Betreff
Neubau eines Mobilfunkmasten im Suchkreis Mehlfien; Sachstand zur Standortsuche
Vorlage
30/0637/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der NOVEC GmbH innerhalb des Suchkreises Mehlfien einen Standort für eine neue Mobilfunkanlage. Nach Beschluss vom 10.11.21 (siehe Vorlage 30/0373/2021) wurden die im Suchkreis liegenden gemeindeeigenen Flächen Flurstück 11/3, Flur 3, Gemarkung Mehlfien und 263, Flur 1, Gemarkung Teichlosen als Standort zur Prüfung vorgeschlagen.

 

Die ACON GmbH hat die beiden Standorte geprüft. Das Flurstück 263, Flur 1, Gemarkung Teichlosen wurde ausgeschlossen, da erforderliche Versorgungsleitungen fehlen.

 

Das Flurstück 11/3, Flur 3, Gemarkung Mehlfien wäre grundsätzlich geeignet.

Hierzu hat die ACON GmbH jedoch folgendes mitgeteilt:

Um auf dem vorgeschlagenen Gemeindegrundstück einen Mobilfunkmasten zu errichten, müssten allerdings Bäume gefällt und vorhandene Bepflanzungen entfernt werden.(…) Da es sich bei dem gesamten Suchkreis um ein Landschaftsschutzgebiet handelt sehen wir diesen erforderlichen Eingriff auf dem Gemeindegrundstück kritisch.

 

Da es sich bei diesem Standort um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, fordern die Naturschutzbehörden in der Regel eine Alternativenprüfung. Im Rahmen dieser Alternativenprüfung muss nachgewiesen werden, dass es kein anderes funktechnisch geeignetes Grundstück gibt, auf dem beispielsweise keine Bäume gefällt werden müssten.(…). In diesem Suchkreis gibt es allerdings zahlreiche geeignete Grundstücke, für die keine vorhandenen Bäume und Sträucher gefällt/entfernt werden müssten.

Aus diesem Hintergrund wird  das vorgeschlagene Gemeindegrundstück nicht weiter verfolgt..

 

In der Anlage befinden sich zwei Aufnahmen sowie eine Darstellung einer möglichen Mastposition auf dem gegenüber liegenden Grundstück, welches sich in privatem Besitz befindet. Was spricht aus Sicht der Gemeinde Jameln gegen die Errichtung des Masten auf dem gegenüberliegenden Grundstück? Im Vergleich zum vorgeschlagenen Gemeindegrundstück, wäre ein Mast dort an der beispielhaft eingezeichneten Position nur ca. 50 m näher an der Ortschaft Mehlfien positioniert, was aus Sichtweise der Einwohner keinen Unterschied machen dürfte.

 

 

 

 

Weitere geeignete gemeindeeigene Grundstücke stehen nicht zur Verfügung.

Es gibt auch keine gewichtigen Gründe, die gegen den Standort auf dem privaten Grundstück sprechen.