Sitzung: 31.03.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1/0143/2022/1
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung für den Rat,
den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsausschüssen gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom
2.11.2021 (konstituierende Sitzung) wird wie folgt geändert:
I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
II. § 4d) der
Geschäftsordnung
Streiche: Einwohnerfragestunde
Setze: Einwohner:innenfragestunde
III. § 18 der
Geschäftsordnung
Streiche in der Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde
Setze in der Überschrift und in Absatz 1: Einwohner:innenfragestunde
Neuer Satz 2 in § 18 Abs. 1
(Vorschlag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
„Der / die Ratsvorsitzende kann
Fragen anderer Zuhörer:innen zulassen. Im Zweifelsfall entscheidet der Rat mit
Mehrheit darüber.“
Die Nummerierung der weiteren Sätze verschiebt sich um 1 nach hinten.
IV. § 24 der
Geschäftsordnung (Vorschlag Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen)
§24, Absatz 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Der § 12 dieser
Geschäftsordnung findet (keine) Anwendung. § 15 gilt mit der Maßgabe, dass
Abstimmungen allein durch Heben der Hand erfolgen. Eine farbige
Abstimmungskarte ist nicht zu verwenden.
Zusätzlich wird ein Absatz 3 eingefügt:
„(3) Nach Feststellung der Tagesordnung einer öffentlichen
Ausschusssitzung findet eine Einwohner:innenfragestunde zu den Themen statt,
für die der jeweilige Fachausschuss zuständig ist.
Die Fragestunde wird von der / dem Ausschussvorsitzenden geleitet. Sie
soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ansonsten gelten die Regelungen des § 18.“
V. § 25 der
Geschäftsordnung
Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.
Begründung zu den
Änderungen des § 1 Abs. 2:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat sich nach einer schriftlichen Befragung teilweise bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.
Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.
In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Begründung zu §§
4d), 18 „Überschrift“ und Absatz 1
In einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung die Verwendung einer gendergerechten Sprache diskutiert worden. Die Geschäftsordnungen erfüllen in der Regel die entsprechenden Vorgaben; es ist jedoch der Begriff der Einwohnerfragestunde in den Fokus geraten. Es wurde daher festgelegt, den Begriff in „Einwohner:innenfragestunde“ zu ändern. Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung auch bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Elbtalaue zu diskutieren.
Begründung zu § 18
Abs. 1 Satz 2 (neu)
Es sollten bei den Sitzungen auch die Personen zu Wort kommen können, die nicht in der Samtgemeinde wohnen. Woanders gibt es öfters ähnliche Themen, es gibt Vorhaben die in unserer SG vielleicht schon weiter entwickelt worden sind, es mag Interesse an einem Zuzug geben, etc. Es ist daher sinnvoll, auch diese Personen das Wort zu ermöglichen. Die bestehenden Einschränkungen hinsichtlich Anzahl der Fragen sowie die thematische Eingrenzung ermöglicht ohne Probleme einen geordneten Verlauf. Es ist heute bereits üblich, nicht in der SG wohnenden Personen das Wort zu erteilen. Eine Verfahrensregel dazu verschafft Sicherheit und Klarheit.
Begründung zu § 24
Derzeit sind die Einwohner:innenfragestunden nur in Sitzungen des Samtgemeinderates zugelassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch in den Ausschüssen die Möglichkeit zur Nachfrage und Beteiligung zu ermöglichen, soll künftig analog zu den Samtgemeinderatssitzungen auch in den Ausschüssen eine Einwohner:innenfragestunde stattfinden. Dadurch stärken wir die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und verbessern den Dialog mit ihnen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist die Anwendung des § 12 „Anhörungen“ ausgeschlossen. Es sollte jedoch geprüft werden, ob Anhörungen auch in Fachausschüssen zugelassen werden. Dies war in der Vergangenheit bei Einstimmigkeit im jeweiligen Ausschuss bereits gelebte Praxis.
Herr Rhode, Fachbereichsleiter erwähnt die Fraktionsbesprechung im Anschluss an die letzte Sitzung des Samtgemeindeausschusses (SgAE/XI/05 v. 21.03.2022), dort wurde über mögliche Änderungen der Geschäftsordnung gesprochen. Die nun vorliegende, geänderte Vorlage ist sozusagen das Ergebnis dieser Besprechung.
Weiter erläutert er kurz die Änderungen in § 1 Abs. 2, und die Ziffern II und III.
Zu dem in Klammern gesetzten Wort in Vorschlag Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen ergänzt er,
dass dies nach heutiger Abstimmung mit der Fraktion entfällt.
Herr Rhode erwähnt die Einführung des Kurzprotokolls. Dieses greift in Fällen, wo der Samtgemeindeausschuss unmittelbar nach einem Fachausschuss tagt. So ist zumindest die Übermittlung der Abstimmungsergebnisse sichergestellt. Dieses ist ebenfalls im Ratsinformationssystem einsehbar.
Rf Sievers merkt zu der genderrechten Sprache an, dass auf der Internetseite der Samtgemeinde Elbtalaue der Begriff Bürgersystem geführt ist.
Rh Fathmann richtet seine Frage direkt an Frau Götting-Nilius, er wüsste gern, ob diese gendergerechte Sprache unseren Vorstellungen oder denen derer entspringt die es betrifft.
Er hat schon Stimmen gehört, die diese Reduzierung auf einen Doppelpunkt respektlos finden.
Frau Götting-Nilius, Gleichstellungsbeauftragte, erwidert, dass es leider noch kein stimmiges Gesamtkonzept gefunden wurde. Es gibt verschiedene Optionen mit denen im Moment gelebt, gearbeitet wird und mittels derer versucht wird die bestmögliche Lösung zu finden. Sie hat wiederrum mit Personen gesprochen, die dieses Thema betrifft, und die sich von dem Doppelpunkt wesentlich mehr als von der ausgeschriebenen Form angesprochen fühlen. In den Vorlesungen ist auch die Samtgemeinde zu Barrierefreiheit verpflichtet, der Doppelpunkt lässt sich zudem auch gut lesen.
Rf Bustorff sieht die gelesene Pause des Doppelpunktes momentan als gutes Mittel um die Gendergerechtigkeit herzustellen.
Der Rat fasst daraufhin folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung wird wie im Sachverhalt dargestellt geändert.