Betreff
Antrag auf Eintragung einer Wegebaulast und einer Abstandsbaulast in der Gemarkung Schaafhausen
Vorlage
30/0194/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Eintragung einer Wegebaulast zugunsten des Flurstückes 19/3, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen auf dem Flurstück 1/3 der Flur 3 und den Flurstücken 15/1 und 16 der Flur 4 allesamt der Gemarkung Schaafhausen vor. Des Weiteren wird beantragt auf dem Flurstück 16, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine Abstandsbaulast zugunsten des Flurstückes 19/3 der Gemarkung Schaafhausen einzutragen. Da sich das Baugrundstück nicht an einer gewidmeten Straße befindet, ist die Erschließung durch Eintragung einer Wegebaulast auf den v.g. Grundstücken sicherzustellen. Außerdem wird durch das Stallgebäude der Grenzabstand nicht eingehalten, deshalb ist die Eintragung einer Abstandsbaulast auf dem Flurstück 16 notwendig. Der Antrag für beide Baulasten und die dazugehörigen Pläne sind der Vorlage als Anlage I beigefügt. Eigentümer des Flurstückes 19/3 ist der Schwiegervater des Antragstellers.

 

Der Antragsteller hat auf dem Flurstück 19/3 in Erfüllung der Vorrausetzungen für ein privilegiertes Bauvorhaben gem § 35 (1) Baugesetzbuch einen Pferdestall zum Zwecke der Pferdezucht auf landwirtschaftlicher Basis errichtet. Die Bestätigung der Privilegierung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist der Vorlage als Anlage II beigefügt. Mit dem Antragsteller ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen hat. Da der Antragsteller nicht Eigentümer des Flurstückes 19/3 ist, ist des Weiteren im Rahmen des Nutzungsvertrages die Rechtsnachfolge sicherzustellen.

 

Die Kosten für die Eintragungen sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird zugunsten des Flurstückes 19/3, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine Wegebaulast auf dem Flurstück 1/3 der Flur 3 und den Flurstücken 15/1 und 16 der Flur 4 allesamt der Gemarkung Schaafhausen eingetragen. Des Weiteren wird auf dem Flurstück 16, Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen eine Abstandsbaulast zugunsten des Flurstückes 19/3 der Gemarkung Schaafhausen eingetragen.

Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 1/3, Flur 3 und der Flurstücke 15/1 und 16 der Flur 4 der Gemarkung Schaafhausen wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.