Sachverhalt:
Mit Kaufvertrag vom
28. Mai 2021 wurde ein Grundstück im Baugebiet „Am Mühlenberg“ in Langendorf
mit einem Kaufpreis i.H.v. 13.544,10 € veräußert (Größe: 909 qm). Aus
persönlichen Gründen möchte der Erwerber das Grundstück wieder an die Gemeinde
Langendorf zurückführen. Gemäß Kaufvertrag hätte der Erwerber das Grundstück
innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus bebauen müssen. Der Gemeinde
Langendorf steht in dem Falle, dass der Erwerber dieser Bauverpflichtung nicht
innerhalb der Frist nachkommt, ein Rückkaufsrecht in Höhe des gezahlten
Kaufpreises zu. Alle Kosten und Steuern, insbesondere auch die erneut zu
zahlende Grunderwerbsteuer für den Wiederverkauf hätte der ehemalige Erwerber
zu tragen. Die Gesamtsumme würde sich auf geschätzte 1.300,00 € belaufen
(Grunderwerbsteuer 5 % = 677,21 €, Notarkosten ca. 400,00 €, übrige Kosten
(Amtsgericht etc.) ca. 100,00 €).
Der ehemalige
Erwerber wünscht sich ein Entgegenkommen der Gemeinde Langendorf in Bezug auf
die erneut anfallenden Kosten, d.h. eine anteilige Übernahme/Beteiligung.
Da derzeit noch
eine große Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und die Preise für Bauland
stark gestiegen sind, ergibt sich für die Gemeinde Langendorf bei Rücknahme des
Grundstückes die Möglichkeit, dieses zu einem höheren Kaufpreis als den
seinerzeit gezahlten Betrag i.H.v. 14,90 €/qm wieder zu veräußern.
Folgende Beschlüsse
sind zu fassen:
a)Höhe der
Beteiligung an den Kosten für die Rückübertragung und
b)bei eventuellem
Wiederverkauf die Höhe des neuen Kaufpreises pro qm
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.