Sachverhalt:
Rh Struck hat in
der konstituierenden Sitzung am 23.11.2021 beantragt, dass der Rat der Gemeinde
Gusborn in seiner nächsten Sitzung Änderungen bzw. Anpassungen an der derzeit
gültigen 20. Geschäftsordnung vom 09.03.2017 vornehmen sollte.
Welche Änderungen
und Anpassungen hier im Einzelnen gemeint sind, muss in der Sitzung vorgetragen
und beraten werden.
Da der Rat der Gemeinde Gusborn sich nach einer schriftlichen Abfrage mehrheitlich bereit erklärt hat, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen, schlägt die Verwaltung folgende weitere Änderung von § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor:
Neuer Abs. 2:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass die Ladung sowie alle Vorlagen grundsätzlich in Papierform übersandt werden. Alternativ dazu ist es aber möglich, Vorlagen über die Sitzung ausschließlich über das Ratsinformationssystem zu erhalten. Die Regelung sollte ab dem 01.04.2022 in Kraft treten.
Es sollte in diesem Zusammenhang beraten werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt wird. Hierzu wäre in der darauffolgenden Ratssitzung die Aufwandsentschädigungssatzung zu ändern. Die Zahlung einer eventuellen Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.