.