Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen / Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in den Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR)
Vorlage
1/0426/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR) besteht der Verwaltungsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:

 

  • der Samtgemeindebürgermeisterin / dem Samtgemeindebürgermeister
  • einer Vertreterin / eines Vertreters der Bediensteten der Anstalt
  • zehn Vertreterinnen / Vertretern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden mit Ausnahme der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters vom Samtgemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt; die Amtszeit der Ratsmitglieder endet mit dem Ende ihrer Wahlzeit oder ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters gehört dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes (§ 145 Abs. 6 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) als Vorsitzende / Vorsitzender an.

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Bediensteten der Anstalt ist von diesen zu wählen. Die Wahl fand am 09.09.2021 statt. Es wurde als Vertreterin der Bediensteten Frau Jenny Bannöhr gewählt. Ihre Vertretung übernimmt Herr Michael Scholz. Der Samtgemeinderat bestellt die Vertreterin / den Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrates.

 

Die Bestellung der dem Samtgemeinderat angehörenden Ratsmitglieder erfolgt auf der Grundlage des § 71 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG. Somit erfolgt die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer (Achtung: Ggf. d´Hondt aufgrund der geplanten Gesetzesänderung). Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Mitglieder.

Laut Unternehmenssatzung sind für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreterinnen / Vertreter zu benennen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung im Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR) wird festgestellt