Betreff
Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern; Antrag der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue
Vorlage
40/0006/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses, Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:

 

Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern

 

Begründung:

Im Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.

 

Besagter Antrag wurde dem Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue bereits in seiner Sitzung am 20.01.2021 vorgelegt. Es wurde keine Beschlussempfehlung abgegeben. Zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue 09.02.2021 hat Frau Unterste- Wilms im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue sodann den oben aufgeführten Beschlussvorschlag formuliert. Die Angelegenheit wurde zur Vorberatung in den Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue zurückverwiesen.

 

Bzgl. der verwaltungsseitigen Anmerkungen wird auf die Ursprungsvorlage 40/0006/2021 verwiesen. Die dazugehörige Anlage 2 liegt dieser Vorlage erneut bei.

 

Beschlussvorschlag:

Eine Prioritätenliste ist die tabellarische Aufzählung und Gewichtung von Kriterien anhand derer eine Bewertung stattfindet und so die Reihenfolge der Baumaßnahmen von Feuerwehrhäusern festgelegt wird. Die Liste wird vom Brandschutzausschuss - im Zusammenspiel mit dem Gemeindebrandmeister - der SG Elbtalaue in den nächsten Sitzungen in 2021 erarbeitet. Als Grundlage dient der Feuerwehrbedarfsplan. Anhand der Liste werden die weiteren Baumaßnahmen (ab 2024) frühzeitig bewertet und festgelegt.