Sachverhalt:
Um alle
Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine
angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer
Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker
realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.
Zwischen dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Stadt
Hitzacker (Elbe) laufen Gespräche bezüglich einer Umsetzung.
Es stehen 2
Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum
der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit
dem Grundstückseigentümer sind für Mitte Februar angesetzt, ein Sachstand
hierzu wird voraussichtlich in der Sitzung möglich sein.
Auch für das
Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich, zudem ist
der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden
werden.
Die Konditionen zur
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes sind in weiteren Gesprächen
auszuhandeln.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der
Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue
abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend
kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der
Kindertagesstätte.
Dies ist sowohl aus
finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen
(Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches
gilt auch für Samtgemeinde.
Der Landkreis klärt
derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.
Sollte dies nicht
der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus
und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.
Die Bedarfsplanung
geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2
Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch
aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.
Die
Mit-Finanzierung der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich
unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites.
Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung
konkrete Zahlen aufzeigen kann.
Beschlussvorschlag:
Eine kommunale
Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
nicht geschlossen, da die Samtgemeinde Elbtalaue nicht als Bauträgerin für den
Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.