Sachverhalt:
Die Bildung einer Fraktion oder
Gruppe ist zur ersten Sitzung des Rates nach seiner Wahl der
Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister schriftlich
unter Angabe des Namens der Fraktion oder Gruppe, ihrer Mitglieder
und ihrer/ihres Vorsitzenden und der/des stellvertretenden
Vorsitzenden anzuzeigen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die
Sitze der zu bildenden Ausschüsse entsprechend dem Verhältnis der
Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen / Gruppen zur Mitgliederzahl aller
Fraktionen / Gruppen verteilt wird.
Nach der konstituierenden
Sitzung sind die Änderung, Auflösung sowie Bildung von Fraktionen und Gruppen
in gleicher Weise anzuzeigen.
In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 03.11.2021 wurde Herrn Samtgemeindebürgermeister Meyer unter anderem mitgeteilt, dass Herr Guido Walter, wohnhaft in Dannenberger Straße 11, 29456 Hitzacker (Elbe), den Vorsitz der Fraktion UWG im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue innehat. Da Herr Walter sein Mandat niedergelegt hat, war nunmehr eine neue Fraktionsvorsitzende / ein neuer Fraktionsvorsitzender der UWG-Fraktion zu benennen.
In der Sitzung des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 19.12.2022 hat stellv. SgBgm Hanke erklärt,
dass er selbst zum neuen Fraktionsvorsitzenden der UWG Fraktion bestimmt wurde.
Seine
Stellvertretung sollte in der folgenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde
Elbtalaue bekannt gegeben werden. Die UWG-Fraktion hat nunmehr mit Datum vom
21.02.2023 mitgeteilt, dass Herr Torsten Schulz den stv. Vorsitz der
UWG-Fraktion inne hat.
Der Rat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis.