Sitzung: 31.03.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 1/0088/2022
Sachverhalt:
Die Gleichstellung
von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt
sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der
Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit
dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011
untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der
öffentlichen Verwaltung schaffen.
Neben diesem
wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen
der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan
zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen
und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.
Frauen bzw. Männer
gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als
unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder
Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen
Arbeitszeit berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf
des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten
Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.
Die Ist-Analyse
zeigt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue hinsichtlich der gleichberechtigten
Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere auf einem guten Weg ist.
Sie verdeutlicht aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf wie zum Beispiel bei
der Besetzung von Führungspositionen besteht. Solange Frauen nicht die gleichen
Chancen erhalten und nicht im gleichen Umfang in Führungspositionen sind,
verschenkt man nicht nur Kompetenzen und Potenziale, sondern man genügt auch
nicht in vollem Umfang dem demokratischen Auftrag.
Die vorgeschlagenen
Oberziele und Maßnahmen sollen dazu dienen, die Gleichstellung aller
Geschlechter in der Samtgemeinde Elbtalaue zu wahren und zu verbessern.
Der
Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde
Elbtalaue abgestimmt worden.
Herr Rhode,
Fachbereichsleiter, erläutert, dass der Gleichstellungsplan fortzuschreiben
ist. Dies geschieht alle 3 Jahre. Weiter erklärt er die beide Instrumente. Zum
einen gibt es den Gleichstellungsbericht, der ebenfalls alle 3 Jahre erfolgt.
Hierin berichtet die Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Arbeit. Im Gegensatz
zum Gleichstellungsplan richtet sich dieser nach außen. Der Gleichstellungsplan
dient dazu, Unterrepräsentanzen zu erkennen und abzubauen, dient als
innerliches Instrument. Auf Seite 7 des Gleichstellungsplanes sind die Ziele
des letzte Gleichstellungsplanes zu entnehmen. In 2 Entgeltgruppen sind die
Ziele erreicht worden. In der Entgeltgruppe 6 beispielsweise sind die
männlichen Mitarbeiter deutlich in der Unterzahl, was daran liegt, dass sich
auf die ausgeschriebene Stelle nur Frauen beworben haben. Weiter ist zu sagen,
bevor der Gleichstellungsplan zur Anwendung kommt, greift die Bestenauslese.
Zurzeit ist es zudem sehr schwierig Verwaltungsfachkräfte zu gewinnen. Herr
Rhode berichtet weiter, dass zum Beispiel eine dreimalige Ausschreibung zum
staatlich anerkannte Techniker erfolglos blieb. Grundsätzlich greift der
Gleichstellungsplan erst ab Kommunen mit 50 Beschäftigten.
In der Samtgemeinde
Elbtalaue ist die Verwaltung zu 60 Prozent mit Frauen besetzt.
Insbesondere bei den
höheren Führungspositionen herrscht ein Männerüberschuss. Um dem entgegen zu
wirken, wird demnächst ein Mentoring eingeführt, den jungen Führungskräften
soll dabei ein älterer, erfahrener Kollege zur Seite gestellt werden.
Erwähnenswert ist
zudem das FaMi Siegel, dass die Samtgemeinde Elbtalaue seit vielen Jahren
trägt. Auch an dem Zertifizierungsverfahren für das Jahr 2022 bis 2024 wird die
Samtgemeinde Elbtalaue teilnehmen.
Aktuell und auch
fortlaufend werden Workshops zum Konfliktmanagement und Deeskalation angeboten.
Dies ist dem, deutlich aggressiverem, Auftreten von einigen Bürgerinnen und
Bürgern geschuldet.
Rh Siebolds lobt die
aus dem Gleichstellungsplan abgeleiteten Maßnahmen. Er bittet weiterhin um die
Aufnahme der Väter in die Elternmappe. Zudem betont er, dass auch Männer
durchaus Konflikten ausgesetzt sind, die Workshops sollten unbedingt auch auf
diese Teilnehmer zielen.
Rf Kloose spricht
auf die Statistik zur Elternzeitverteilung an. Sie bittet um Überlegungen was
dafür getan werden kann, dass mehr Männer Elternzeit nehmen.
Im Anschluss fasst
der Rat folgenden
Beschluss:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2022 – 2024
in der anliegenden Form fortgeschrieben.