Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gruppe Zukunft Gusborn vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Bereits im Jahr 2016 wurde ein Antrag auf Entfernung der Ortstafeln und damit verbunden eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen den Ortslagen Klein und Groß Gusborn an die zuständige Verkehrsbehörde des LK Lüchow-Dannenberg gestellt. Mit Schreiben vom 23.02.2016 wurde der Antrag abgelehnt. Das Schreiben der Verkehrsbehörde ist der Vorlage als Anlage II beigefügt. An der Rechtslage hat sich seit 2016 nichts geändert.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Nach Beratung in der Sitzung.

 

Stellv.Bgm Fahren verliest den Antrag der Gruppe Zukunft Gusborn.

 

 Herr Trapp, Sachbearbeiter, erinnert an den in 2016, aufgrund eines Ratsbeschlusses, gestellten Antrags, 2 Ortstafeln zu entfernen und so eine Ortslage zu erstellen. Dieses wurde seitens des Landkreises abgelehnt. An der rechtlichen Grundlage hat sich seither nichts geändert, aber natürlich kann es mit einem erneuten Antrag erneut probiert werden.

 

Rh Beckmann und seine Gruppe unterstützt diesen Antrag. Er verweist auf das, von ihm am Denkmal, aufgestellte Geschwindigkeitsmessgerät. 3.100 bis 3.700 durchfahren beide Ortschaften im Durchschnitt am Tag. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird dabei von 70% der Fahrzeuge überschritten. Die Höchstgeschwindigkeiten waren dabei 118 und 124 km/h. Bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung möchte Rh Beckmann sogar noch einen Schritt weiter gehen und in Höhe der Schule/Bushaltestelle, Landesstraße 256 in Groß Gusborn, 30 km/h fordern. Möglich wäre diese Reduzierung auch rein während der Schulzeit. Er formuliert daraufhin folgenden Antrag:

In der Ortschaft Groß Gusborn, auf der LS 256 im Bereich der Grundschule wird beantragt die Geschwindigkeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf 30 km/h zu reduzieren.

 

Bgm Ringel formuliert wie folgt die Punkte 1 bis 3, Herr Trapp Punkt 4 des Antrages:

 

1)      Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landestraße 256 zwischen den Ortschaften Klein und Groß Gusborn auf 50 km/h.

2)    Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dass die Landesstraße 256 in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden Ortschaften schnellstmöglich saniert wird.

3)      Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden Ortschaften auf 30 km/h, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.

4)      Auf der Landstraße L 256 im Bereich der Ortslage Groß Gusborn, Höhe der Grundschule / Kindergarten wird ein Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h während der Schulzeit (7 – 16 Uhr) an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss: Die folgenden Anträge werden an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet:

1)      Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landestraße 256 zwischen den Ortschaften Klein und Groß Gusborn auf 50 km/h.

2)    Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dass die Landesstraße 256 in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden Ortschaften schnellstmöglich saniert wird.

3)      Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden Ortschaften auf 30 km/h, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.

4)      Auf der Landstraße L 256 im Bereich der Ortslage Groß Gusborn, Höhe der Grundschule / Kindergarten wird ein Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h während der Schulzeit (7 – 16 Uhr) an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt.