Betreff
Benennung der Vertreterinnen / der Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in der Mitgliederversammlung des Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V.
Vorlage
1/0431/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die Satzung des Naturparkes gibt keine nähere Besetzungsregelung für die Mitgliederversammlung vor. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet, wer an den Mitgliederversammlungen des Naturparkes teilnehmen soll.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurde der Samtgemeindebürgermeister, der sich von den Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen konnte, entsandt. Die Verwaltung schlägt vor, in der aktuellen Wahlperiode erneut so zu verfahren.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue benennt für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V. den Samtgemeindebürgermeister. Dieser ist befugt, sich von Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu lassen.