Sachverhalt:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im "VERDO-Verein für Bildung und
Kultur e.V.".
Die
Satzung des "VERDO-Vereins für Bildung und Kultur e.V." enthält keine
Besetzungsregelungen der Teilnehmer der Kommunen für die Mitgliederversammlung.
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue hat zu entscheiden, wer den Sitz in der
Mitgliederversammlung wahrnehmen soll.
In der
vergangenen Wahlperiode wurde der Samtgemeindebürgermeister, der sich von den
Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen konnte, entsandt. Die
Verwaltung schlägt vor, in der aktuellen Wahlperiode erneut so zu verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue benennt als Vertreter in der Mitgliederversammlung
des "VERDO-Vereins für Bildung und Kultur e.V." den
Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Elbtalaue, der sich durch
Bedienstete vertreten lassen kann.