Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
1/0419/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue (also der stimmberechtigten Mitglieder) 6. In Samtgemeinden, deren Räte 16 bis 44 Mitglieder haben, kann der Rat in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten (also der stimmberechtigten Mitglieder) um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG). Eine Erhöhung zum späteren Zeitpunkt ist mithin nicht möglich, da der Beschluss für die Dauer der Wahlperiode zu fassen ist.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue besteht aus 34 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung ist somit möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von der Möglichkeit der Erhöhung Gebrauch gemacht.

 

Der Beschluss zur Erhöhung der Beigeordneten bedarf als sogenannter innerorganisatorischer Akt nicht der Vorbereitung des Samtgemeindeausschusses.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss wird um ____ erhöht.