Rh Schaper-Biemann hat für
die SOLI-Fraktion beantragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen auf dem
Flurstück 100/4 oder Teilen desselben eine Freiflächenphotovoltaikanlage
genehmigt werden kann.
Die Fraktion begründet,
dass die Fläche direkt an das geplante Neubaugebiet „Lokau“ grenzt. Es handelt
sich nach Aussage des Eigentümers um ertragsschwaches Grünland, bei dem Aufwand
und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Eine Photovoltaikanlage an dieser
Stelle könnte einen wertvollen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Siedlung
und darüber hinaus mit elektrischem Strom bedeuten, z.B. für Wärmepumpen,
Wallboxen und den gesamten Strombedarf. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Diskussion um die dringende Notwendigkeit, unabhängiger von den Gaslieferungen
aus dem Despotenstaat Russland zu werden, ist diese Lösung ein kleiner, aber
sinnvoller Baustein auf dem Wege hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung.
Der Eigentümer Fritz Pothmer, Teichlosen, steht der Angelegenheit grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber.
Die Verwaltung hat hierzu
bereits eine kurze Vorprüfung vorgenommen. Es handelt sich hierbei um das
Flurstück 100/5 und liegt direkt neben dem geplanten Neubaugebiet „Lokau“. Die
Fläche ist ca. 1,2 ha groß. Eine hier errichtete Anlage wäre nicht
raumbedeutsam, ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich.
In jedem Fall ist
Bauleitplanung für die Errichtung einer PV-FFA erforderlich.
Das Flurstück könnte in das
derzeit laufene Bauleitplanverfahren „Lokau“ einbezogen werden. Der Entwurf des
Bebauungsplanes würde dann zur förmlichen Beteiligung entsprechend ergänzt
werden. Hierdurch wird kein weiterer Verfahrensschritt erforderlich.
Die Fläche liegt allerdings
genauso wie Teile des derzeitigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Lokau“
im Landschaftsschutzgebiet und müsste ebenfalls entlassen werden.
Ein Entlassungsantrag würde
bereits mit Beginn der frühzeitigen Beteiligung parallel an die untere
Naturschutzbehörde gestellt. Der Antrag auf Entlassung würde dann ebenfalls um
die Fäche ergänzt werden.
Eine Entscheidung des
Kreistages dazu bliebe abzuwarten.
In den Berechnungen wird
festgestellt, dass die Stromerzeugung einer 1 ha PV-FFA mit ca. 400.000 –
500.000 kw/h den Stromverbrauch für 20 – 25 Haushalte mit 60.000 – 75.000 kw/h
pro Jahr bei weitem übersteigt.
Der Ausbaubedarf beträgt
lt. Land Niedersachsen 0,47 % der Landesfläche. Dies entspricht für die
Gemeinde Karwitz bei einer Größe von etwa 31,65 km² einen Ausbaubedarf von ca.
14,8 ha.
Die Mehrkosten bei einer
entsprechenden Erweiterung des Geltungsbereiches würden ca. 3.000 € betragen.
Bgm Harms merkt an, dass
seitens des Landkreises noch große Unwägbarkeiten vorhanden sind. Angefangen
bei der Bearbeitung. Bis zum Herbst wird sich die Angelegenheit noch hinziehen,
wenn nicht noch länger.
Herr Pothmer kann das für
sich beantragen, aber im Zusammenhang mit dem Baugebiet sieht er das nicht. Dem
Eigentümer bleibt es unbenommen, mit den zukünftigen Grundstückseigentümern
Verträge abzuschließen.
Rh Mützel schließt sich den
Ausführungen an.
Auf Antrag von Rh
Schaper-Biemann wird die Sitzung mit 8 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung um 20.25
Uhr unterbrochen.
Die Gäste dürfen sich jetzt
zu dem Thema äußern.
Die öffentliche Sitzung
wird um 20.30 Uhr fortgeführt.
Bgm Harms schlägt vor, dass
der Eigentümer der Fläche einen entsprechenden Antrag stellt und die Gemeinde
dann darüber befindet.
Dem wird zugestimmt.