Betreff
Benennung eines neuen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden
Vorlage
1/0090/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten Sitzung des Rates nach seiner Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister schriftlich unter Angabe des Namens der Fraktion oder Gruppe, ihrer Mitglieder und ihrer/ihres Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden anzuzeigen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die Sitze der zu bildenden Ausschüsse entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen / Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen / Gruppen verteilt wird.

 

Nach der konstituierenden Sitzung sind die Änderung, Auflösung sowie Bildung von Fraktionen und Gruppen in gleicher Weise anzuzeigen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 03.11.2021 wurde Herrn Samtgemeindebürgermeister Meyer unter anderem mitgeteilt, dass Herr Guido Walter, wohnhaft in Dannenberger Straße 11, 29456 Hitzacker (Elbe), den Vorsitz der Fraktion UWG im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue innehat. Da Herr Walter sein Mandat niedergelegt hat, war nunmehr eine neue Fraktionsvorsitzende / ein neuer Fraktionsvorsitzender der UWG-Fraktion zu benennen.

 

In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 19.12.2022 hat stellv. SgBgm Hanke erklärt, dass er selbst zum neuen Fraktionsvorsitzenden der UWG Fraktion bestimmt wurde.

 

Seine Stellvertretung sollte in der folgenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bekannt gegeben werden. Die UWG-Fraktion hat nunmehr mit Datum vom 21.02.2023 mitgeteilt, dass Herr Torsten Schulz den stv. Vorsitz der UWG-Fraktion inne hat.

 

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.