Sitzung: 29.03.2022 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig festgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0140/2022
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 1
Satz 2 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm ist für jedes
Vorstandsmitglied ein/e Vertreter/in zu benennen
Stadtdirektor Meyer
erläutert, dass es in den Vorjahren so gehandhabt wurde, dass alle übrigen
Mitglieder der Verbandsversammlung die Vertretung übernehmen können.
Die
Verbandsversammlung fasst folgenden
Beschluss:
Alle Mitglieder des
Planungsverbandes Neu Tramm können die Vertretung des Vorstandes des Verbandes
übernehmen.