Betreff
Kita-Bedarf im Planbereich Hitzacker (Elbe)
Vorlage
14/0053/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.

 

Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Stadt Hitzacker (Elbe) laufen Gespräche bezüglich einer Umsetzung.

Es stehen 2 Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer sind für Mitte Februar angesetzt, ein Sachstand hierzu wird voraussichtlich in der Sitzung möglich sein.

Auch für das Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich, zudem ist der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden werden.

 

Die Konditionen zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes sind in weiteren Gesprächen auszuhandeln.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der Kindertagesstätte.

Dies ist sowohl aus finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen (Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches gilt auch für Samtgemeinde.

 

Der Landkreis klärt derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.

Sollte dies nicht der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.

 

Die Bedarfsplanung geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2 Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.

 

Die Mit-Finanzierung der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete Zahlen aufzeigen kann.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Samtgemeinde Elbtalaue nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.