Sitzung: 21.04.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0166/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gruppe UG/Bündnis 90
die Grünen/SOLI vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung: Bei einem
innerörtlichen Ausbau eines Gehweges handelt es sich um eine beitragspflichtige
Maßnahme.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Nach Beratung in der Sitzung.
Rh Beckmann
erläutert zum Hintergrund dieses Antrages, die Sicherheit der Fußgänger, die in
der Heider Straße auf dem Weg zur Bushaltestelle die stark befahren Straße
benutzen müssen.
Ein Vorschlag dabei
war, einen Schotterweg entlang der Straße bis zur Bushaltestelle anzulegen.
Gemeint ist dabei
die Strecke vom Haus vom Ortseingang (von Werner Muchow aus gesehen) bis zur
Gusborner Straße.
Herr Trapp,
Sachbearbeiter gibt zu bedenken, dass es sich bei der Straße um ein Kreisstraße
handelt, der Kreis müsste also zuallererst zustimmen. Weiter wirft er ein, dass
diese Erschließung beitragspflichtig sein wird.
Rf Heinz erkundigt
sich, ob die Anwohner die Kosten zu tragen haben.
Herr Trapp erläutert,
dass diese mit 75% der Baukosten über den Erschließungsbeitrag belastet werden
könnten.
Rh Struck fragt nach den Grenzen, wann diese Pflicht beginnt.
Herr Trapp
antwortet, dass dies von der Maßnahme abhängt, es müssen gewisse Kriterien
erfüllt sein, um diese Beitragspflicht auszulösen. Zum einen muss es eine
Verbesserung der Situation darstellen, zum anderen muss es einen überwiegenden
Teil der Straßenfläche betreffen. Abschließend lässt sich diese Fragestellung
aber nicht heute Abend beantworten.
Rh Beckmann
empfindet den Einwand zum Erschließungsbeitrag seitens der Gemeinde als
Angstmacherei.
Grundsätzlich sollte sich zuerst über das Problem unterhalten werden, im
Anschluss daran kann, aufgrund zu hoher Kosten, immer noch Abstand von der
Umsetzung genommen werden. Es werden auch Wirtschaftswege gebaut, zu denen
niemand belangt wird. Die Antragsteller, bzw. niemand fordert einen
gepflasterten Weg mit Bordstein etc. Fakt ist, so wie jetzt geht es nicht. Der
jetzige „Weg“ besteht aus Rasen und Böschung. Dies muss zumindest begradigt,
einfach befestigt und der Rasen muss gemäht werden. Mehr wird nicht gefordert.
Wenn Kosten fällig werden, muss der Kreis mit ins Boot geholt werden.
Eigentlich ist der Wegbau nicht Sache der Gemeinde. Die Gemeinde hat den Kreis
seit 2 Jahren aufgefordert etwas für die Verkehrssicherheit in Zadrau zu tun
Bisher ist nichts passiert, nun kümmert sich die Gemeinde selbstständig und
soll auch noch dafür zahlen.
Rh Baack fragt nach
dem Ablauf des Prozederes.
Herr Trapp
informiert, dass der Rat einen Beschluss fassen könnte einen Weg auf einer
bestimmten Länge in einer bestimmten Form bauen zu wollen. Als Voraussetzung
dazu erteilt der Rat der Verwaltung den Auftrag eine eventuelle Beitragspflicht
vorab zu prüfen.
Stellv.Bgm Fahren
befürwortet es vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Die über die
Beitragspflicht zu erhebenden 75% haben ihn überrascht, diese Information hätte
er sich in der Vorlage gewünscht. Er plädiert für einen Beschluss in dem die
Verwaltung beauftragt wird die Zustimmung der Anwohner schriftlich abzufragen
und weiter die Verwaltung beauftragt wird die Beitragspflicht zu prüfen. Erst
mit diesen Rahmenbedingungen sollte abgestimmt werden. Grundsätzlich ist er
dankbar für den Hinweis zur Beitragspflicht seitens der Verwaltung.
Herr Mieth,
Sachbearbeiter, informiert dass der Ausbauzustand vorab hergestellt werden
muss, nach dem richten sich die Kosten aufgrund dessen der Kalkulator die
Beiträge ermittelt.
