Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/SOLI vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bei einem innerörtlichen Ausbau eines Gehweges handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Nach Beratung in der Sitzung.

 

Rh Beckmann erläutert zum Hintergrund dieses Antrages, die Sicherheit der Fußgänger, die in der Heider Straße auf dem Weg zur Bushaltestelle die stark befahren Straße benutzen müssen.

Ein Vorschlag dabei war, einen Schotterweg entlang der Straße bis zur Bushaltestelle anzulegen.

Gemeint ist dabei die Strecke vom Haus vom Ortseingang (von Werner Muchow aus gesehen) bis zur Gusborner Straße.

 

Herr Trapp, Sachbearbeiter gibt zu bedenken, dass es sich bei der Straße um ein Kreisstraße handelt, der Kreis müsste also zuallererst zustimmen. Weiter wirft er ein, dass diese Erschließung beitragspflichtig sein wird.

 

Rf Heinz erkundigt sich, ob die Anwohner die Kosten zu tragen haben.

Herr Trapp erläutert, dass diese mit 75% der Baukosten über den Erschließungsbeitrag belastet werden könnten.

Rh Struck fragt nach den Grenzen, wann diese Pflicht beginnt.

Herr Trapp antwortet, dass dies von der Maßnahme abhängt, es müssen gewisse Kriterien erfüllt sein, um diese Beitragspflicht auszulösen. Zum einen muss es eine Verbesserung der Situation darstellen, zum anderen muss es einen überwiegenden Teil der Straßenfläche betreffen. Abschließend lässt sich diese Fragestellung aber nicht heute Abend beantworten.

 

Rh Beckmann empfindet den Einwand zum Erschließungsbeitrag seitens der Gemeinde als

Angstmacherei. Grundsätzlich sollte sich zuerst über das Problem unterhalten werden, im Anschluss daran kann, aufgrund zu hoher Kosten, immer noch Abstand von der Umsetzung genommen werden. Es werden auch Wirtschaftswege gebaut, zu denen niemand belangt wird. Die Antragsteller, bzw. niemand fordert einen gepflasterten Weg mit Bordstein etc. Fakt ist, so wie jetzt geht es nicht. Der jetzige „Weg“ besteht aus Rasen und Böschung. Dies muss zumindest begradigt, einfach befestigt und der Rasen muss gemäht werden. Mehr wird nicht gefordert. Wenn Kosten fällig werden, muss der Kreis mit ins Boot geholt werden. Eigentlich ist der Wegbau nicht Sache der Gemeinde. Die Gemeinde hat den Kreis seit 2 Jahren aufgefordert etwas für die Verkehrssicherheit in Zadrau zu tun Bisher ist nichts passiert, nun kümmert sich die Gemeinde selbstständig und soll auch noch dafür zahlen.

 

Rh Baack fragt nach dem Ablauf des Prozederes.

Herr Trapp informiert, dass der Rat einen Beschluss fassen könnte einen Weg auf einer bestimmten Länge in einer bestimmten Form bauen zu wollen. Als Voraussetzung dazu erteilt der Rat der Verwaltung den Auftrag eine eventuelle Beitragspflicht vorab zu prüfen.

 

Stellv.Bgm Fahren befürwortet es vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Die über die Beitragspflicht zu erhebenden 75% haben ihn überrascht, diese Information hätte er sich in der Vorlage gewünscht. Er plädiert für einen Beschluss in dem die Verwaltung beauftragt wird die Zustimmung der Anwohner schriftlich abzufragen und weiter die Verwaltung beauftragt wird die Beitragspflicht zu prüfen. Erst mit diesen Rahmenbedingungen sollte abgestimmt werden. Grundsätzlich ist er dankbar für den Hinweis zur Beitragspflicht seitens der Verwaltung.

 

Herr Mieth, Sachbearbeiter, informiert dass der Ausbauzustand vorab hergestellt werden muss, nach dem richten sich die Kosten aufgrund dessen der Kalkulator die Beiträge ermittelt.

