Sachverhalt:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die
Satzung des Naturparkes gibt keine nähere Besetzungsregelung für die
Mitgliederversammlung vor. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet, wer
an den Mitgliederversammlungen des Naturparkes teilnehmen soll.
In der
vergangenen Wahlperiode wurde der Samtgemeindebürgermeister, der sich von den
Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen konnte, entsandt. Die
Verwaltung schlägt vor, in der aktuellen Wahlperiode erneut so zu verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue benennt für die Teilnahme an der
Mitgliederversammlung des Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V. den
Samtgemeindebürgermeister. Dieser ist befugt, sich von Bediensteten der
Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu lassen.