Betreff
4. Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
08/0297/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht.

Die Berechnung der Gebühr ist aus den Unterlagen zu Gebührenkalkulation ersichtlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird beschlossen.