Rh Beckmann wirft ein, vorab festzulegen wo der Weg langführen soll, dann können die Kosten ermittelt werden, anhand dessen kann sich orientiert werden. Weiter muss unbedingt versucht werden den Landkreis zu verpflichten. Er schlägt daher vor den Antrag dahingehend zu formulieren, dass die Streckenführung und Ausbauart, Schotterweg, auf einer Breite von 1,50 Meter festgelegt wird. Anschließend sollen die Kosten ermittelt werden.

Herr Trapp schlägt vor, die Verwaltung aufzufordern zu prüfen, ab wann überhaupt eine Beitragspflicht entsteht.

 

Bgm Ringel verweist auf den damaligen Ausbau der Kreisstraße. Im Zuge dessen ist der Graben von Werner Muchow an bis zur Kreuzung / Abzweigung Siemener Str. verfüllt worden. Da dies nicht hoch genug war, hat die Samtgemeinde aufgefüllt. Anschließend hat die Gemeinde mit dem Aushub der Ortsverbindungsstraße Zadrau – Klein Gusborn nachgefüllt. Dabei ist immer wieder, auch im Rat thematisiert worden, dass der so entstandene Weg zu uneben ist. Der Kreis hat es damals abgelehnt dort tätig zu werden. Die Samtgemeinde hat im Rahmen der Möglichkeiten dann mit Mutterboden aufgefüllt und begradigt. Diese Lösung ist soweit in Ordnung gewesen. Bgm Ringel hält diese Lösung auch für den Weg bis zur Bushaltestelle für eine gute Lösung. Ein Schotterweg wächst innerhalb weniger Jahre mit Kraut zu.

 

Rh Beckmann möchte nach diesem Einwand über die Gehwegführung beraten. Er schlägt die Strecke von Werner Muchow bis Dietmar Geehrke, Gusborner Weg vor. 

 

Rh Geehrke ergänzt, dass der Weg bei Werner Muchow auf der linken Seite geführt werden muss, ab dem Siemer Weg bis zum Gusborner Weg dann auf der rechten Seite.

 

Bgm Ringel fragt, ob die Siemer Straße auch mit geplant werden soll.

 

Rh Geehrke berichtet von der Dorfversammlung, auf der um einen Weg auch auf dieser Straße gebeten wurde. Die Straße ist sehr schmal dort.

 

Bgm Ringel wirft ein, dass die Gemeinde vorab den Bewuchs am Straßenrand wegnehmen muss. Dies ist auch teilweise Sache der dortigen Anlieger.

Rh Beckmann plädiert in dem Bereich für eine 30er Zone.

 

Bgm Ringel fragt nach der Gestaltung des Weges. Er bevorzugt die Wassergebundene Decke.

 

Stellv. Bgm Fahren bittet mitaufzunehmen, dass die Eigentümer der zu bebauenden Fläche vorab abgefragt werden.

 

Bgm Ringel formuliert den Antrag wie folgt:

a)       Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eigentümern der Fläche entlang der zu bebauenden Fläche Kontakt aufzunehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht eine wassergebundene Decke entlang der Kreisstraße, von Lüchow kommend bis zur Kreuzung zu bauen. Die Wegführung soll sich bis zum Siemener Weg westlich befinden und von der Kreuzung bis zum Gusborner Weg östlich.

b)      Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Beitragspflicht für Erschließungskosten zu prüfen und im Falle eines positiven Ergebnisses die Höhe Beiträge für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu ermitteln.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eigentümern der Fläche entlang der zu bebauenden Fläche Kontakt aufzunehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht eine wassergebundene Decke entlang der Kreisstraße, von Lüchow kommend bis zur Kreuzung zu bauen. Die Wegführung soll sich bis zum Siemener Weg westlich befinden und von der Kreuzung bis zum Gusborner Weg östlich.

b)      Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Beitragspflicht für Erschließungskosten zu prüfen und im Falle eines positiven Ergebnisses die Höhe Beiträge für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu ermitteln.