Sitzung: 31.03.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1
Vorlage: 00/0148/2022
Sachverhalt:
Antrag / Anfragen der Gruppe kontrovers vom
08.03.2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue sieht hier keine Zuständigkeit der Samtgemeinde
Elbtalaue.
Stellv. SgBgm
Flindt stellt den Antrag auf Ablehnung dieses Antrages.
Rh Wudtke plädiert
weiter für diese Infoveranstaltung. Die Informationen dazu kommen nicht aus
Radio und Fernsehen, sondern auch woanders her. Frau Römer würde die
Räumlichkeit stellen und sich auch um die Auswahl der Redner kümmern. Einzig
die Einladung dazu müssten von der Samtgemeinde erstellt und versendet werden.
Stelllv. SgBgm Flindt stellt folgenden
Antrag: Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hält die Behandlung des Antrages der
Gruppe kontrovers für nicht notwendig, da die Zuständigkeit des Rates nicht
erkannt wird.
Rh Siebolds
unterstützt den Antrag von stellv. SgBgm Flindt. Die im Antrag an die
Landesregierung gestellten Fragen, können im Landtag Hannover behandelt werden.
Dort würden sie die Öffentlichkeit erhalten, die ihnen zusteht. Weiter stellt
die Gruppe kontrovers auch Fragen an den Landkreis. Da die Gruppe dort sowohl
Stimmrecht als auch Sitze hat, wäre eine öffentliche Debatte dort besser
platziert. Bei Bereitstellung von Organisation, Raum und Redner, ist es doch
eher eine private Veranstaltung statt eine der Samtgemeinde Elbtalaue.
Stellv. SgBgm Hanke
stellt die Hochrechnung der BKK zudem stark in Frage.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Mit dem Antrag von
Rf Römer wird sich der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue nicht befassen.