Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1

Sachverhalt:

Antrag / Anfragen der Gruppe kontrovers vom 08.03.2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue sieht hier keine Zuständigkeit der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Stellv. SgBgm Flindt stellt den Antrag auf Ablehnung dieses Antrages.

 

Rh Wudtke plädiert weiter für diese Infoveranstaltung. Die Informationen dazu kommen nicht aus Radio und Fernsehen, sondern auch woanders her. Frau Römer würde die Räumlichkeit stellen und sich auch um die Auswahl der Redner kümmern. Einzig die Einladung dazu müssten von der Samtgemeinde erstellt und versendet werden.

 

Stelllv. SgBgm Flindt stellt folgenden Antrag: Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hält die Behandlung des Antrages der Gruppe kontrovers für nicht notwendig, da die Zuständigkeit des Rates nicht erkannt wird.

 

Rh Siebolds unterstützt den Antrag von stellv. SgBgm Flindt. Die im Antrag an die Landesregierung gestellten Fragen, können im Landtag Hannover behandelt werden. Dort würden sie die Öffentlichkeit erhalten, die ihnen zusteht. Weiter stellt die Gruppe kontrovers auch Fragen an den Landkreis. Da die Gruppe dort sowohl Stimmrecht als auch Sitze hat, wäre eine öffentliche Debatte dort besser platziert. Bei Bereitstellung von Organisation, Raum und Redner, ist es doch eher eine private Veranstaltung statt eine der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Stellv. SgBgm Hanke stellt die Hochrechnung der BKK zudem stark in Frage.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Mit dem Antrag von Rf Römer wird sich der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue nicht befassen.