Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0018/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Antragsteller möchten in der Ortschaft Prabstorf eine private Reitanlage errichten.

Die Reitanlage mit Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll südlich der Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1 der Antragsteller und im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht.

Die Anlage wird als Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.

 

Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die Landwirtschaft dar. Da ohne Bauleitplanung die Realisierung des Vorhabens nicht zulässig ist, haben die Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan könnte die bereits bestehende Dorfgebietsfläche (MD) um die Vorhabenflächen erweitert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg, OT Prabstorf wird fortgeschrieben.