Rh Beckmann wirft
ein, vorab festzulegen wo der Weg langführen soll, dann können die Kosten
ermittelt werden, anhand dessen kann sich orientiert werden. Weiter muss
unbedingt versucht werden den Landkreis zu verpflichten. Er schlägt daher vor
den Antrag dahingehend zu formulieren, dass die Streckenführung und Ausbauart,
Schotterweg, auf einer Breite von 1,50 Meter festgelegt wird. Anschließend
sollen die Kosten ermittelt werden.
Herr Trapp schlägt
vor, die Verwaltung aufzufordern zu prüfen, ab wann überhaupt eine
Beitragspflicht entsteht.
Bgm Ringel verweist
auf den damaligen Ausbau der Kreisstraße. Im Zuge dessen ist der Graben von
Werner Muchow an bis zur Kreuzung / Abzweigung Siemener Str. verfüllt worden.
Da dies nicht hoch genug war, hat die Samtgemeinde aufgefüllt. Anschließend hat
die Gemeinde mit dem Aushub der Ortsverbindungsstraße Zadrau – Klein Gusborn
nachgefüllt. Dabei ist immer wieder, auch im Rat thematisiert worden, dass der
so entstandene Weg zu uneben ist. Der Kreis hat es damals abgelehnt dort tätig
zu werden. Die Samtgemeinde hat im Rahmen der Möglichkeiten dann mit
Mutterboden aufgefüllt und begradigt. Diese Lösung ist soweit in Ordnung
gewesen. Bgm Ringel hält diese Lösung auch für den Weg bis zur Bushaltestelle
für eine gute Lösung. Ein Schotterweg wächst innerhalb weniger Jahre mit Kraut
zu.
Rh Beckmann möchte
nach diesem Einwand über die Gehwegführung beraten. Er schlägt die Strecke von
Werner Muchow bis Dietmar Geehrke, Gusborner Weg vor.
Rh Geehrke ergänzt,
dass der Weg bei Werner Muchow auf der linken Seite geführt werden muss, ab dem
Siemer Weg bis zum Gusborner Weg dann auf der rechten Seite.
Bgm Ringel fragt,
ob die Siemer Straße auch mit geplant werden soll.
Rh Geehrke
berichtet von der Dorfversammlung, auf der um einen Weg auch auf dieser Straße
gebeten wurde. Die Straße ist sehr schmal dort.
Bgm Ringel wirft
ein, dass die Gemeinde vorab den Bewuchs am Straßenrand wegnehmen muss. Dies
ist auch teilweise Sache der dortigen Anlieger.
Rh Beckmann plädiert in dem Bereich für eine 30er Zone.
Bgm Ringel fragt
nach der Gestaltung des Weges. Er bevorzugt die Wassergebundene Decke.
Stellv. Bgm Fahren
bittet mitaufzunehmen, dass die Eigentümer der zu bebauenden Fläche vorab
abgefragt werden.
Bgm Ringel formuliert den Antrag wie folgt:
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt mit den Eigentümern der Fläche entlang der zu
bebauenden Fläche Kontakt aufzunehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die
Möglichkeit besteht eine wassergebundene Decke entlang der Kreisstraße, von
Lüchow kommend bis zur Kreuzung zu bauen. Die Wegführung soll sich bis zum
Siemener Weg westlich befinden und von der Kreuzung bis zum Gusborner Weg
östlich.
b)
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine
mögliche Beitragspflicht für Erschließungskosten zu prüfen und im Falle eines
positiven Ergebnisses die Höhe Beiträge für die angrenzenden
Grundstückseigentümer zu ermitteln.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt mit den Eigentümern der Fläche entlang der zu
bebauenden Fläche Kontakt aufzunehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die
Möglichkeit besteht eine wassergebundene Decke entlang der Kreisstraße, von
Lüchow kommend bis zur Kreuzung zu bauen. Die Wegführung soll sich bis zum
Siemener Weg westlich befinden und von der Kreuzung bis zum Gusborner Weg
östlich.
b)
Weiter
wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Beitragspflicht für
Erschließungskosten zu prüfen und im Falle eines positiven Ergebnisses die Höhe
Beiträge für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu ermitteln.