Betreff
Benennung der Vertretung der Samtgemeinde Elbtalaue im Marketingverein ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V.
Vorlage
1/0429/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahre 2006 wurde der Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." gegründet.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes der Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zum Wohle der Gewerbetreibenden in Produktion, Handel und Dienstleistung, des Fremdenverkehrs und Tourismus. Des Weiteren unterstützt der Verein die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Belange der Unternehmerinnen und Unternehmer.

 

Der Verein veranstaltet und fördert u.a. die gemeinschaftliche Werbung im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft und unterstützt durch ihn geeignet erscheinende Maßnahmen die Belange des Fremdenverkehrs/Tourismus; dabei hat der Verein insbesondere:

 

a)     Werbung und Marketing für und im Bereich der Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zu betreiben und Werbemaßnahmen seiner Mitglieder aufeinander abzustimmen,

b)     seine Mitglieder in Fragen der Wirtschafts- und Tourismusförderung zu beraten und zu unterstützen,

c)     Bindungen zu anderen Wirtschafts- und/oder Tourismusverbänden, Organisationen sowie öffentlichen Körperschaften zu unterhalten, um die Interessen der Gewerbetreibenden, des Fremdenverkehrs/Tourismus und der Bürger wahrzunehmen und zu fördern;

d)     zu den vorgenannten Zwecken Bemühungen zu unternehmen, um öffentliche und/oder private Fördermittel von nationalen oder internationalen Institutionen oder Unternehmen zu erhalten.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V.".

 

Nach der Satzung des Marketingvereines ist für die Samtgemeinde Elbtalaue neben dem Samtgemeindebürgermeister sowie seiner Stellvertretung ein Vertreter des Rates zu benennen, der in den Gremien des Marketingvereines mitarbeitet. Insbesondere ist dieses Ratsmitglied Vertreter in der Sparte "Kommunale Gebietskörperschaften".

 

Da nur ein Ratsmitglied zu benennen ist, kann die Benennung durch Wahl / Beschluss erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Für die Samtgemeinde Elbtalaue wird als Vertretung im Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." neben dem Samtgemeindebürgermeister sowie seiner Stellvertretung das Ratsmitglied ____________ benannt. Die Benennung erfolgt durch Wahl / Beschluss.