Sitzung: 21.04.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0162/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gruppe Zukunft Gusborn vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Hinweis der
Verwaltung:
Bereits im Jahr
2016 wurde ein Antrag auf Entfernung der Ortstafeln und damit verbunden eine
Geschwindigkeitsreduzierung zwischen den Ortslagen Klein und Groß Gusborn an
die zuständige Verkehrsbehörde des LK Lüchow-Dannenberg gestellt. Mit Schreiben
vom 23.02.2016 wurde der Antrag abgelehnt. Das Schreiben der Verkehrsbehörde
ist der Vorlage als Anlage II beigefügt. An der Rechtslage hat sich seit 2016
nichts geändert.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Nach Beratung in der Sitzung.
Stellv.Bgm Fahren
verliest den Antrag der Gruppe Zukunft Gusborn.
Herr Trapp, Sachbearbeiter, erinnert an den in
2016, aufgrund eines Ratsbeschlusses, gestellten Antrags, 2 Ortstafeln zu
entfernen und so eine Ortslage zu erstellen. Dieses wurde seitens des
Landkreises abgelehnt. An der rechtlichen Grundlage hat sich seither nichts
geändert, aber natürlich kann es mit einem erneuten Antrag erneut probiert
werden.
Rh Beckmann und
seine Gruppe unterstützt diesen Antrag. Er verweist auf das, von ihm am
Denkmal, aufgestellte Geschwindigkeitsmessgerät. 3.100 bis 3.700 durchfahren
beide Ortschaften im Durchschnitt am Tag. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h wird dabei von 70% der Fahrzeuge überschritten. Die
Höchstgeschwindigkeiten waren dabei 118 und 124 km/h. Bezüglich der geforderten
Geschwindigkeitsbegrenzung möchte Rh Beckmann sogar noch einen Schritt weiter
gehen und in Höhe der Schule/Bushaltestelle, Landesstraße 256 in Groß Gusborn,
30 km/h fordern. Möglich wäre diese Reduzierung auch rein während der Schulzeit.
Er formuliert daraufhin folgenden Antrag:
In der Ortschaft Groß Gusborn, auf der LS
256 im Bereich der Grundschule wird beantragt die Geschwindigkeit von 7:00 Uhr
bis 16:00 Uhr auf 30 km/h zu reduzieren.
Bgm Ringel
formuliert wie folgt die Punkte 1 bis 3, Herr Trapp Punkt 4 des Antrages:
1)
Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der
zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landestraße 256 zwischen den Ortschaften
Klein und Groß Gusborn auf 50 km/h.
2)
Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der
zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dass die Landesstraße 256
in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden
Ortschaften schnellstmöglich saniert wird.
3)
Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der
zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine
Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr in den Ortschaften Klein
Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden Ortschaften auf 30 km/h,
die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.
4)
Auf der Landstraße L 256 im Bereich der
Ortslage Groß Gusborn, Höhe der Grundschule / Kindergarten wird ein Antrag auf
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h während der Schulzeit (7 – 16 Uhr)
an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss: Die folgenden
Anträge werden an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet:
1)
Die
Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landestraße 256 zwischen
den Ortschaften Klein und Groß Gusborn auf 50 km/h.
2) Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der
zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dass die Landesstraße 256
in den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden
Ortschaften schnellstmöglich saniert wird.
3)
Die
Gemeinde Gusborn beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr in
den Ortschaften Klein Gusborn und Groß Gusborn, sowie zwischen den beiden
Ortschaften auf 30 km/h, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.
4)
Auf der
Landstraße L 256 im Bereich der Ortslage Groß Gusborn, Höhe der Grundschule /
Kindergarten wird ein Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h
während der Schulzeit (7 – 16 Uhr) an die zuständige Verkehrsbehörde des
Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt.