Sachverhalt:
Der Planungsverband
ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den
Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür
gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die
Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan
2021 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen,
Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch einen Ansatz für
Bebauungsplanung in Höhe von 20.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch
entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen und Erstattungen von Dritten
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie das
Investitionsprogramm 2020 – 2024.