Beschluss: Einstimmig festgestellt

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm ist für jedes Vorstandsmitglied ein/e Vertreter/in zu benennen

 

Stadtdirektor Meyer erläutert, dass es in den Vorjahren so gehandhabt wurde, dass alle übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung die Vertretung übernehmen können.

Die Verbandsversammlung fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Alle Mitglieder des Planungsverbandes Neu Tramm können die Vertretung des Vorstandes des Verbandes übernehmen.