Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Sachverhalt:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011 untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung schaffen.

 

Neben diesem wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.

 

Frauen bzw. Männer gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

 

Im weiteren Verlauf des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.

 

Die Ist-Analyse zeigt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere auf einem guten Weg ist. Sie verdeutlicht aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf wie zum Beispiel bei der Besetzung von Führungspositionen besteht. Solange Frauen nicht die gleichen Chancen erhalten und nicht im gleichen Umfang in Führungspositionen sind, verschenkt man nicht nur Kompetenzen und Potenziale, sondern man genügt auch nicht in vollem Umfang dem demokratischen Auftrag.

 

Die vorgeschlagenen Oberziele und Maßnahmen sollen dazu dienen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Samtgemeinde Elbtalaue zu wahren und zu verbessern.

 

Der Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue abgestimmt worden.

 

Herr Rhode, Fachbereichsleiter, erläutert, dass der Gleichstellungsplan fortzuschreiben ist. Dies geschieht alle 3 Jahre. Weiter erklärt er die beide Instrumente. Zum einen gibt es den Gleichstellungsbericht, der ebenfalls alle 3 Jahre erfolgt. Hierin berichtet die Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Arbeit. Im Gegensatz zum Gleichstellungsplan richtet sich dieser nach außen. Der Gleichstellungsplan dient dazu, Unterrepräsentanzen zu erkennen und abzubauen, dient als innerliches Instrument. Auf Seite 7 des Gleichstellungsplanes sind die Ziele des letzte Gleichstellungsplanes zu entnehmen. In 2 Entgeltgruppen sind die Ziele erreicht worden. In der Entgeltgruppe 6 beispielsweise sind die männlichen Mitarbeiter deutlich in der Unterzahl, was daran liegt, dass sich auf die ausgeschriebene Stelle nur Frauen beworben haben. Weiter ist zu sagen, bevor der Gleichstellungsplan zur Anwendung kommt, greift die Bestenauslese. Zurzeit ist es zudem sehr schwierig Verwaltungsfachkräfte zu gewinnen. Herr Rhode berichtet weiter, dass zum Beispiel eine dreimalige Ausschreibung zum staatlich anerkannte Techniker erfolglos blieb. Grundsätzlich greift der Gleichstellungsplan erst ab Kommunen mit 50 Beschäftigten.

 

In der Samtgemeinde Elbtalaue ist die Verwaltung zu 60 Prozent mit Frauen besetzt.

 

Insbesondere bei den höheren Führungspositionen herrscht ein Männerüberschuss. Um dem entgegen zu wirken, wird demnächst ein Mentoring eingeführt, den jungen Führungskräften soll dabei ein älterer, erfahrener Kollege zur Seite gestellt werden.

 

Erwähnenswert ist zudem das FaMi Siegel, dass die Samtgemeinde Elbtalaue seit vielen Jahren trägt. Auch an dem Zertifizierungsverfahren für das Jahr 2022 bis 2024 wird die Samtgemeinde Elbtalaue teilnehmen.

 

Aktuell und auch fortlaufend werden Workshops zum Konfliktmanagement und Deeskalation angeboten. Dies ist dem, deutlich aggressiverem, Auftreten von einigen Bürgerinnen und Bürgern geschuldet.

 

Rh Siebolds lobt die aus dem Gleichstellungsplan abgeleiteten Maßnahmen. Er bittet weiterhin um die Aufnahme der Väter in die Elternmappe. Zudem betont er, dass auch Männer durchaus Konflikten ausgesetzt sind, die Workshops sollten unbedingt auch auf diese Teilnehmer zielen.

 

Rf Kloose spricht auf die Statistik zur Elternzeitverteilung an. Sie bittet um Überlegungen was dafür getan werden kann, dass mehr Männer Elternzeit nehmen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2022 – 2024 in der anliegenden Form fortgeschrieben.