Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1
der Unternehmenssatzung für die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR)
besteht der Verwaltungsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:
- der
Samtgemeindebürgermeisterin / dem Samtgemeindebürgermeister
- einer
Vertreterin / eines Vertreters der Bediensteten der Anstalt
- zehn
Vertreterinnen / Vertretern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
Die Mitglieder des
Verwaltungsrates werden mit Ausnahme der Samtgemeindebürgermeisterin / des
Samtgemeindebürgermeisters vom Samtgemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren
bestellt; die Amtszeit der Ratsmitglieder endet mit dem Ende ihrer Wahlzeit
oder ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Samtgemeindebürgermeisterin
/ des Samtgemeindebürgermeisters gehört dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes (§
145 Abs. 6 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) als Vorsitzende /
Vorsitzender an.
Die Vertreterin /
der Vertreter der Bediensteten der Anstalt ist von diesen zu wählen. Die Wahl
fand am 09.09.2021 statt. Es wurde als Vertreterin der Bediensteten Frau Jenny
Bannöhr gewählt. Ihre Vertretung übernimmt Herr Michael Scholz. Der
Samtgemeinderat bestellt die Vertreterin / den Vertreter als Mitglied des
Verwaltungsrates.
Die Bestellung der
dem Samtgemeinderat angehörenden Ratsmitglieder erfolgt auf der Grundlage des §
71 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG. Somit erfolgt die Sitzverteilung
nach dem Verfahren Hare-Niemeyer (Achtung: Ggf. d´Hondt aufgrund der geplanten
Gesetzesänderung). Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Mitglieder.
Laut Unternehmenssatzung
sind für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreterinnen / Vertreter
zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung im Verwaltungsrat der
Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR) wird festgestellt