Sachverhalt:
Aufgrund der
geplanten Bebauung innerhalb des Baugebietes „Pörmke-Nord“ besteht die
Notwendigkeit einen Straßennamen für die der Erschließung des Baugrundstückes
dienenden Straße zu vergeben. Bei der Straße handelt es sich die
Gemeindeverbindungsstraße D10 (Dannenberg – Soven).
Es handelt sich
hierbei um eine Straße im Außenbereich, welche allerdings zukünftig die
Erschließungsfunktion für mögliche Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes
Pörmke-Nord übernehmen wird. Des Weiteren dient sie schon seit Jahrzehnten der
Erschließung der Einzelhoflage „Pörmkehof“. Auf dem der Vorlage als Anlage I
beigefügten Lageplan ist der betroffene Straßenanschnitt farblich
gekennzeichnet.
Da der betroffene
Straßenzug seit jeher als „Pörmkedamm“ bezeichnet wird, welcher historisch der
Erreichbarkeit der „Pörmkewiesen“ diente und die Bezeichnung „Pörmkedamm“ auch
in der Bevölkerung tief verwurzelt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Straße
auch offiziell als „Pörmkedamm“ zu benennen.
Mit der Vergabe von
Straßennamen hat sich auch der „Deutsche Städtetag“ befasst und einen
Kriterienkatalog zur Straßenbenennung erarbeitet. Eine der erarbeiteten
Benennungsgrundsätze des Kataloges ist die Verwendung historischer
Gebietsbezeichnungen zum Erhalt des Namensgutes. Dem würde mit einer
entsprechenden Benennung der Straße für dieses Gebiet Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.