Stadtdirektor Meyer berichtet über den Sachstand der Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Nutzung der Immobilie „Neu Tramm“.

Herr Müller-Hausschildt strebt an, die Immobilie zu veräußern. Bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen (bis September 2022-280, in 2023-250 und in 2024-300 Flüchtlinge) in der ehemaligen Kaserne Neu Tramm gab es schon vor Beginn der Ukraine Krise immer wieder Gespräche zwischen der Landrätin Schulz, Stadtdirektor Meyer und Herrn Müller-Hausschildt, da die Unterbringung in privaten Unterkünften nicht realisierbar ist.

Aus der Freien und Hansestadt Hamburg wurde ein „Hilferuf“ an die Landräte der umliegenden Kommunen gerichtet. 500 Kinder und Jugendliche aus einem zerbombten Waisenhaus in Mariupol müssen untergebracht werden. Herr Müller-Hausschildt hat dem Landkreis Lüchow-Dannenberg seine Immobilie zum Kauf angeboten. Für ihn kommt auch eine Vermietung infrage, wobei er sich eine Mietdauer von 15 Jahren vorstellt. Seitens des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist so ein Zeitraum jedoch nicht annehmbar. Das Land Niedersachsen lehnt es ab, das ehemalige Kasernengelände zu kaufen. Es stellt sich vor, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg die jährliche Entschädigung in Höhe von 12.000 Euro pro Flüchtling zur Finanzierung der Miete nutzen sollte.

Stadtdirektor Meyer erklärt, dass es zwischenzeitlich ein Sonderkreditprogramm zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die KfW gibt. Frau Erlebach bereitet zur Zeit die Finanzierung vor. Sie wird Gespräche mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht führen. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Prioritäten für weitere Verhandlungen bezüglich der Immobilie Neu Tramm festgelegt. Die erste sieht den Ankauf vor, die zweite einen möglichen Mietkauf und die dritte die Einbindung von Dritten (Investoren).

Stadtdirektor führt aus, dass eine weitere Zielsetzung darin besteht, Neu Tramm als Stadtteil von Dannenberg (Elbe) auszuweisen. In diesem Zusammenhang finden bereits Gespräche mit dem Land Niedersachsen statt. Es ist geplant, eine städtebauliche Untersuchung durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, z.B.für die Modernisierung, für erforderliche Umbauten und Ordnungsmaßnahmen eine 2/3 Förderung zu erhalten.

 

Im Falle einer Unterbringung der Flüchtlinge erhält das DRK einen Generalvertrag und muss sich für notwendige Maßnahmen dort „einkaufen“ (Wachschutz etc.)

Vor der Erstaufnahme der Flüchtlinge benötigt das DRK ein Woche Vorlaufzeit. In dieser Woche kann auch das Trinkwasserproblem in behoben werden.

Die Familie Fathmann hat bereits zugesagt, dass sie therapeutische Hilfe leisten wird.

 

Stadtdirektor erläutert weiterhin, dass Herr Müller-Hausschildt für jedes Gebäude auf dem Kasernengelände einen Bauantrag stellen musste, jedoch liegt nicht für jedes Gebäude eine Baugenehmigung vor. Vor einem Kauf müssen weitere Gespräche mit dem Wasserverband und der EVE erfolgen, Stadtdirektor Meyer geht davon aus, dass, wenn eine städtebauliche Entwicklung erfolgt, diverse Aufwendungen erforderlich sein werden. Unter anderem müssten bestehende Versorgungsringe getrennt und wieder neu angeschlossen werden. Diese beiden Punkte könnten u.a.bei Kaufpreisverhandlungen von Bedeutung sein.

 

Es erfolgt eine kurze Aussprache, in der sich einige Mitglieder des Verbandes eindeutig für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Gebäuden der ehemaligen Kaserne Neu Tramm aussprechen.

Rf Gröning regt an, die Immobilie zu besichtigen, damit sich die Mitglieder des Planungsverbandes Neu Tramm ein Bild der Anlage machen können.

Stadtdirektor Meyer sagt zu, Herrn Müller-Hausschildt um einen zeitnahen Besichtigungstermin zu bitten. Dieser Termin hat zwischenzeitlich stattgefunden.